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Schau

[101] Schau, 1) Besichtigung eines Gegenstandes; 2) bes. so v.w. Deichschau; 3) das gute Ansehen einer Sache, od. das, was ihr ein gutes Ansehen gibt; 4) das Gebäude, in welchem gewisse Waaren besichtigt werden; 5) eine hintere, nach ihrer Tiefe zusammengewickelte Flagge, zum Zeichen, daß die am Ufer befindlichen Schaluppen u. Leute an Bord kommen sollen; auch um einen Lootsen herbei zu rufen, od. als Nothzeichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 101.
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