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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,98
BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95 (https://dejure.org/1996,98)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.1996 - 1 BvR 121/95 (https://dejure.org/1996,98)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 1996 - 1 BvR 121/95 (https://dejure.org/1996,98)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anwaltsverschulden bei der Faxübermittlung von Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristversäumnis - Verzögerung der Entgegennahme von Schriftsätzen - Übermittlung per Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2857
  • NVwZ 1996, 1199 (Ls.)
  • NZA 1996, 1173
  • BB 1996, 2482
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385], stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).

    Fristen sollen die Gerichte vor unangemessenen Verfahrensverzögerungen schützen (vgl. BVerfGE 88, 118 [124]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385], stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).

    Ebensowenig darf auf ihn die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangter fristwahrender Schriftsätze abgewälzt werden, sofern die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (BVerfGE 69, 381 [386]).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Etwaige Fristversäumnisse, die auf der Verzögerung der Entgegennahme von Schriftsätzen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger aber nicht angelastet werden (BVerfGE 52, 203 [207] m.w.N.).

    Demgegenüber müßte ein Anwalt, der seinen Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf fertigt, ohne weiteres Wiedereinsetzung erhalten, sofern er nur einen fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch so zeitig begonnen hat, daß er unter normalen Umständen bis 24.00 Uhr abgeschlossen worden wäre (ähnlich BVerfGE 52, 203 [211 f.]).

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Es sei von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1991 (NJW 1992, S. 244 ) abgewichen.

    Die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Allerdings sind die nach der jeweiligen prozessualen Lage gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zu verlangen (BVerfGE 74, 220 [225]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Die Gerichte dürfen daher bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Die Gerichte dürfen daher bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Der Zugang eines Telefaxes ist zu fingieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die abgesandten Signale eingegangen sind, das Empfangsgerät daraus aber keinen vollständigen Ausdruck gefertigt hat (so schon für den Bereich der Zivilprozeßordnung: BGHZ 105, 40 [44 f.]; NJW 1994, S. 1881 [1882]).
  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Der Zugang eines Telefaxes ist zu fingieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die abgesandten Signale eingegangen sind, das Empfangsgerät daraus aber keinen vollständigen Ausdruck gefertigt hat (so schon für den Bereich der Zivilprozeßordnung: BGHZ 105, 40 [44 f.]; NJW 1994, S. 1881 [1882]).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
    Die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    b) Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich indessen nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO daraus, dass das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Dementsprechend ist die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig, ein Verfahren, das sich von der Übermittlung im Telefaxdienst der Bundespost nicht wesentlich unterscheidet (vgl. BverfG - 2. Kammer des Ersten Senats -, NJW 1996, 2857; BGH, Beschlüsse vom 20. September 1993 - II ZB 10/93, NJW 1993, 3141, vom 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, VersR 1997, 853 und vom 8. Oktober 1997 - XII ZB 124/97, NJW 1998, 762; BAG, Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94, NJW 1996, 3164 f.; Hoppmann, VersR 1992, 1068 m. w. Nachw.).
  • LG Mosbach, 30.08.2018 - 1 Qs 22/18

    Einspruch, Bußgeldbescheid, Email

    Mit Fortschritt und Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten der Fernkommunikation hat die Rechtsprechung bislang anerkannt, dass auch eine Einlegung per Depesche (RGSt 9; 38; RGSt 10, 166), per Telegramm (BVerfGE 4, 7; dieses kann auch nur fernmündlich aufgegeben werden, RGZ 44, 369), per Telefax (BVerfG, NJW 2000, 955) und Computerfax (GmS OGB, NJW 2000, 2340), ja sogar die nur elektronisch gespeicherte Sendung (BverfG, NJW 1996, 2857), dem Gebot der Schriftlichkeit genügt.

    Die besonderen technischen Risiken eines Kommunikationsmittels dürfen nicht generell dem Bürger angelastet werden (BVerfG, NJW 1996, 2857; BGH, NJW 1993, 732).

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