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Gefälligkeit

[41] Gefälligkeit, die Bereitwilligkeit, Andern Dienste zu leisten, welche ihnen angenehm u. nützlich sind; dergleichen Dienste werden selbst G-en genannt. Die G. ist nur dann eine Tugend, wenn sie aus uneigennütziger Menschenliebe hervorgeht. Bei größern Opfern, die sie bringt, u. bei fortgesetzter Aufmerksamkeit, Andern zu dienen, heißt sie Dienstfertigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 41.
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