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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,671
BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 (https://dejure.org/2000,671)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 (https://dejure.org/2000,671)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99 (https://dejure.org/2000,671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist durch Verzögerungen bei der Postbeförderung - Hier: Nichteinhaltung der Berufungsfrist infolge unvollständiger Adressierung von Postsendungen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; ZPO § 233; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Adresse - Verzögerung - Briefbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
    Versäumung der Berufungsfrist bei unvollständiger Adressierung des Berufungsschriftsatzes

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postbeförderung wegen unvollständiger Adressierung der Rechtsmittelschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1566
  • MDR 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Die Revision der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit dem angegriffenen Urteil zurückgewiesen (vgl. NJW 2000, S. 82): .

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    Im Hinblick auf die sich daraus ergebende Belastung betrifft der mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachte Verfassungsverstoß die Beschwerdeführerin in existentieller Weise (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    a) Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG dürfen im Rahmen der Anwendung der jeweils einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 67, 208 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1952; 2. Kammer des Ersten Senats, a.a.O., S. 2547).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 2546 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 2546 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1952; 2. Kammer des Ersten Senats, a.a.O., S. 2547).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1952; 2. Kammer des Ersten Senats, a.a.O., S. 2547).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 2546 f. m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1997 - XII ZB 195/96

    Fristwahrende Prozesshandlungen - Anwalt - Vertrauen auf Handakte - Zuverlässige

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
    Dahingestellt bleiben könne, ob der Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig gestellt und der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin bei Unterzeichnung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist verpflichtet gewesen sei, die Einhaltung der Berufungsfrist zu prüfen (unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1997, S. 759 ).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Das Berufungsgericht hat bei der Auslegung des § 233 ZPO die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, unzulässig überspannt (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533, 534; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß (BAG, NJW 2000, 1669, 1670; BVerwG, NJW 1990, 1747) aufzugeben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerfG, NJW 2001, 1566, 1567; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1995, III ZR 226/95, veröff. bisher nur bei juris).

    Das gilt selbst dann, wenn allgemein mit erhöhtem Postaufkommen zu rechnen ist (BVerfG, NJW 2001, 1566).

    Das brauchten sie auch nicht, weil diese Erwartung schon nach den gesetzlich bestimmten Quoten begründet war und das Berufungsgericht bei etwaigen Zweifeln an der Verläßlichkeit der von ihm selbst zugrunde gelegten Postlaufzeit von einem Tag von Amts wegen eine Auskunft der Post hätte einholen müssen (BVerfG, NJW 2001, 1566, 1567).

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der anderen Obersten Gerichtshöfe dürfen dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfG, NJW 1995, 1210, 1211; 2001, 1566; 2003, 1516; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; jeweils mwN).
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