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Pfennig

[944] Pfennig (Pfenning), 1) dieses mit dem englischen Penny ursprünglich gleichbedeutende Wort, ist von ganz ungewisser Abstammung (am wahrscheinlichsten noch von phant = Pfand); es lautet im Althochdeutschen pending, pendig, phending, im Mittelhochdeutschen phenninc, phennic, wird auf lateinisch durch denarius (wovon wahrscheinlich auch das Pfennigzeichen Pfennig eine Abbreviatur ist) gegeben, war vom 12. bis 15. Jahrh. die einzige geprägte Münze, u. zwar aus Silber (gegenüber der Mark, dem Pfund od. dem Schilling, welches nur ideale Rechnungsmünzen waren) u. galt 1/12 Schilling, so daß 1 Schilling = 12 P-e u. 1 Mark = 240 P-e war; also 1 P. beinahe 2 gGroschen. Allmälig wurden sie aber viel leichter, so daß bereits 1255,600; 1344,960 u. um 1400 schon 12–1400 Stück P-e auf die Mark sein gingen. Als man kein Silber mehr abnehmen konnte, setzte man mehr Kupfer zu, wodurch die Weißenn. Schwarzen P-e entstanden. Im 16. Jahrh. schlug man die letzteren schon aus reinem Kupfer, was ziemlich allgemein bis auf die neueste Zeit geblieben ist; gewöhnlich rechnet man 12 P-e auf den Groschen, 288 auf den Thaler; die noch geringer ausgeprägten, deren z.B. 432 auf den Thaler gehen, heißen Leichte P-e; in Preußen u. den wie dieses ausmünzenden Staaten sind 360 P-e = 1 Thlr., 12 = 1 Sgr., in Sachsen, Altenburg u. Gotha 300 P-e = 1 Thlr., 10 = 1 Ngr.; in Mecklenburg, Rostock, Wismar etc. früher 24 = 1 gGr. (jetzt ebenfalls wie in Preußen); in Baiern = 1/4 Kreuzer, also 240 P-e = 1 Gulden; 2) überhaupt geprägtes Metall, daher Denk-, Schau-, Gnadenpfennig; auch nannte man die Bracteaten sonst Blechpfennige; 3) auch so v.w. Geld überhaupt; daher Noth-, Zehr-, Beichtpfennig; bes. 4) eine Abgabe, wie Bann-, Friede-, Mal-, Regel-, Stuhl-, Wachpfenpfennig etc.; daher Pfenniggülte, Zins von Gütern, welcher baar im Gelde geleistet wird, der Korngülte entgegengesetzt; Pfennigmeister, ehemals so v.w. Kassirer; der bei demselben angestellte Schreiber hieß Pfennigschreiber. 5) Gewicht, 4 P-e = 1 Quentchen, 1 P. = 2 Heller; 6) in manchen Gegenden beim Gold- u. Silbergewicht 12 P-e = 1 Mark, 1 P. = 11/2 Loth od. 24 Groschen; 7) überhaupt so v.w. Geld; 8) (Her.), runde Figuren, so v.w. Ballen 9); vgl. Ehrenstücke b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 944.
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