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Schleswig [1]

[253] Schleswig, 1) ein zu Dänemark gehöriges, bis 1852 mit Holstein verbundenes Herzogthum auf der Cimbrischen (Jütischen) Halbinsel, grenzt im Norden an Jütland, im Osten an den Kleinen Belt u. die Ostsee, im Süden an Holstein, im Westen an die Nordsee, schließt mehre Theile von Jütland ein u. enthält 167 QM., wovon 152 QM. auf das Festland, 10 QM. auf die Inseln in der Ostsee: Alsen, Aeroe u. Femern u. 5 QM. auf die Inseln in der Nordsee: Nordstrand, Pelworm, Romöe, Sylt u. Föhr kommen; das Land ist im Westen großentheils fruchtbarer Marschboden, im Osten viel guter Thonboden, reich bewaldet, auf dem, die Mitte des Landes durchziehenden Landrücken, welcher in der Skamlingsbank mit 350 Fuß seine größte Höhe erreicht, ist viel Haide u. Moor. Meerbusen: an der Ostsee viele Einschnitte, die meist gute Häfen bilden, namentlich die Koldinger u. Haderslebener Föhrde, die Gjenner Bucht, der Apenrader u. der Flensburger Meerbusen, die Schlei, der Eckernförder Busen. Meerengen: der Kleine Belt, der Aeröe-, Alsener u. Femer-Sund. Flüsse: Eider mit der Sorge u. Treene, mehre kleinere Gewässer, sämmtlich auf Aue endigend, (Scholmeraue, Widaue, Bredaue, Nipsaue, Königsaue). Seen: Wittensee, Gotteskoogsee u.m.a.; der Eiderkanal verbindet die Ostsee u. Nordsee. Klima: unbeständig, aber verhältnißmäßig milde, die feuchten Niederschläge sind bedeutend u. dem Wachsthum der Pflanzen günstig; obwohl im Allgemeinen gesund, kommen doch in der Marsch u. auf einigen Inseln Fieber häufig vor. Die 410,000[253] Einw. sind Dänen (etwa 175,000) im Norden, Deutsche (etwa 202,000) im Süden, Friesen (etwa 32,000) an der Westküste, Juden 600. Die Sprache für Gericht, Kirche u. Schule ist theils hochdeutsch, theils dänisch. Religion: außer 200 Reformirten, 600 Katholiken u. 600 Juden sind die Einw. Lutheraner. Beschäftigung: Landbau, viel Viehzucht (Pferde, jährlich 12–1500 Stück ins Ausland, Rindvieh 15,000 Stück ins Ausland), Fischerei; die Fabriken u. Manufacturen sind unbedeutend (am zahlreichsten sind Gerbereien u. Tabaksfabriken). Der Handel könnte nach der Lage des Landes bedeutender sein; eine Eisenbahn führt von Rendsburg nach Flensburg u. über Husum nach Tönningen, erstere mit Zweigbahn nach Schleswig. Die Wege sind im Allgemeinen schlecht. Verfassung: der Herzog von S. ist jetzt zugleich König von Dänemark; er regiert monarchisch, doch seit 1834 mit Zuziehung berathender Landstände, über deren Organisation s. Dänemark (Geogr.) S. 689. Eine Provinzalverfassung für S. wurde am 15. Februar 1854 publicirt, s. unten S. 269. Staatsverwaltung: Ober- u. Ministerialbehörden dieselben wie in Dänemark (s.d. Geogr. S. 691); am wichtigsten für S. ist das Ministerium für S. in Kopenhagen; die Universität Kiel, die ritterschaftlichen Angelegenheiten, der Eiderkanal, das Taubstummeninstitut, die Irrenanstalt (beide in der Stadt S.) u. die Strafanstalten werden als mit dem Herzogthum Holstein gemeinschaftliche Angelegenheiten angesehen; Mittelbehörden, d.h. solche, deren Wirksamkeit sich über das ganze Land erstreckt, sind: der Oberforstmeister, das Sanitätscollegium, der Oberlandwegeinspector, die Direction für das Chausseewesen, der Landcommissär, der Wasserbaudirector, der Bauinspector, der Deichinspector; Unterbehörden: die Oberbeamten in den Ämtern, Landschaften u. Harden, die städtischen Magistrate, der erste Beamte des Klosters St. Johannis von S., die Districtsdeputirten der adeligen Güter u. die Inspectoren in den Koegen. Rechtsverfassung: das höchste Gericht ist das Appellationsgericht in Flensburg, Mittelinstanzen gibt es nur in einzelnen Gegenden, Untergerichte sind für die ländlichen Districte die von landesfürstlichen Beamten geleiteten Gerichte, für die Städte die Gerichte derselben. Gesetze: die hauptsächlichste Gesetzsammlung ist das Corpus constitutionum Slesvicensium, Schlesw. 1794 f., vgl. Holstein (Geogr.). In kirchlicher Beziehung steht S. unter drei Bischöfen; der größte Theil des Landes steht unter einem Bischofe, welcher in Flensburg seinen Sitz hat, ein Theil der Insel Alsen u. die Insel Aeroe haben einen eigenen Bischof, der nordwestliche Theil des Landes steht unter dem Bischof von Ripen. Unter dem Bischofe in Flensburg stehen zehn, unter dem von Alsen u. Aeroe drei, unter dem von Ripen ein Probst. Unterrichtsanstalten: drei gelehrte Schulen, von denen eine mit einer Realschule verbunden ist, mehre höhere Bürgerschulen, eine höhere Bauernschule, zwei landwirthschaftliche Lehranstalten, Schullehrerseminar; in den Volkschulen ist zum Theil der wechselseitige Unterricht eingeführt. Militär, Feldzeichen, Orden u. Ehrenzeichen dänisch, s. Dänemark (Geogr.) S. 693. Wappen: zwei blaue über einander laufende leopardirte Löwen mit aufgesperrtem Rachen in goldenem Felde. Münzen, Maße u. Gewichte, s. Holstein (Geogr.). Eintheilung in 18 Ämter, Landschaften u. Harden u. 13 Städte; Hauptstadt: Flensburg. Vgl. Hansen, Staatsbeschreibung des Herzogthums S., Flensb. 1770; Niemann, Handbuch der Landeskunde, Hamb. 1799. 1. Bd.; Dörfer, Topographie des Herzogthums S., 2. Aufl., Schlesw. 1816; Guden, S.-Holstein, Kiel 1833, 1. Bd.; Schröder, Topographie des Herzogthums S., Schlesw. 1837, 2 Thle., 2. A. Oldenb. 1854; Bremer, Beschreibung u. Geschichte von S. -Holstein, Oldenb. u. Schlesw. 1844; Greve, Geographie u. Geschichte der Herzogthümer S.u. Holstein, Kiel 1845; Kohl, Bemerkungen über die Verhältnisse der deutschen u. dänischen Nationalität u. Sprache im Herzogthum S., Stuttg. 1847; Th. Mügge, Streifzüge in S.-Holstein, Frankf. a. M. 1846. 2 Thle.; Karten von Kutscheit, Berl. 1848; von Gullan, Hamb. 1850; von Weiland, Weim. 1847; 2) Stadt im Herzogthum S., am Meerbusen Schlei (von Schlei-Wieck kommt der Name), besteht aus den Theilen Altstadt, Lollfuß u. Friedrichsberg, Sitz des Generalsuperintendenten von S.; 3 Kirchen, unter denen der Dom, Gelehrte (Dom-) Schule, Taubstummeninstitut, Irrenanstalt, mehre Armenhäuser, Zwangsarbeitshaus, Fischerei, etwas Handel u. Schifffahrt; 12,000 Ew. S. ist durch eine Zweigbahn mit der Rendsburg-Flensburger Eisenbahn verbunden. Unmittelbar an der Stadt liegen das Schloß Gottorf, früher Sitz des Statthalters u. der Regierung der Herzogthümer S.u. Holstein u. des schleswigschen Ober- u. Landgerichts, jetzt Kaserne, u. ein adeliges lutherisches Fräuleinstift (St. Johannis), auf dessen Besitzungen etwa 2000 Ew. leben. Unweit S. beginnt das Danewerk (s.d.). – S. ist eine sehr alte Stadt u. war schon im Anfange des 9. Jahrh. unter dem Namen Hodeby ein bedeutender Handelsplatz, verlor indeß theils durch feindliche Überfälle, theils durch die Versandung seines Hafens. S. war vom 23. April 1848 bis zum 14. Juli 1850 von preußischen Truppen u. wurde am 25. Juli 1850 wieder von den Dänen besetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 253-254.
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