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Schreiber [1]

[422] Schreiber, 1) Einer, welcher schreibt, mit Rücksicht darauf, wie er die Schriftzüge macht; 2) welcher sich vom Abschreiben nährt; 3) Beamter, welcher die Verhandlungen der höheren Beamten schriftlich ausfertigt; 4) der Beamte eines Kriegsschiffes, welcher die Musterrolle u. Dienstliste hält. Er notirt, wer gestorben ist u. was der Verstorbene hinterlassen hat, verfaßt die Testamente, notirt was den Matrosen vorgeschossen ist, was sie einander schuldig sind, führt ein Journal im Ganzen so wie eines über den Verbrauch der Lebensmittel; 5) der Verfasser eines schriftlichen Aufsatzes od. einer Druckschrift. – S. waren im Alterthum hohe Magistrats- u. priesterliche Personen. In Ägypten gehörten sie zur Priestercaste (s. Hierogrammateis); bei den Hebräern gab es weltliche u. geistliche S., jene waren Staatssecretäre (Sopherim), diese die Schriftgelehrten (s.d.); der Lohnschreiber hieß Lablar. Bei den Griechen kommen S. (Grammateis), theils als hohe Staatsbeamten, unter denen Unterschreiber (Hypographeis) standen, theils als Gehülfen der Kassenbeamten vor (s. Grammateis). Den letzteren war ein Controleur (Antigrapheus) beigegeben. Noch andere, aber nicht vom Staate angestellte S. waren die, welche Bücher etc. abschrieben (s.u. Schreibkunst u. Schrift). Von den G-n der Römer s.u. Scriba.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 422.
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