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Ausbildung

[36] Ausbildung, der Grad von Vollendung, welchen eine Sache haben soll u. welchen die Kunst (Bearbeitung, Industrie, Technik) u. die natürliche Beschaffenheit des Stoffes zuläßt; diese Vollendung auch bei organischen Körpern, wenn sie durch die Entwickelung ihrer Theile völlig ausgewachsen od. reif sind, z.B. Pflanzen, Thierkörper, das Ei. Der Gegenstand der A. ist hier immer ein materieller Stoff, u. sie geschieht nach unwandelbaren Gesetzen in der Natur, daher sie auch die physische A. heißt. Bei dem Menschen, als moralischem Wesen betrachtet, sind die Gegenstände der A. seine Anlagen, die Talente, Fähigkeiten u. Kräfte der Seele; dies ist die geistige A. u. zwar ästhetische, intellectuelle, moralische, je nachdem entweder die Cultur der niederen Seelenkräfte (Sinn für das Schöne, Witz, Einbildungskraft), od. der höheren Erkenntnißkräfte (Verstand, Vernunft), od. der Willenskraft (Gesinnungen, Neigungen, Bestrebungen) in Betrachtung gezogen wird. Vermeidung einseitiger u. die Erzielung harmonischer A. aller Kräfte u. Anlagen des Menschen ist Endzweck der Erziehung, s. Bildung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 36.
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