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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 17.01.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1024
BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 233; ZPO § 234
    Aufgabe fristgebundener Schriftsätze bei Poststreik L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Briefbeförderung infolge eines Poststreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürger - Einhaltung normaler Postlaufzeiten - Fristgebundenes Schriftstück - Sichere Übermittlungswege - Gerichtskasten am Ort - Telefaxgerät - Verschulden - Verzögerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1210
  • VersR 1995, 981
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    a) Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 [337]).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Der Beschwerdeführerin entsteht durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil, denn es ist deutlich abzusehen, daß sich die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ergebnis als tragfähig erweist (vgl. BVerfGE 90, 22 = NJW 1994, 993 und unten 2. b).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.1995 - C-360/92 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1295
EuGH, 17.01.1995 - C-360/92 P (https://dejure.org/1995,1295)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - C-360/92 P (https://dejure.org/1995,1295)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - C-360/92 P (https://dejure.org/1995,1295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 87

  • EU-Kommission PDF

    Publishers Association / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 3
    1. Wettbewerb; Kartelle; Verbot; Freistellung; In einem Mitgliedstaat eingeführtes Preisbindungssystem für Bücher; Zu berücksichtigende Faktoren; Bestehen eines mehrere Mitgliedstaaten umfassenden einheitlichen Sprachraums

  • EU-Kommission

    Publishers Association / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Preisbindung für Bücher; Antrag auf einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de

    1. Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Freistellung - In einem Mitgliedstaat eingeführtes Preisbindungssystem für Bücher - Zu berücksichtigende Faktoren - Bestehen eines mehrere Mitgliedstaaten umfassenden einheitlichen Sprachraums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Preisbindung für Bücher - Ablehnung eines Antrags auf Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 - Unerläßlichkeit der Wettbewerbsbeschränkungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1210 (Ls.)
  • GRUR Int. 1995, 329
  • ZUM 1995, 785
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 09.07.1992 - T-66/89

    Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 17.01.1995 - C-360/92
    1 Die Publishers Association hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. September 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89 (Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 89/44/EWG der Kommission vom 12. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/27.393 und IV/27.394, Publishers Association ° Net Book Agreements; ABl. 1989, L 22, S. 12) abgewiesen hat.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89 wird aufgehoben.

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 17.01.1995 - C-360/92
    13 Mit dem zweiten Rechtsmittelgrund macht die Rechtsmittelführerin geltend, das Gericht habe in den Randnummern 85 bis 87 des angefochtenen Urteils einen Fehler begangen, indem es nicht festgestellt habe, daß die Bezugnahme der Kommission auf ihre Entscheidung 82/123/EWG vom 25. November 1981 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/428 ° VBBB/VBVB, ABl. 1982, L 54, S. 36, und Urteil vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, im folgenden: Rechtssache "Bücher in niederländischer Sprache") wegen der Unterschiede zu den Vereinbarungen, um die es in der vorliegenden Rechtssache gehe, unerheblich gewesen sei.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Zur Untermauerung ihrer Rüge berufen sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P (Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 44).
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Nach ständiger Rechtsprechung braucht zwar die Kommission bei der Begründungder Entscheidungen, die sie zu erlassen hat, um die Anwendung desWettbewerbsrechts zu gewährleisten, nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichenFragen sowie die Erwägungen einzugehen, die sie veranlaßt haben, eine solcheEntscheidung zu treffen, doch hat sie nach Artikel 190 des Vertrages zumindest dieTatsachen und die Erwägungen aufzuführen, die in der Systematik ihrerEntscheidung wesentlich sind, um es auf diese Weise dem Gemeinschaftsrichterund den Betroffenen zu ermöglichen, die Voraussetzungen zu erfahren, unterdenen sie den Vertrag angewandt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995,I-23, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 27. November 1997 in der RechtssacheT-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 150, und vom 19. Februar 1998 in denRechtssachen T-369/94 und T-85/95, DIR International Film u. a./Kommission, Slg.1998, II-357, Randnr. 117).
  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

    In diesem Zusammenhang geht der Hinweis der Klägerinnen im Stadium der Klagebeantwortung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P (Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23) fehl.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Zwar braucht die Kommission in der Begründungeiner Entscheidung nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkteeinzugehen, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgetragen worden sind (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in derRechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23,Randnr. 39), sie hat jedoch alle maßgeblichen Umstände und Faktoren desEinzelfalls zu berücksichtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 inden verbundenen Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschlandu.
  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Zweitens werden in dieser Begründung nicht die besonderen und konkreten Gründe dargelegt, aus denen der Rat trotz der unanfechtbaren Tatsachenfeststellungen der POAC und der das Vorgehen des Home Secretary besonders scharf missbilligenden rechtlichen Schlussfolgerungen, die dieses Gericht daraus gezogen hat, der Meinung war, dass der Verbleib der Klägerin auf der streitigen Liste im Licht desselben Komplexes von Tatsachen und Umständen, über den die POAC zu befinden hatte, nach wie vor gerechtfertigt sei (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1995, Publishers Association/Kommission, C-360/92 P, Slg. 1995, I-23, Randnrn.
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, mit der eine Freistellung abgelehnt wird, istanhand des Vorbringens der Beteiligten in der Anmeldung in der imVerwaltungsverfahren vorgetragenen Form zu beurteilen (vgl. Urteil desGerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, PublishersAssociation/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnrn.
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Eine solche Verpflichtung kann es gegebenenfalls erforderlich machen, daß die Kommission zu den wesentlichen von den Parteien im Verwaltungsverfahren vorgetragenen Argumenten Stellung nimmt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-301/96

    Deutschland / Kommission

    Außerdem braucht die Kommission in der Begründung einer Entscheidung nicht auf alle rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte einzugehen, die von den Beteiligten vorgetragen wurden, sofern sie alle Umstände und maßgeblichen Faktoren des Einzelfalls berücksichtigt hat (vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 32).
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    55 Die angefochtene Entscheidung hat durch die Verweisung auf das gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 übersandte Schreiben die Gründe, aus denen die Beschwerde zurückgewiesen wurde, hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, so daß die Klägerin ihre Klagerechte wahrnehmen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle über die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung ausüben konnte (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und BEMIM/Kommission, a. a. O., Randnr. 41).
  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Daher sei die streitige Entscheidung wegen mangelnder Begründung für nichtig zu erklären (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 11.12.2003 - T-65/99

    Strintzis Lines Shipping / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-531/07

    Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft - Buchpreisbindung - Art. 28 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-60/06

    Italien / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-8/95

    New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 14.05.1997 - T-70/92

    Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen

  • EuG, 12.12.2007 - T-56/06

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 06.06.1995 - T-14/93

    Union internationale des chemins de fer gegen Kommission der Europäischen

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