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Tanz

[237] Tanz, 1) das kunstmäßige Bewegen des Körpers nach einem bestimmten Rhythmus. Das Tanzen gehört als Kunst in das Bereich der mimischen Künste, denn T. ist eine ausdrucksvolle körperliche Bewegung, unterscheidet sich aber von der Mimik im engern Sinne dadurch, daß der Körper des Tänzers aus einer Stellung in die andere übergeht. Obgleich die Füße, insofern sich durch sie der Körper von einem Orte zum andern bewegt, das Hauptorgan beim Tanzen sind, so kommen sie doch hier nicht allein in Betracht, sondern Haltung, Stellung u. Wendung des ganzen Körpers ist dabei zu berücksichtigen, u. nur durch die Harmonie aller Bewegungen des Körpers wird der T. ein schönes Schauspiel u. als solches ein Kunstwerk; er wird es aber um so mehr, wenn er nicht blos von einzelnen Personen, sondern von mehren zugleich aufgeführt wird, wodurch tanzende Gruppen entstehen, welche durch Verschlingungen der Arme, durch die verschiedenartigsten Stellungen u. Bewegungen in symmetrischen u. harmonischen Verhältnissen das ästhetische Wohlgefallen erhöhen. Betrachtet man dies Wohlgefallen als den einzigen Zweck des T-es, so gehört die Tanzkunst unter die absolut schönen Künste, u. sie hört nicht auf es zu sein, wenn auch der T. zum blos geselligen Vergnügen benutzt, ohne vorwaltend schöne Bewegungen geschieht. Obgleich die Musik den T. durch Takt u. Tempo regelt u. den, den geselligen T. hervorrufenden Frohsinn weckt, nährt u. steigert, so ist sie doch hier nur Hülfskunst u., weil ihrer der Tänzer zur Noth auch entbehren kann, nicht schlechterdings unentbehrlich. Man theilt die Tänze in gesellschaftliche u. theatralische Tänze. a) Die gesellschaftlichen Tänze, welche blos dem Vergnügen dienen, kommen alle darin mit einander überein, daß zwei od. mehre Personen gemeinschaftlich nach einer kurzen Melodie, welche in Bewegung, Takt u. Rhythmus einen bestimmten Charakter hat, eine bestimmte Anzahl zusammengesetzter Schritte machen u. diese eine beliebige Anzahl Male wiederholen. Die gesellschaftlichen Tänze sind entweder Contretänze, wo die Tänzer einzeln, od. paarweis gegenüber stehen; od. Reihentänze (Reigen), wo sie in Reihen aufgestellt od. in einem geflossenen Räume tanzen; od. Rundtänze im engern Sinn, wo jedes einzelne Paar, sich fest umschlossen haltend, im Kreise sich dreht. Fast jedes Land hat seine eigene Art des gesellschaftlichen Tanzes (Nationaltanz), so Deutschland den Walzer, künstlich zur Allemande ausgebildet, Frankreich die Menuet u. Française (Contredanse), in der niedern Gesellschaft den Cancan, England die Anglaise, Schottland die Ecossaise, Spanien die Sarabande u. bes. den Fandango, Italien die Tarantella, Seccarara, den Saltarello, Ungarn den Csardas, Polen die Polonaise, den Masurek, Varsovienne u. Krakowiak (s.d. a.) etc. Ihr allgemeiner Charakter besteht darin, daß Tänze eine gewisse Empfindung od. Gemüthsart ausdrücken, daher diese Tänze bald eine hüpfende Freude (wie der Schwäbische), bald eine galante Gefälligkeit (wie die Menuet) etc. ausdrücken. Wo die Nationalität vor fremden Sitten gewichen ist, da gibt es auch keine Nationaltänze mehr od. man ahmt fremde Tänze zur Abwechslung nach u. führt dieselben bei Tanzgelegenheiten auf. Auch die meisten Tänze der Neuzeit haben keinen nationalen Charakter mehr, sondern sind bes. in den höhern u. mittlern Klassen der Gesellschaft fast überall dieselben, obgleich die vorzugsweise sogenannten Rundtänze hauptsächlich nur in Deutschland getanzt werden. Die gebräuchlichsten der modernen Tänze sind außer den bereits genannten namentlich: Galoppade (Rutscher), Polka, Polka-Masurka, Quadrille, Schottisch (Ecossaisenwalzer), der aus Walzer u. Quadrillentouren zusammengesetzte Cotillon u. verschiedene Contretänze mit ziemlich willkürlichen Namen, z.B. Lancier u. Quadrille à la cour. b) Theatralische Tänze, getanzt nur von Kunsttänzern, theilt man gewöhnlich in vier Klassen: aa) Grotesktänze, bestehen in ungewöhnlichen Sprüngen u. abenteuerlichen Geberden, Darstellungen von Menschen der niedern Klasse, sie erfordern mehr Kraft als Grazie (vgl. Grotesk); bb) komische Tänze, obgleich auch Sitten des gemeinen Volks darstellend, sind sie doch weniger ausgelassen, obgleich lebhaft, bisweilen muthwillig od. stark in die Augen fallend; bei ihnen wird bes. Leichtigkeit u. Behendigkeit von den Tänzern gefordert; cc) halbe Charaktere od. Divertissements (Demi-charactères), stellen Liebeshändel od. irgend eine Intrigue dar, in welche Personen von nicht ganz niederm Stand verwickelt sind; sie erfordern Zierlichkeit u. Geschmack; dd) eigentliches Ballet (s.d.), wo durch T., verbunden mit Pantomime, zusammenhängende Begebenheiten dargestellt u. die Tanzkunst in ihrer ganzen Vollkommenheit entfaltet wird. Die Kunst die Folge der Bewegungen des T-es selbst, so wie die Töne des Tonstücks bildlich zu verzeichnen od. überhaupt durch Zeichen anzudeuten, nennt man Orchesiographie od. Choreographie (s.d.).

So sehr der T. in diätetischer Hinsicht als eins der ältesten u. bewährtesten Gesundheitsmittel gelten u. den gymnastischen Übungen eben so gut, wie das Fechten od. das Reiten beigezählt werden kann, u. so sehr ihm auch in dieser Hinsicht alle Völker der Erde, von den wildesten bis zu den civilisirtesten, huldigen; so ist doch auch andererseits nicht in Abrede zu stellen, daß der T., namentlich in neuester Zeit, bei den civilisirten Völkern seinen ursprünglich gymnastischen Charakter fast ganz verloren hat u. nach verschiedenen Richtungen hin so ausgeartet ist, daß er geradezu gesundheitswidrig wirkt. Hierher gehört vorzugsweise die ungeeignete Bekleidung, welche bei den Herren, weil Tuch u. eng anliegend, meist zu warm hält, während die der Damen theilweis zu kühl ist (Hals, Nacken u. Arme entblößt), durch festes Schnüren den beim T. um vieles beschleunigteren Blutumlauf hemmt u. zu gefährlichen Blutanhäufungen Veranlassung gibt, bes. aber die Art der Tänze selbst, welche anstatt den[237] gesammten Körper auf eine nur wenig anstrengende Weise in anmuthiger Bewegung zu erhalten, nur einzelne Muskelgruppen, u. zwar übermäßig, in Anspruch nimmt, so wie durch ein allzurasches Tempo den ganzen Organismus in Wallung bringt; dazu kommt der Dunst u. die durch die Menschenfülle, Beleuchtung, Heizung u. Staub verdorbene Luft der Tanzlocale. Der T. ist auch in der Christlichen Kirche ein Gegenstand der Beurtheilung der Moralisten u. von einigen derselben, als blos lustige u. zur Erregung sinnlicher Triebe führende Bewegung des Körpers betrachtet, der Verurtheilung geworden. Schon unter den Kirchenvätern verwarfen Basilios, Chrysostomos, Ambrosius, Augustinus das Tanzen als sündlich, ja als vom Teufel erfunden, indeß wirkten sie dadurch so wenig, daß sogar der Kaiser Justinian die Tänzerin Theodora zu seiner Gemahlin wählte. Die Katholische Kirche hat sich dann in diesem Punkte immer tolerant bewiesen; unter den Reformatoren hat sich Luther dahin ausgesprochen, daß, da sich Glaube u. Liebe nicht austanzen lassen, wenn man züchtig u. mäßig darin ist, u. auch Kinder ohne Sünde tanzen, der T. nicht schadet; wogegen er die wilden u. leichtfertigen Tänze mißbilligt; Calvin verwarf das Tanzen als unchristlich ganz u. verhängte Kirchencensuren über die Tänzer. Damals gab es auch schon eine ziemlich reichhaltige Literatur gegen das Tanzen, z.B. Kellner von Zinnendorfs Tanzgreuel, L. Hartmanns Tanzteufel, K. Gruber, Wider die gottlosen Tänze, 1526; M. Ambach, Vom Tanzen, 1545; Flor. v. Fürstenberg, Tantzteuffel, 1567. In der Lutherischen Kirche kam die Sache im 17. u. 18. Jahrh. durch Spener wieder zur Sprache, welcher zwar den T. im Allgemeinen erlaubte, aber die Tänze seiner Zeit verwarf. Die Häupter der Pietistischen Schule, bes. A. H. Francke, Joach. Lange, Collin (Der große Ernst des thätigen Christenthums, aller vergänglichen Spiel- u. Tanzlust entgegengesetzt, Halle 1719), hielten alle Tänze für teuflisch u. die Prediger dieser Richtung eiferten auf den Kanzeln dagegen, verdammten die am Tanzen sich Betheiligenden u. schlössen dieselben vom Abendmahl aus, bis die Regierungen dagegen einschritten u. diesen Zelotismus untersagten. Gegenüber den Rigoristen, welche noch an den Grundsätzen der Spenerschen Schule festhalten, achten die Moderantisten, wie Reinhard, von Ammon u. A., den T. zunächst als mechanische Körperbewegung für etwas für die Moral Gleichgültiges, den körperlichen Ausdruck anständiger, zärtlicher u. edler Gefühle, auf anmuthige Weise dargestellt, für nicht unerlaubt u. das Interesse des Geschlechtes, aus welchem die Tanzlust meist hervorgehen mag, als etwas an sich nichts Böses; geben aber zur nähern Bezeichnung seiner Sittlichkeit folgende Erinnerungen u. Vorschriften: der T. ist ein Vergnügen für die Jugend, dieser soll man es nicht wehren; Männer u. Frauen werden ohnedies in der Regel keinen Geschmack am T. mehr finden, od. sich natürlich u. billig auf ernsthafte Tanze beschränken; sodann kein T. kann vernünftig u. sittlich sein, welcher das Gegentheil des Ausdrucks anständiger u. edler Empfindungen u. Gefühle ist; endlich unsittlich ist der T., welcher in Unmäßigkeit, wilden Jubel u. Leidenschaft für den T. ausartet.

Der T. erscheint im Alterthume zunächst nicht als ein Vergnügen der Tänzer, sondern als ein Theil des religiösen Cultus u. als eine Art Schauspiel zur Unterhaltung für die Zuschauer. In Ägypten, wo Thaut (s.d.) als der Erfinder des T-es galt, führten die Priester bei den Processionen ernste pantomimische Tänze auf; freudige Tänze wurden auch bei der Einführung des neugebornen Apis (s.d.) nach Memphis neben andern Festlichkeiten, sowie bei dem Beginn des Anschwellens des Nils getanzt; auch gaben begeisterte Knaben den den Apis um Orakel Fragenden die Sprüche unter Tanzen; bei Leichenbegängnissen waren Trauerreigen gebräuchlich; rohe Tänze unter Musik u. frivolen Scherzreden führten die Weiber auf der Wallfahrt nach Bubastos zum Feste der Bubastis u. nach Kanopos auf. Es gab dort auch Kunsttänzer, welche zur Schau tanzten. Tanzende Gruppen u. einzelne Tänzer, welchem theils frei, theils zugleich musicirend sich bewegen, finden sich auf den ältesten ägyptischen Denkmälern abgebildet. In Indien geht die Kunde von dem religiösen T-e bis in die ältesten Zeiten hinauf; ja selbst die Götter haben im Himmel ihre Tänzerinnen, an deren Productionen sie sich ergötzen, so Indra die Rhamba. Zum Cultus wurden (u. werden jetzt noch) in allen Tempeln Mädchen (Devadasis, mit neuerm Namen Bajaderen [s.d.] genannt) gehalten, welche bei Processionen unter dem Gesänge des Lobes u. der Thaten des Gottes tanzend vor dessen Bilde herzogen; vornehme Leute berufen eine niedere Klasse derselben auch in ihre Häuser, um bei Familienfesten u. Schmausereien die Feiernden durch ihre Tänze unterhalten zulassen. Neben diesen heiligen Tänzerinnen gibt es in Indien noch viele andere, welche entweder selbständig mit einer Musikantenbande im Lande umherziehen u. in den Herbergen die Fremden unterhalten, od. von Weibern (Dayas) gehalten u. von diesen auf Verlangen zu Privatfestlichkeiten abgeschickt werden, um dort zum Vergnügen der Gäste zu tanzen. Ihre Tänze sind pantomimische Erklärungen erotischer Lieder, welche dazu unter Musikbegleitung gesungen werden. Auch sollen die alten Indier die Sonne täglich beim Auf- u. Niedergang durch einen stillen T. verehrt haben. In dem westlichen Asien kommen allenthalben Tänze vor, wo der Astartecultus blühete, auch Tempeltänzerinnen (vgl. Hierodulen). Die üppigen Tänze mit unzüchtigen Geberden, wie der griechische Kordax, sollten in Kleinasien, bes. in Lydien, ihren Ursprung haben, u. in Phrygien tanzten die Korybanten bei dem Cultus der Rhea unter wildem Geschrei u. lärmender Musik orgiastische Tänze, welche mit dem Rheacultus nach Kreta übergingen, wo die Tänzer die Kureten (s.d.) waren. Auch die Hebräer tanzten, namentlich Jungfrauen, theils hüpfend, theils sich drehend, sowohl einzeln, als in Reihen, begleitet von Gesang u. Musik u. nach dem mit der Aduffe geschlagenen Takt. Zum T. gaben Veranlassung Familienfeste, Naturfeste, wie die Weinlese, Volksfeste, wieder Einzug eines Kriegshelden nach erfochtenem Siege u. wie schon Mirjam nach dem Durchzug durch das Rothe Meer an der Spitze aller Weiber einen Feiertanz aufführte. Religiösen Charakter trug schon der T. um das goldene Kalb am Sinai, wahrscheinlich eine Nachahmung des Festtanzes bei der Auffindung des neuen Apis in Ägypten (s. oben), u. die Entrüstung des Moses darüber scheint nicht sowohl dem T. an sich, sondern weil er einem Götzen zu Ehren aufgeführt wurde, gegolten zu haben, denn es wurde nachmals auch im Mosaischen Cultus beim Jahresfest zu Silo u. bei der Einholung[238] der Bundeslade, wo auch Männer Reigen aufführten, aber von den Weibern gesondert, getanzt. Außerdem kamen in ältester Zeit beim regelmäßigen Gottesdienst wohl keine Tänze vor, denn die Fackeltänze am Laubhüttenfest, die Weinbergtänze am Versöhnungstage, der Freudenreigen, welchen die Therapeuten in Ägypten am Passahfeste zur Erinnerung an den Untergang des Pharao nebst seinem Volk im Rochen Meere pantomimisch darstellten, sind später eingeführt, so wie die weltlichen u. üppigen Tänze erst seit der Zeit der syrischen Herrschaft bekannt u. dann sehr geliebt wurden. Vgl. Zeltner, De choreis veterum Hebraeorum, Altd. 1726; Renz, De saltatione Judaeorum vet. religiosa, Lpz. 1738; Danov, De choreis vet. Hebr., Greifsw. 1766. Am ausgebildetsten u. als Kunst, Orchestik, erscheint das Tanzen bei den alten Griechen; es war dort ein wesentlicher Theil des Cultus u. selbst ein Göttervergnügen; alle Helikonischen Musen ziehen hinauf auf den Berg u. tanzen unter Gesang um den Altar des Zeus; u. im Olymp tanzen die Göttinnen der Freude, Aphrodite, die Hören u. die Chariten, indem Apollo u. die Musen dazu mit Cithar u. Flöte aufspielen. Daher Apollo u. unter den Musen Terpsichore als Schützer des T-es verehrt wurden. Als menschliches Vergnügen kommt der T. schon bei Homer vor; die Tänzer sind zugleich Sänger u. werden mit der Cithar begleitet; mit dem T. vereinigte sich die mimische Darstellung. Berühmt als Tänzer waren die Phäaken, wo z.B. Jünglinge einen kunstreichen T. zu Ehren des Odysseus aufführten, u. die Kreter, von denen Hephästos einen Chortanz mit schwunghaften Solotänzern auf dem Schilde des Achilles bildete. Bei festlichen Gelegenheiten, z.B. bei Hochzeitsprocessionen, tanzten die Mitfeiernden unter Gesang u. Musik; ländliche Tänze wurden bei Erntefeste u. Weinlese aufgeführt. In der spätern Zeit wurde die Orchestik in Griechenland mit der Gymnastik in Verbindung gebracht u. gehörte zu den unerläßlichen Bildungsmitteln eines freien Knaben u. Jünglings, da der T. nicht allein äußeren Anstand, Haltung u. Würde, sondern auch Gleichmaß u. Harmonie des innern Menschen bewirke. In Arkadien wurden die Mannspersonen bis zum 30. Jahre öffentlich darin unterrichtet u. mußten jährlich öffentliche Proben ablegen. Vor allen aber übten die Dorier diese Kunst; bei den Gymnopädien (s.d.) in Sparta tanzten die Knaben nackt in rhythmischen Bewegungen, durch ihre Geberden das Ringen u. den Faustkampf nachahmend; die Bibasis war ein gymnastischer Tanz, wo die Knaben u. Mädchen bes. ihre Fertigkeit im Springen in die Höhe bewiesen; der Geranos, angeblich von Theseus erfunden, wurde von Knaben u. Mädchen mit verschlungenen Händen im Frühling entweder zur Zeit des Wegzugs der Kraniche od. zur Nachahmung des Flugs der Kraniche od. auch in seiner Verschlingung zur Nachahmung der Windungen des Labyrinthes aufgeführt; die Pyrrhiche (s.d.) war ein T. von kriegerischem Charakter, welcher in Sparta u. Kreta in hohen Ehren stand; der Hormos war ein Reihentanz von Jünglingen u. Jungfrauen zusammengetanzt (was sonst bei den Griechen als unpassend galt). Beim Cultus wurden Reihentänze um den Altar während des Opferns aufgeführt. Bes. der Artemis, namentlich die Karyatis in der lakedämonischen Stadt Karyä, u. dem Apollo; die dem Letztern zu Ehren aufgeführten Tänze waren mit Pantomimen begleitet, deren Bedeutung ein dazu unter dem Klang der Cithar gesungener Gesang (Hyporchema) deutete. Auch bei dramatischen Aufführungen war der T. eine Hauptsache, welcher von dem Chor (s.d.) aufgeführt wurde; der tragische T. war die Emmeleia (s.d.), mit ernsten, feierlichen Gesten begleitet; der satyrische die Sikinnis (s.d.), eine Nachahmung der Bewegungen der ländlichen u. bäuerlichen Tänzer. Die Festtänze, die Apollischen, dem lyrischen Lied entsprechend, galten als geregelt, sanft, mäßig; die theatralischen, die Dionysischen, als heftig u. ungestüm in ihren Bewegungen. Auch bei der Einweihung in die Mysterien war der T. ein wesentliches Stück. In der spätern Zeit kam das Tanzwesen in Griechenland sehr in Mißcredit, indem es zu Pantomimen gebraucht wurde, wo umherziehende Künstler in Weiberkleidern unglückliche Liebende nachahmten u. den verrufenen Kordax (s.d.), den ursprünglich kleinasiatischen od. lydischen T. mit unanständigen Bewegungen, aufführten. Vgl. Gläser, Cantus et saltatio apud Graecos, Lpz. 1829. In Italien waren zur ältesten Zeit in Etrurien religiöse Tänze gebräuchlich, welche ohne Gesang u. Mimik nur von den Tönen der Flöte begleitet wurden; die Tänzer, Histri, bildeten eine besondere Klasse Leute. Diese etruskischen Tänze wurden 390 v. Chr. bei Gelegenheit einer Pest als Sühnmittel des Zorns der Götter in Rom eingeführt u. sollen bei allen Opferfesten üblich geworden sein. Die Tänzer, gekleidet in purpurne Tuniken, mit ehernen Gürteln gegürtet u. in kriegerischem Schmuck, waren nach dem Alter in drei Chöre, Knaben, Jünglinge u. Männer, getheilt; jeder Abtheilung ging ein Chorführer voran, nachfolgten Musiker, welche die Flöte bliesen u. die Cithar spielten; der Chorführer gab die Tanzweisen an, welche kriegerische Bewegungen nachahmten. Diese ernsten religiösen Waffentänze wurden darnach von der römischen Jugend durch verspottende Nachahmungen parodirt, woraus die alte römische Satire, eine mimisch-musikalische Mischgattung, entstand (s. Römische Literatur S. 312). Noch älter war der religiöse Waffentanz der Salier (s.d.). In Rom war auch der T. unter dem Schall einer Art Castagnetten ein geselliges Vergnügen der Jugend, u. bis auf die Punischen Kriege herab lernten die jungen Römer jeden Standes tanzen; selbst ehrbare Frauen (Männer dagegen tanzten nicht) hielten es nicht für unanständig mit zu tanzen, nur durfte der T., wenn er ihnen nicht zum Tadel gereichen sollte, nicht ein Kunsttanz sein, dieser war Sache der Histrionen u. wurde bes. gegen Ende der Republik als theatralische Pantomime ausgebildet, u. zur Zeit des Augustus waren Bathyllus u. Pylades, jener im komischen, dieser im ernsten T. berühmt. Die lasciven Schautänze wurden von Griechenland hier eingeführt, u. in der Zeit des Sittenverderbens gingen selbst Söhne u. Töchter vornehmer Römer zu verrufenen Personen in die Tanzstunde, um solche Tänze zu lernen, wogegen Scipio u. Cato eiferten. Die Germanen tanzten theils zum eigenen, theils zum Vergnügen für Zuschauer, ein Tanz letzter Art war der von Tacitus erwähnte, wo Jünglinge vor einer Versammlung in verschiedenen Sprüngen u. Wendungen mit großer Gewandtheit zwischen aufgestellten Schwertern u. Spießen herumtanzten;[239] ihre geselligen Tänze waren Rund- od. Reihentänze, wozu bes. Tanzlieder gesungen u. zuweilen die Harfe gespielt wurde. Besonders bekannt sind solche Gesellschaftstänze aus Skandinavien; dabei faßten Männer u. Frauen sich an der Hand u. sangen einzelne Gesetze, indem sie sich bald vor-, bald rückwärts beugten. Noch jetzt ist auf den Färöern dieser T. von Weihnachten bis zur Fastenzeit, so wie zu allen öffentlichen u. Privatfesten, die vornehmste Unterhaltung; Männer u. Weiber fassen sich an der Hand u. machen unter Gesang je drei Schritte vorwärts od. nach der Seite, schweben darauf ein wenig hin u. her u. bleiben dann eine Weile stehen. Dabei wird der Inhalt des Liedes durch Mienen u. Geberden ausgedrückt. Auch Spottlieder kamen dabei vor, wobei die Betroffenen, von zwei Männern gehalten, selbst mit tanzen mußten. In Schweden werden solche Tanzlieder noch jetzt gesungen; ihr Gegenstand ist gewöhnlich eine Brautwerbung, eine Verlobung u. dgl., welche mit pantomimischen Bewegungen begleitet werden (vgl. Ahlström, Svenska Folkdansor). Ein Waffentanz, wobei die Schwerter geschwungen wurden, war bis in das 16. Jahrh. gebräuchlich. Wahrscheinlich war auch das am byzantinischen Hofe in den Zwölf Nächten aufgeführte Gotthikon ein solcher germanischer Waffentanz, er wurde chorartig von Männern, welche unter dem Klang der Panduren mit Rappieren an die Schilder schlugen, aufgeführt. Auch das Geisterreich hatte seine Lust am T. daher die Elfen Nachts im Mondenschein ihre Reigen auf Wiesen u. Berggeister auf Matten aufführten, Letztere wenn ein gesegnetes Erntejahr in Aussicht stand; auch in dem Venusberge wurde neben allen Freuden eines sinnlichen Lebens getanzt. Von den mit T. begleiteten Maiversammlungen schreibt sich wahrscheinlich die Sage von den Hexentänzen auf dem Blocksberg in der Walpurgisnacht her (s. Hexen).

In die Christliche Kirche kam der T. als Theil des Cultus durch Gregorios Thaumaturgos, im 3. Jahrh. Bischof von Neocäsarea, welcher bei der Einführung des Märtyrerfestes die Beibehaltung heidnischer Gebräuche erlaubte, um desto mehr Heiden für das Christenthum zu gewinnen. Der T. wurde auch bei andern kirchlichen u. bei Freudenfesten gestattet, nur nicht, wenn eine Sacramentshandlung dabei gewesen war, z.B. bei Hochzeiten. Gleichwohl galt manchen Kirchenvätern der T. auch als himmlisches Vergnügen, indem auch die Engel zur Verherrlichung Gottes im Himmel tanzen sollten. Aber die Ausgelassenheit u. der Unfug des T-es bei Festen, welcher sich sogar bis auf die Kirchhöfe u. bis in die Kirchen erstreckte, rief schon im 7. Jahrh. Beschlüsse der Concilien u. im 8. Jahrh. Decrete der Päpste gegen diese Tänze hervor. Von allen christlichen Parteien ist jetzt nur noch bei der Secte der Shakers (s.d.) üblich, wo ein Theil des Cultus im Tanzen besteht; auch Johann von Leyden verordnete als König der Wiedertäufer zu Münster den Nachmittagsgottesdienst mit einem fröhlichen T-e zu beschließen. Im 14. Jahrh. war in Niederdeutschland der T. in Tanzmanie ausgeartet (s. Tänzer), gegen welche Krankheit St. Veit als Helfer galt. Alls ein Überrest des religiösen Tanzes in der Kirche kann noch die jährliche Springprocession in Echternach (s.d.) angesehen werden.

Nachdem die edleren u. ernsten Bergaügungstänze langweilig u. mit der Zeit bedeutungslos geworden waren, erhob sich der T. erst im 15. Jahrh. wieder aus seinem Verfall u. erhielt bes. in Italien mit den übrigen Künsten neues Leben; auf dem Theater wurden Ballete gegeben, an Höfen Bälle, wo die Tänze aber so ernst waren, daß sie mit jeder Würde u. mit allen Wohlstandsgesetzen sich vertrugen, daher selbst Cardinäle bei, zu Ehren vornehmer Personen gegebenen Bällen zugegen waren. Diese Tänze waren die sogenannten niedrigen Tänze (Danses basses), bei welchen man sich nicht von der Erde erhob u. weder sprang noch hüpfte; die Männer hatten dabei die Mäntel über die Schultern gezogen u. unter dem linken Arme zusammengefaßt; an der Seite trugen sie Degen, in der einen Hand das Barett, die andere reichten sie der Tänzerin, diese aber hatten lange, oben bis an den Hals heraufreichende u. unten die Füße ganz bedeckende Kleider an. Es waren auch in Italien besondere Tanzmeister (Professori de ballare), von denen einige als Schriftsteller über ihre Kunst berühmt sind, z.B. Rinaldo Corso (Dialogo del ballo, Bol. 1557) u. Fabr. Caroso da Sermoneta (Ballarino, Ven. 1581). Die berühmten Tänzer Chirampinus u. Chiappinus haben Kataloge über alle damals gewöhnlichen sicilianischen, römischen u. venetianischen Tänze hinterlassen, von denen die gewöhnlichsten die Tarantella, der Saltarello, der Sicilianer u. die Forlane (s.d. a.) waren. Nächst Italien war Spanien schon früh ein tanzlustiges Land; von den Bastitanern in Lusitanien erzählt Strabo, daß bei ihrem Nationaltanz, abweichend von der gewöhnlichen Sitte, Männer u. Weiber sich die Hände reichten; der üppige T. der gaditanischen Tänzerinnen war mit lebhaften Gesticulationen verbunden u. von dem Schall der Castagnetten begleitet; von den Basken kannte man 36 meist reihenweis ausgeführte, ebenfalls von der Mimik unterstützte, wahrscheinlich schon aus der Zeit der alten Cantabrer herstammende Tänze, darunter der Pordon dantza (Lanzentanz), eine Art Waffentanz. Zur Zeit der Maurenherrschaft kam die Moriska auf, ein T. mit Capriolen u. seltsamen Luftspringen. Im Mittelalter waren in Spanien beliebte Tänze die Gibadina, Allemanda (war schon im 16. Jahrh. ganz vergessen), der Turdion, Piedegibao, die Madama Orliens, Pavana, letzter der feierliche u. ernsthafte, mit Grandezza aufgeführte Tanz der Großen, daher auch der Große Tanz genannt. Überhaupt unterschied man zwischen Bayles u. Danzas, von denen die ersten mit Bewegung der Arme u. Hände verbunden waren. In Spanien war der T. auch ein Theil des Drama u. des religiösen Cultus, namentlich in ernster Weise bei der Procession des Frohnleichnamsfestes u. bei den hohen Festen, welche Sitte sich hier bis heute erhalten hat. Das 16. Jahrh. war bes. reich an Erfindung lasciver Tänze, welche bei der großen Menge leicht Aufnahme fanden u. zu denen der Zapateado, Polvillo, Canario, Guineo, Gorrona etc., bes. aber die Gallarda u. die auf den Theatern verbreitete Sarabande, Chacona u. der Escarraman gehörten. Diese Nationaltänze wurden bes. seit der Mitte des 17. Jahrh. durch die pomphaften Ballets auf den Theatern in den Hintergrund gedrängt; unter den Landbewohnern der Mancha lebte die mit Gesang verbundene u. von der Guitarre begleitete Seguidilla fort, von welchem T. der Fandango nur eine Modification, u. welcher die andalusische Tirana ähnlich ist; der[240] decente Bolero ist erst eine Erfindung des 18. Jahrh.; die Guaracha wird von einer Person, welche dazu die Guitarre spielt, ausgeführt. Nach Frankreich kamen die Tänze unter Franz I. u. Heinrich II. aus Italien, u. hier that Katharina von Medici viel zu deren Ausbildung; heroische, galante, komische u. allegorische Ballete ließ sie aufführen u. gab den Damen durch eine üppige Kleidung Gelegenheit ihre Reize den Tänzern zu zeigen. Zu den, zur niedrigen Art von Tänzen gehörigen (der Pavana u. der Branle) fügte sie allmälig lebhaftere, wie die Gaillarde u. Volte (s.d.), wobei die jungen Herren Sprünge machten u. die Damen kurze Röcke tragen mußten, damit man sehen könnte, ob sie auch den Tanzschritt hielten. Jetzt wurden in Frankreich auch die Maskeraden mit Bällen in Verbindung gebracht u. die Nationaltänze aller Provinzen auf den Bällen nachgeahmt; man tanzte die Passepieds der Nieder-Bretagner, die Bourrées der Auvergner, die Tambourins u. Rigaudons der Provençalen, die Gavotten der Bewohner der Dauphiné, die Menuets der Anjouer im Nationalcostüm. Auch bei kirchlichen Festen wurde in Frankreich der T. in Anwendung gebracht, aber durch Parlamentsbeschluß vom 3. Sept. 1667 für diesen Zweck verboten. Im 16. Jahrh. wurde durch Baltazarino genannt Beaujogeux das Ballet in Frankreich eingeführt, im Anfang des 17. Jahrh. durch den Italiener Ottavio Rinuncini wesentlich verbessert u. auf die Höhe der damaligen Zeit erhoben durch Charles Beauchamps, dem Vater aller Tanzmeister u. Direktor der 1662 Academie de l'art de la danse. Der Zweck dieser Akademie war den Kunsttanz von Fehlern zu reinigen u. zu bewahren. Wie der Charakter dieser theatralischen Tänze Symmetrie in den Stellungen u. Steifheit in den Bewegungen war, so auch in den Kammertänze genannten Gesellschaftstänzen. Zu den im 17. u. 18. Jahrh. von L. Pécour erfundenen sogen, galanten Tänzen gehörten, u.a. Mariée, Contredanse, Rigaudon des vaisseaux, Bourgogne, Savoye, Forlana, Conty, Canary etc.; Lully brachte nationale Tänze auf das Theater u. die Menuet in den Gesellschaftstanz. Zur Zeit Ludwigs XIV. kamen am Hofe die Bals parés (Ceremoniebälle) auf, welche der Adel u. die andern Großen in den Bals reglés nachahmten; Modetänze dabei waren die Courante od. der Doctortanz, ein einfacher, aber gravitätischer Tanz, u. die aus dem Elsaß eingeführte Allemande. Das alte mythologische Ballet wich seit Anfang des 19. Jahrh. durch Gardels Dansomanie dem wirklichen Tanze auf dem Theater, u. der ernste Gesellschaftstanz schon zu Ende des 18. Jahrh. den freieren, leichteren Formen; zuerst fanden Aufnahme die englischen Colonnentänze im schnelleren Tempo u. mit hüpfendem Schritt, auf diese folgten die Quadrille, dann der Contretanz, ferner in der Kaiserzeit die Ecossaise. Neben diesen Tourtänzen wurden auch, von Deutschland aus, Rundtänze eingeführt, so namentlich der Galopp, der Shawltanz, später der Cotillon, die Polka u.a. Nationaltänze bis herab auf die neueste, einem englischen Tanze nachgeahmte Quadrille des lanciers. Ein dem Contretanz ähnlicher, aber mit unzüchtigen Touren vermehrter T. ist der Cancan od. Chahut.

In Deutschland hatte sich aus der heidnischen Zeit (s. oben S. 239) auch unter dem Volke die Luft am Tanze erhalten, u. nach Einführung des Christenthums wurden hier, trotz mehrmals wiederholter Verbote, selbst in Kirchen, neben anderen Lustbarkeiten, auch Tänze aufgeführt. Zur fränkischen Zeit, hielten sich die Vornehmen ihre Jongleurs, von welchen sie sich auch durch T. amüsiren ließen. Bloße Schwärmereien waren die den Charakter eines religiösen Tanzes annehmenden u. als St. Johannistänze im 14. Jahrh. am Niederrhein u. als St. Veitstänze im 15. Jahrh. am Oberrhein vorkommenden Tänze (s. Tänzer). Im Mittelalter wurden bei Turnieren u. andern festlichen Gelegenheiten bes. zwei Arten Tänze getanzt: der Schreit- od. Schleiftanz, wobei der Tänzer mit einer od. zwei Tänzerinnen an der Hand mit schleifenden Schritten einen Umgang im Saal hielt; u. der Springtanz od. Reihen, wobei sich die Tänzer durch bes. hohe u. weite Sprünge auszeichneten u. welcher mehr im Freien getanzt wurde. Der feierlichste Schreittanz war der Fackeltanz bei vornehmen Hochzeiten (welcher noch am preußischen Hofe sich erhalten hat, s.u. Fackel). Als Volkstänze kamen neben den ländlichen Hupfauf, Firleifei etc. in Städten bes. bei Zünften allerhand Tänze vor, so die Bügel- od. Reiftänze, Schwerttänze, das Schönbartlaufen etc.; die Vornehmen dagegen tanzten bis zu Ende des 16. Jahrh. allerhand fremde Nationaltänze in Masken (aber ohne Larven) u. unter rauschender Musik, so Paduanen, Gaillarden, Sarabanden, Passametzen, Villanellen etc. Solche Bälle, Geschlechtertänze genannt, wurden in besonderen der Stadt gehörenden Ball- od. Tanzhäusern jährlich zweimal gehalten, wozu der Stadtrath die Erlaubniß gab, wobei es aber nicht immer ganz ehrbar herging, namentlich bei der sogen. Volte u. bei dem, auf den ernsten Vortanz folgenden Nachtanz, daher auch in der Reformationszeit viele Geistliche in besonderen Schriften gegen die gottlosen Tänze u. den Tanzteufel eiferten (s. oben S. 238), welche dann obrigkeitliche Verbote solcher Tänze zur Folge hatten. Auf dem Lande gaben im Allgemeinen Erntefest u. Kirchweih u. insbesondere einzelne Localfeste u. häusliche Festlichkeiten, namentlich Hochzeiten, die vornehmste Gelegenheit zum Tanzen, hin u. wieder rührte ein T. sogar von einem obrigkeitlichen Gebot her, z.B. der Frohntanz (s.d.) in Langenberg bei Gera. Der Grundcharakter der deutschen Tänze war der Walzer od. die Allemande, welchem die andern Provinzialtänze, wie Schwäbisch u. Steyrisch, Länderer od. Dreher u. Zweitritt etc. ähnlich waren. Mit dem Einfluß vom Auslande wurde der gesellige T. zu Anfang des 18. Jahrh. theils gemessen gravitätisch, theils schäferlich spielend, theils barok humoristisch, zu Anfang des 19. Jahrh. kindisch heiter, schalkhaft naiv u. charakterlos, seit dem zweiten Viertel unsers Jahrhunderts, bes. durch Webers »Aufforderung zum Tanz« leidenschaftlich u. sentimental; danach verdrängten Joh. Strauß u. Lanner durch die Einführung des feurigen, glänzenden Wiener Walzers die alten Tänze u. zuletzt sind wieder allerhand fremde Tänze zur Herrschaft gekommen, doch hat deutsche Ehrbarkeit darunter keinerlei frivole u. unsittliche Tänze aufgenommen. In Holland u. England entstanden die Nationaltänze von Schiffern u. haben den Seemannscharakter (s. Matelot u. dgl.). Nur die Anglaise (s.d.) trägt einen milderen u. allgemeinen Charakter, eben so die Ecossaise (s.d.) der Schotten. [241] Schottische Nationaltänze sind die Hochlands-Reels u. der Schwerttanz. Über die in Schweden üblichen Nationaltänze s. oben S. 240. Vorzügliche Anlage zum T. u. vorzügliche Vorliebe für den T. zeigen die Slawen, unter ihnen bes. die Polen u. Böhmen; bei Letzteren ist der T. mit Gesang verbunden; ihnen eigenthümliche Tänze waren namentlich der Chodowsta, ein kriegerischer T., u. der Husitska, ein ernster u. feierlicher, vielleicht ursprünglich religiöser T.; bann der Umrlec od. Todtentanz, wobei eine sich todt stellende Person von dem andern Geschlecht umtanzt u. zuletzt geküßt wurde; daher kam dieser T. auch bei Hochzeiten u. Kindtaufen vor; der Skakava od. Hupftanz u. der Sousedska, wobei religiöse Lieder gesungen wurden; die böhmische Menuet, wobei sich Tänzer u. Tänzerinnen kreuzweis die Hände reichten u. feierlich auf einander zuschritten. Zum Unterricht der Handwerksgesellen u. der Töchter der Handwerker in der Tanzkunst bestand in Prag die Tanzmeisterzunft, welche an Sonn- u. Festtagen, so wie an dem Blauen Montage in den Herbergen ihren Unterricht ertheilte. Einzelne jetzt beliebte Tänze in Böhmen sind der Strasak (d.i. Strecker) od. Husicka (d.i. Gänschen), ein Wechseltanz der Paare, der Baborak, ein langsamer T., die Polka, welchen letzteren nationalen T. die Czechen in neuerer Zeit wieder von Frankreich aus, nur insofern verändert empfangen haben, daß sie ihn jetzt blos nach Instrumentalmusik tanzen. Die Tänze der Polen zeichnen sich, wie die meisten slawischen, durch das hörbare Zusammenschlagen der Hacken aus; eine Ausnahme macht die in einem feierlichen Umzug bestehende Polonaise, welche, wie Mazurka u. Cracovienne, als Gesellschaftstänze auch nach Deutschland verpflanzt worden sind. Nationaltänze haben die Siebenbürgen, Kroaten, Walachen etc., bei Letztern ist bes. die Punanieska, ein Rundtanz, beliebt. Auch die Russen lieben den T. sehr, u. fast alle Districte haben eigene Nationaltänze, unter denen bes. der Golubez od. Taubentanz (s.d.) berühmt u. das Kosakisch (s.d.) vorzüglich im Auslande bekannt ist. In Ungarn tanzt man immer noch am liebsten den nationalen Csardas (Tschardas, s.d.), u. andere fremde Tänze finden auf den dortigen Tanzvergnügungen, bes. zur Zeit zwischen Weihnachten u. Fasten, wenig Beifall u. Theilnahme. Die Zigeuner tanzen bes. leidenschaftlich, namentlich die Gitana, sowohl zu ihrem eigenen Vergnügen, als auch in u. außer Landes, bes. in Griechenland u. im Orient, vor Zuschauern in Schenken u. Bädern. In Griechenland wird am meisten öffentlich u. im Freien u. zwar von Männern getanzt, an jedem schönen Tag u. Abend, u. in niedrigen Ständen mischen sich auch Frauenzimmer unter die Tanzenden; die Frauen aus höheren Ständen tanzen nur bei Festtagen, bes. zu Ostern, im Freien, od. auf den stachen Dächern der Häuser, doch nie unter Männern. Neben den Nationaltänzen, unter denen sich bes. der Albanesische Räubertanz auszeichnet, haben sich aber auch westeuropäische eingeschlichen. Bei den Türken werden sehr unzüchtige Tanze von öffentlichen Tänzern u. Tänzerinnen aufgeführt u. diese gehören zu den Prunkstücken eines türkischen Festes. Ein bes. häufig vorkommender T. ist die Romeika (s. Romaika 2). Ein religiöser T. ist die Sema der Derwische. In Westafrika war schon in früher Zeit, u. ist jetzt noch bei den Congostämmen ein sinnlicher T., Chika, gewöhnlich, welcher eine Liebesaffaire darstellt; die Neger brachten ihn mit nach Westindien. In Ägypten sind die Tänzerinnen, Ghaziehs, verachtete Personen, welche alle von dem Stamm Ghawazi abstammen; sie sind mit Sängerinnen, Almeghs, verbunden, tanzen auf Einladung bei Festen in den Harems, schließen sich auch den Karawanen u. den ins Feld ziehenden Heeren an. Öffentlich tanzen Mannspersonen, in Weiberkleidern, vor Zuschauern. Der ägyptische T. hat noch manche Ähnlichkeit mit dem steifen der alten Nationalägyptier; manche, so der von Mädchen getanzte u. die Biene genannte, sind lasciv.

Die Indianer in Nordamerika lieben den T. vor allen Vergnügungen u. sie bringen damit ihre Abende zu; die verschiedenen Geschlechter tanzen jedes für sich, u. der T. wild mit einem Gesang von den Thaten der Vorfahren begleitet, wozu die im Kreise herumsitzenden Andern den Takt schreien; dasselbe thun die Männer, wenn die Weiber tanzen. Es gibt eine große Verschiedenheit der Tänze, z.B. den Pfeifentanz, welcher nur bei feierlichen Gelegenheiten, wie beim Empfang der Gesandtschaften, vornehmer Reisender etc. getanzt wird; den Kriegstanz, getanzt vor u. nach einem Kriegszuge, wobei die Tänzer einzeln in die Mitte treten u. ihre Kriegsthaten erzählend mit Keulen gegen einen errichteten Pfahl schlagen; den Hochzeitstanz etc. Die Südamerikaner habenauch mimische Tänze, welche bes. darin bestehen, daß sie die Geberden verschiedener Thiere nachahmen, z.B. Makak-Tukan-, Tapirtäuze etc.; die Einzelnen, welche diese Mimen machen, besteigen dazu eine Erhöhung, die Übrigen tanzen unterdessen einen Reihentanz. Mimisch sind auch die Tänze in Japan, indem sie stets eine Handlung nachahmen, z.B. das schmerzliche Gefühl eines Mannes, welcher an der Treue seiner Frau zweifelt etc. Man tanzt daher hier, wie im ganzen Orient, nicht hüpfend od. trippelnd, sondern der T. ist eine abgemessene Bewegung, od. besteht vielmehr in Windungen des Körpers, der Hände u. Füße. Über die Tänze der öffentlichen Tänzerinnen in Vorderindien (s. oben S. 238). Vgl. Lucians Schrift Περὶ ὀρχήσεως; Meursius, De orchestra s. de saltationibus veterum, im 8. Bde. von Gronows Thesaurus antiq.-graec.; I. I. de Iztueta, Gesch. der alten Guipuzcoanischen Tänze, S. Sebast. 1824; Thoinot Arbeau, Orchesiographie, 1588; Feuillet, Choreographie, Par. 1700 u. ö. (deutsch als Rechtschaffener Tanzmeister von G. Taubert, Lpz. 1717); Bourdelot, Historie de la danse sacrée et profane, ses progrès et ses révolutions depuis son origine etc., Par. 1724; Cahusac, Traité de la danse ancienne et moderne, ebd. 1753, 3 Bde.; Matth. Waissel, Tabulatura od. Lautenbuch allerlei künstlichen Präambuln, auserlesener teutscher u. polnischer Tänze etc., Frankf. 1592; Johann v. Münster, Gottseliger Tractat vom ungottseligen Tanz, 1594, 2. A. 1602; Meleaton, Von der Nutzbarkeit des Tanzens, ebd. 1713; Bonin, Neueste Art der galanten u. theatralischen Tanzkunst, 1712; The dancing-master, Lond. 1716, 2 Bde.; Als. Waldau, Böhmische Nationaltänze, Prag 1860, 2 Bde.; Über die Tanzmeisterzunft in Prag, 1788; Czerwinski, Geschichte der Tanzkunst bei den cultivirten Völkern, Lpz. 1862. 2) Die Veranstaltung, daß an einem Orte öffentlich getanzt wird; 3) eine Begebenheit, bei welcher viel heftige Bewegung vorkommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 237-242.
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