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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5282
BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95 (https://dejure.org/1995,5282)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III ZR 226/95 (https://dejure.org/1995,5282)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III ZR 226/95 (https://dejure.org/1995,5282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233 234 552
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Revisionsfrist wegen unzutreffender Adressierung des Rechtsmittelauftrages an den prozessbevollmächtigten durch den Revisionsführer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95
    Einem Bürger, der ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einlegen muß und diese Frist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt ausnutzt, darf nicht unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden (BVerfG, NJW 1980, 769 m.w.N.; siehe auch BGHZ 105, 116, 118/119).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95
    Einem Bürger, der ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einlegen muß und diese Frist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt ausnutzt, darf nicht unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden (BVerfG, NJW 1980, 769 m.w.N.; siehe auch BGHZ 105, 116, 118/119).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 25/86

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung eines landgerichtlichen Urteils -

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1986 (VIII ZB 25/86 = NJW-RR 1987, 377), auf den sich die Revision beruft, betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.
  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77

    Urteilsausfertigung - Richterunterschrift

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - III ZR 226/95
    Diese Form der Ausfertigung gewährleistet hinreichend, daß die Urschrift des Urteils von den betreffenden Richtern unterschrieben worden ist; ein weiterer, auf die handschriftliche Unterzeichnung hinweisender Zusatz ist nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 22. September 1977 - VII ZR 144/77 = NJW 1978, 217 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß (BAG, NJW 2000, 1669, 1670; BVerwG, NJW 1990, 1747) aufzugeben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerfG, NJW 2001, 1566, 1567; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1995, III ZR 226/95, veröff. bisher nur bei juris).
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