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Kloster [1]

[588] Kloster (von Claustrum, auch Monasterium, Coenobium), eine gemeinsame Wohnung nach einer gewissen Regel lebender Mönche u. Nonnen. Alle Mönche u. Klosterfrauen der Griechischen Kirche leben nach der Regel des St. Basilius; alle der Römisch-Katholischen Kirche nach den Regeln dieses u. der Heiligen: Benedict, Augustin, Franz von Assisi, Dominicus, Ignatius etc., dazu hat jeder Orden seine eigenen Statuten u. Observanzen. Alle legen die drei Gelübde der Armuth, der Keuschheit u. des Gehorsams (Klostergelübde) feierlich od. einfach ab, außerdem kommen dazu oft noch andere Verpflichtungen, wie bei den Karthäusern die des Schweigens, bei denselben u. bei mehreren andern Regeln, das, nie (außer in Krankheitsfällen) Fleisch zu essen od. geistige Getränke zu trinken etc. Eben so verschieden ist auch das übrige Leben der Mönche u. Nonnen, u. während einige Orden zu den strengsten Entsagungen, Geißelungen u. andern Ertödtungen des Fleisches verbunden sind, führen andere ein freieres Leben. Nur die Clausur [s.d. 2)] ist, strenger od. milder, allen Orden mit feierlichen Gelübden eigen. Die Klöster eines gewissen Bezirks stehen unter dem Bischof des Sprengels od. unmittelbar unter dem General ihres Ordens u. dem Päpstlichen Stuhl (Exemte Orden). Die Vorgesetzten über die Klöster eines Bezirks heißen Provinzialen. Der General ist auch der Inspector des Ordens, die as seine Stelle gesetzten Geistlichen, welche die Aufsicht u. Inspection über Klöster haben, heißen Visitatores od. Circatores. Den Klöstern steht unmittelbar ein Mitglied desselben als Capitular od. Suffragas vor, welcher meist vom Capitel des K-s erwählt, od. bei einigen Orten vom Bischof od. auf andere Weise eingesetzt wird. Dieser Vorgesetzte führt bei großen Klöstern den Titel Abt, Äbtissin (s. b.), bei kleinern, od. auch den Ordensregeln gemäß, den als Propst, Pröpstin (s. b.); bei noch andern den als Prior, Superior (Guardian), Minister, Rector, Priorin, Domina. Große Klöster haben zuweilen, außer dem Abt, noch einen Propst u. mehrere Prioren, in andern ist auch wohl der Abt eines großen Klosters über die Prioren mehrer kleiner Klöstern, die gleichsam Filialklöster bilden, gesetzt. Die Gerechtsame der Klöster schützten besondere Klostervögte, in den Rechten bewanderte Männer von Ansehen; sonst ein Ehrenposten der Edelsten des Landes. Bevor Jemand das Klostergelübde wirklich leistet, muß er im K. als Noviz eine Zeit, gewöhnlich 1 Jahr, bei manchen 2–8 Jahre (Noviziat, Probejahr, Klosterjahr), zubringen. Der Noviz verrichtet unter dem Novizenmeister, welcher die Novizen mit allen Pflichten u. mit der Zucht des Ordens bekannt macht, 8 Tage lang geistliche Übungen zur Vorbereitung; am 9. Tag geschieht die Einkleidung, dabei werden die Haare nach der jedem Orden eigenen Form der Tonsur geschnitten; dann entweder im Kapitelsaal od. in der Kirche bei öffentlichem Gottesdienst u. nach Einsegnung des neuen Ordenshabits, von dem Celebranten dem Neophyten die weltliche Kleidung aus- u. die Ordenstracht unter symbolischen Sprüchen u. Gebeten angezogen. Genau von dieser Stunde beginnt das Noviziat. Nach überstandenem Noviziat steht es dem Novizen frei, wieder aus dem Orden zu treten, od. (vorausgesetzt, daß er das vorschriftsmäßige Alter [jetzt von den meistes Regierungen auf 24 Jahre festgesetzt] erreicht hat) das Gelübde abzulegen (Profeß zu thun), d.h. Versprechen an Eidesstatt zu geben, getreu den Regeln, Statuten u. Observanzen des Ordens leben zu wollen, namentlich den drei Geboten des Gehorsams, der Armuth u. der Keuschheit sich genau zu fügen. Diese Gelübde heißen feierliche, im Gegensatze zu den einfachen, welche nicht beim Eintritt in einen von der Kirche approbirten Orden, sondern bei sonstigen Gelegenheiten abgelegt werden. Anfangs hatte man in den Klöstern blos Brüder (Fratres), später erhielten die, welche die Priesterweihe erhielten, den Titel Väter (Patres). Nach ihren Talenten u. Fähigkeiten wurden die Mönche auch Verwalter gewisser Ämter im K. (Klosterofficialen). Der gelehrteste ward Bibliothekar, andere Lector, Ökonom, Kellermeister, Pförtner, Circatores (s.d.). Im 11. Jahrh[588] kamen auch die Laienbrüder auf die zwar die Gelübde, jedoch meist nur einfache, ablegen, sich auch durch die Kleidung unterscheiden u. nur das Zeitliche für die übrigen Brüder besorgen u. die niedrigen Handarbeiten verrichten; so in Nonnenklöstern Laienschwestern. Noch andere Klosterleute waren die Donaten u. Oblaten (s. b.).

Da, wo die Klöster Raum hatten, frei zu bauen, ist eine gewisse Übereinstimmung in der Bauart bemerklich. Meist umschließt nämlich eine Mauer einen bedeutenden Raum u. bildet so die Clausur, deren Grenzen Mönche od. Nonnen, ohne besondere Erlaubniß, überschreiten dürfen, meist ein Viereck. Die Klostergebäude umschließen einen Hof od. Garten. Unk diesen Raum läuft ein nach demselben zu offener Bogengang (Kreuzgang, Klostergang). An dieses Viereck stößt meist auf einer Seite die Klosterkirche, worin die Mönche od. Nonnen ihren Gottesdienst halten, der von einem besonderen Klostergeistlichen gehalten wird. Im untern Stock steht gewöhnlich das Refectorium (Cönakel), der Speisesaal des Klosters, doch ist er auch oft an andern Punkten u. bildet meist zugleich den Conventsaal (Capitel) wo die Mönche täglich zusammenkommen u. ihnen ein Abschnitt (Capitel) ihrer Regel vorgelesen wird. Hier werden auch die wichtigern Klosterangelegenheiten, z.B. die Wahl eines Abtes u. dgl., verhandelt. In den obern Stockwerken befinden sich die Zellen der Mönche, von denen jede meist nur ein Fenster, eine Lagerstätte, einen Tisch, einen Stuhl u. sonst das Nöthige enthält. Nur die Oberen haben geräumigere Wohnungen. Wenn den Klöstern vielfache Vorwürfe gemacht werden, bes. daß viele Hände durch sie dem Staate u. der Industrie entzogen würden, u. daß sie leicht zu mancherlei Ausschweifungen, namentlich zu stummen Sünden, Anlaß gäben, daß sie der Hauptsitz der Unduldsamkeit u. der Bekehrungswuth wären etc., so ist doch auch gewiß, daß sie, gehörig eingerichtet, die Wissenschaften förderten, auch andere edle Zwecke, wie Krankenpflege u. Erziehung verfolgen u. Zufluchtsorte für Tugend u. Unglück, sowie Bußorte für zerknirschte Reuige sind. Siehe Origines rei monasticae, Par. 1764; Crome, Pragmatische Geschichte der Mönchsorden, 1. Thl.; Mangold, De monachatus originibus et causis 1852.

Die ersten Klöster entstanden in Ägypten, indem sich mehrere Einsiedler vereinigten u. nach Mustern od. Übereinkommen ohne eigentliche Regel gemeinschaftlich lebten. Antonius war um 305 der erste Stifter eines solchen Einsiedlervereins, u. sein Schüler Pachomius errichtete vor der Mitte des 4. Jahrh. das erste systematisch eingerichtete K. auf Tabenna, einer Nilinsel, wo die Mönche zu 3–4 in einer Zelle zusammen, in besondern, nahe an einander gebauten kleinen Häusern wohnten. Jedes Haus machte ein von einem Prior regiertes Priorat aus, u. alle zusammen bildeten ein Coenobium od. Monasterium, dem ein Abbas (d.i. Vater), Higumen od. Mandrit, vorstand. Als Pachomius 348 starb, zählten seine Anstalten bereits 50,000 Individuen. Nun erhoben sich auch in Syrien, Palästina, Armenien ähnliche Anstalten, Anfangs blos in Wäldern u. Wüsten, doch bald auch in der Nähe volkreicher Städte. Man suchte die Einsamkeit durch das Verbot, die einmal gewählten Wohnsitze zu verlassen, zu ersetzen, u. so entstand die Clausur, u. die Wohnungen erhielten den Namen Claustra (verschlossene Örter), woraus später K. entstand. St. Basilius gab den Klöstern, welche bisher rein ascetische Institute gewesen waren, eine praktische Richtung, in Folge dessen die Klöster auch in Städten u. Dörfern erschienen. Im Abendlande wurden die Klöster hauptsächlich durch St. Athanasius bekannt u. von St. Ambrosius, Augustinus u.a. befördert. Benedict von Nursia, der Stifter eines K. auf dem Monte Casino 529, wurde durch seine vortreffliche Einrichtung, Einführung der Klostergelübde u. Verbindung des thätigen mit dem beschaulichen Leben Vorbild u. Verbesserer. Es kann nicht geleugnet werden, daß Klöster der Kunst u. Wissenschaft, der menschlichen Gesellschaft überhaupt, gute Dienste geleistet haben Da, wo das Barbarenthum noch herrschte, setzten sie ihre Zellen, bebauten den Boden, pflegten Wissenschaft u. Kunst, u. in den stürmischen Zeiten der Verwildung bewahrten sie die geistigen Schätze der heidnischen u. christlichen Vergangenheit in ihren Bibliotheken, außerdem, daß sie dieselben vervielfältigten u. dadurch für deren Verbreitung sorgten. Zu Zeiten vergaßen sie aber auch ihre hohe Aufgabe u. verweltlichten, u. nicht immer u. bei allen gelang es den wahren Geist wieder zu erwecken. Die Reformation war auch für die Klöster von großer Wirkung, u. in ihrer Folge fielen im 16. u. 17. Jahrh. Hunderte von Abteien, Klöstern, Stiftern etc. aller Orden u. ihre Einkünfte wurden von Protestanten zu milden u. geistlichen Zwecken, zu Bereicherung der Domänen, Gründung von Schulen, Stipendien für Studirende u. Pfründen verwendet. Diese Action der Neuerung rief in der Katholischen Kirche eine Reaction hervor, in dem sich neue Orden, bes. der Jesuitenorden, bildeten. In diese Zeiten fallen auch die Stiftungen der Vereine für Wohlthätigkeit u. Hospitalität, welche noch jetzt die Lichtseite des Klosterwesens bilden. In den katholischen Staaten bestanden (einzelne Einziehungen abgerechnet) die Klöster in der bisherigen Form bis gegen Ende des 18. Jahrh. fort; da hob aber Kaiser Joseph II. von Österreich, 1781 die Klöster der rein contemplativen Orden auf, beschränkte die übrigen auf eine bestimmte Anzahl Mönche u. unterwarf sie gänzlich den inländischen Obern. Das Vermögen der eingezogenen Klöster erhielt der Kirchen- u. Schulfond. Die Nationalversammlung in Frankreich decretirte 2. November 1789 die Abschaffung aller Orden u. Klöster. Bald folgten die mit Frankreich nach u. nach alliirten Staaten zu Anfang des 19. Jahrh. Wo das französische System herrschte, fielen die Klöstergüter nicht wie bisher andern zweckmäßigen Anstalten, sondern dem Fiscus des Landesherrn zu. Auch Preußen hob 1810 fast alle Klöster in seinen Staaten auf u. ließ nur wenige von offenbar nützlicher, größtentheils mildthätiger Tendenz bestehen. Nach Napoleons Sturz zeigte sich eine bessere Zeit für die Klöster, namentlich in Spanien, Portugal, Piemont u. Neapel; auch im Kirchenstaat wurden durch Pius VII. die dort aufgehobenen Klöster wieder hergestellt u. in Frankreich durch Vertrag mit dem Papst die Wiedereinführung einiger Mönchsorden ausgesprochen, u. bes. mehre Nonnenklöster errichtet. In Deutschland sicherten Concordate, darunter das 1817 mit Baiern geschlossene, das Fortbestehen der noch vorhandenen u. die Wiedererrichtung neuer Klöster für beiderlei Geschlecht gesichert. Und bes. zeigte sich unter König Ludwig reger Eifer dafür, indeß weniger[589] inmitten der Bevölkerung, weshalb man zur Besetzung der Klöster viel fremde Individuen herbeirufen mußte, namentlich fanden sich für Klöster u. solche Stellen, welche Studien u. Vorbereitung erheischen, wenig Competenten. Daher sind meist Nonnen-, Franziscaner- u. Kapuzinerklöster wieder errichtet.

In der neuesten Zeit hat sich für die Reform der Klöster eine um so größere Neigung gezeigt, je größere Anfechtungen sie in den letzten Jahrzehnten zu erdulden gehabt hatten. Papst Pius IX. suchte nach seinem Regierungsantritt die Klöster des Kirchenstaates genau kennen zu lernen u. das Klosterwesen dadurch zu heben, daß er die gelehrten Beschäftigungen u. die Werke frommer Liebe in den Vordergrund ihrer Wirksamkeit stellte. Er setzte 1847 ein Cardinalcollegium nieder, welches den Bischöfen des Kirchenstaates u. der Geistlichkeit anderer Länder Fragen über den Bestand der Klöster zur Beantwortung vorlegen sollte u. welches 25. Jan. 1848 ein strenges Decret zu Vorkehrungen, daß nicht Unwürdige in Klöster aufgenommen würden, erließ. Im Kirchenstaate befinden sich gegenwärtig ungefähr 1800 Mönchs- u. 600 Nonnenklöster, mit etwa 5000 Mönchen u. Nonnen. In den Klöstern wurde überall die alte strenge Disciplin nach den ursprünglichen Ordensregeln eingeführt; nach einer päpstlichen Verordnung von 1857 sollen junge Leute nach Beendigung ihres Noviziats nur die einfachen Gelübde, die feierlichen aber erst nach einer dreijähriger Probezeit ablegen. Im Königreich Sicilien beläuft sich die Zahl der Klöster auf etwa 600; sie sind zumeist Kapuzinerklöster, Neapel allein hat mehr als 100. Das Königreich Sardinien hatte 1855 noch 605 Klöster mit 8600 Mönchen u. Nonnen; aber am 2. März des genannten Jahres wurde, ohne auf den Papst zu hören, das Klostergesetz angenommen, nach welchem über die Hälfte der vorhandenen geistlichen Orden u. Ordenshäuser (34 Orden u. 331 Häuser) ausgehoben wurden u. keine ähnlichen wieder errichtet werden sollten, so daß nur 274 Klöster übrig blieben; 1857 zählte das Land 4063 Mönche u. 1426 Nonnen. In Parma wurden 1849 von der Regierung die Benedictiner ausgewiesen. In Spanien erhob sich 1834 während der Cholerazeit in Madrid eine heftige Verfolgung gegen die Klöster, u. 25. Juli 1835 wurden alle Mönchsklöster, in denen nicht wenigstens 12 Mönche waren (über 900) aufgehoben; ja 1836 wurde dieses Decret von der Regierung soweit ausgedehnt, daß nur wenige Anstalten für Mission u. geistlichen Unterricht übrig blieben. Aber nach dem Concordat von 1851 blieben die mit der Erziehung beschäftigten Frauenklöster bestehen, u. die nicht verkauften Klostergüter wurden den Klöstern zurückgegeben, aus deren Ertrag die Ordensglieder Pensionen erhalten sollten. Auch in Portugal, wo 1821 noch 360 Mönchs- u. 126 Nonnenklöster bestanden hatten, löste die Staatsregierung 1834 alle Klöster auf u. zog das Klostergut ein. In Frankreich nahm in der Neuzeit bes. die Zahl der Frauenklöster zu; auch die der Dominicaner, Franciscaner u. Kapuziner sind überall im Zunehmen. In Belgien hat sich Zahl u. Einfluß der Klöster bis in die neueste Zeit immer gesteigert, das Klosterwesen ist dort mit dem ganzen Volksleben aufs innigste verwachsen, die Zahl der Mönche u. Nonnen ist dort von 1846 bis 1856 von 11, 968 auf 14, 855 gestiegen; es gibt im Ganzen 677 nicht anerkannte u. 135 anerkannte Klöster. Die Niederlande hatten 1856 34 Klöster. Was Österreich betrifft, so trat der Reformation der Klöster wegen 1851 in Wien eine Commission von Landesbischöfen zusammen. Indeß waren die Äbte mit den Resultaten der Berathung derselben unzufrieden, da die bischöfliche Reformcommission die Unterstellung der Klöster unter den betreffenden Ordensgeneral bezweckte, während die Klostergeistlichen ihre zeitherige unabhängige Stellung behaupten wollten. Das Concordat von 1855 stellt die Ordensgeistlichkeit unter ihre Oberen; die Einführung neuer Orden steht den Bischöfen u. Erzbischöfen nach vorherigem Vernehmen mit der Regierung zu. Ebenso hat nach dem 1857 mit Württemberg zu Stande gekommenen Concordate der Bischof die Einführung der Orden im Einvernehmen mit der Regierung über. In Baiern steht der Staatsgewalt das Recht zu, die Einführung neuer, in Baiern noch nicht recipirter Orden zu erlauben. Baiern besaß 185852 Mönchs- (darunter 38 von Bettelmönchen besetzte) u. 147 Frauenklöster (letztere mit 1717 Nonnen u. Novizen). Preußen hatte 1856 69 Klöster (mit 821 Personen); von diesen kamen auf den Regierungsbezirk Köln 14, Aachen 10, Breslau 5, Minden 5, Coblenz 10, Münster 4, Düsseldorf 9, Trier 7, Oppeln 4, Erfurt 1. Seitdem sind aber fast in allen Diöcesen neue entstanden. Von den reichen Klöstern der Schweiz gingen 1848 viele ein. Im Aargau wurde schon 1843 die Aufhebung der Klöster von der Regierung bestätigt, u. die Schweizer Bischöfe suchten 1846 vergebens um die Restitution derselben nach; auch in Wallis, Tessin, Graubündten wurden 1852, in Solothurn 1858 Klöster eingezogen. In England gab es 1842 3 Mönchs- u. 20 Nonnenklöster, 1854 schon 95 Klöster u. in Irland 128. Im Febr. des letzteren Jahres brachte Chambers die Klosterrevisionsbill wegen Niedersetzung einer Commission zur Untersuchung der Zahl u. Vermehrungsweise der Klöster vor, zog sie aber wieder zurück. In neuester Zeit breiten sich in England bes. die Nonnenklöster aus, u. es gibt gegenwärtig dort 24 Mönchs- u. 107 Nonnenklöster, in Schottland 6 der letzteren. In Griechenland ist durch die permanente Synode 1835 die Anzahl der Klöster sehr vermindert worden. Rußland zählte 1856 72 römisch-katholische Klöster. In der Griechisch-katholischen Kirche sind in Rußland die Klöster der höheren Klassen eng mit der Geistlichkeit verbunden u. werden vom Staate unterhalten; ihre Anzahl ist beschränkt; außer ihnen gibt es noch viele klösterliche Privatanstalten. Die Römisch-katholische Kirche zählte 1858 im Ganzen 62 religiöse Orden mit ihren Unterabtheilungen. Klöster im antiken Style gibt es nur noch im Orient. In Polen wurden nach 1832 die Güter der schon früher unterdrückten regulären Orden dem Fiscus zugewiesen. In den Nordamerikanischen Freistaaten, in denen sich bes. die Benedictinerklöster mehrten, zählte man 1855 49 Mönchs- u. 236 Nonnenklöster, in Mexico 150 Klöster. Vgl. Curzon, Visits to monasteries in the Levant, Lond. 1850 (deutsch von Meißner, Lpz. 1851).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 588-590.
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