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Sache

[651] Sache, 1) etwas, was wirklich ist, ein Gegenstand, im Gegensatz der Form u. der Worte; 2) jedes der Vernunft u. Freiheit unfähige Wesen (sei es lebendig od. leblos) im Gegensatz zu Person, wozu s. Res; 3) so v.w. Geräthe; 4) eine Begebenheit, eine Veränderung; 5) eine Angelegenheit, ein Geschäft; 6) ein vor Gericht anhängiger Rechtshandel; 7) so v.w. Ursache.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 651.
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