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Ehrenzeichen

[515] Ehrenzeichen, 1) Zeichen, welches dem Besitzer desselben Ehre u. Ansehen ertheilt, z.B. Orden, Titel, Wappen. 2) In Preußen sonst eine goldene od. silberne Medaille, 14. Juni 1793 vom König Friedrich Wilhelm II. gestiftet, von Friedrich Wilhelm III. den 30. Septbr. 1806 als Militär-E. wieder aufgenommen; seit dem 30. Septbr. 1814 ein silbernes Kreuz, welches activen Militärs im Kriege (Militär-E. erster Klasse) gegeben, an einem schwarzen u. weiß eingefaßten Bande, u. im Frieden gegeben (allgemeines E. erster Klasse) an einem rothen u. weißen Bande getragen wird. Durch Cabinetsordre vom 18. Jan. 1830 wurde das E. zur 4. Klasse des Rothen Adlerordens erhoben u. es blieb nur noch ein Allgemeines E., in der Form einer silbernen Medaille mit der Devise. 3) Hohenzollernsches E., von den Häusern Hohenzollern 1. Jan. 1842 gestiftet, besteht aus 4 Klassen: dem Ehrenkreuz von Gold mit Krone, dem von Silber ohne Krone, der goldenen Ehrenmedaille mit Krone u. der silbernen Verdienstmedaille. Es ist zur Belohnung treuer Dienste bestimmt, hat die Devise: Für Treue u. Verdienst u. steht unter dem Protectorat des Königs von Preußen, als Haupt der Hohenzollern. – Außerdem hat jeder Staat noch mehrere Ehrenzeichen, meist für Militärverdienst; s. die einzelnen Staaten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 515.
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