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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,15
BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74 (https://dejure.org/1975,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74 (https://dejure.org/1975,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 (https://dejure.org/1975,15)
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Wiedereinsetzung

§ 44 StPO, Wiedereinsetzung, keine zu hohen Anforderungen an die Ausräumung des Verschuldens;

§ 31 BVerfGG, Verbindlichkeit einer verfassungskonformen Auslegung durch das BVerfG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Führerschein

  • openjur.de

    §§ 45 Abs. 1, 44 StPO; Artt. 103 Abs. 1, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG; § 31 BVerfGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 31; GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 44 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachnähere Fachgerichte - Verbindliche Bestimmung eines Gesetzes - Interpretationsmöglichkeiten - Verfassungskonforme Auslegung - Verfassungsbeschwerde - Grundrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 88
  • NJW 1975, 1355
  • MDR 1975, 995
  • DVBl 1975, 624
  • DÖV 1976, 238
 
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Wird zitiert von ... (293)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Dieses Rechtsinstitut dient damit in diesen Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht unmittelbar und in stärkerem Maße als sonst der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien (vgl. BVerfGE 38, 35 [38]).

    Das ist ein in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (vgl. zuletzt BVerfGE 38, 35 [38] mit weiteren Nachweisen; 40, 42 [44 ff.]).

    Vielmehr kann auch eine "schlichte", d.h. nicht durch weitere "Mittel der Glaubhaftmachung" unterstützte Erklärung eines Antragstellers die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs begründen, wenn ihr infolge einer schlüssigen und erschöpfenden Darstellung eines naheliegenden, der Lebenserfahrung entsprechenden Versäumnisgrundes eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit innewohnt (BVerfGE 38, 35 [39] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Das gilt auch dann, wenn er weiß, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist (BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [319]; 34, 154 [156 f.]).

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, daß das Risiko, das in den Unzulänglichkeiten dieses Verfahrens für die Gewährung des rechtlichen Gehörs liegt, und das um der Effektivität der Strafrechtspflege willen hinzunehmen ist, wenigstens dadurch gemildert wird, daß die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Beschuldigter veranlassen muß, um Kenntnis von der Zustellung zu erlangen (vgl. BVerfGE 25, 158 [165 f.]).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Das gilt auch dann, wenn er weiß, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist (BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [319]; 34, 154 [156 f.]).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht einen Urlaub in der allgemeinen Ferienzeit gerech net (BVerfGE 26, 315 [320]; 37, 100 [103]).

  • KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73
    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Ein Wiedereinsetzungsgrund sei nicht glaubhaft gemacht worden; insoweit schließe sich die Strafkammer der "überzeugenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW 1974, 657)" an.

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 2. Januar 1974 (NJW 1974 S. 657 f.) gemeint hat, von den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen zur Wiedereinsetzung in Fällen des ersten Zugangs zum Gericht abweichen zu können, verkennt es in verfassungswidriger Weise die Tragweite und Bindungswirkung dieser Rechtsprechung.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Aber auch in anderen Fällen entfalten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377 [391 f.]; 20, 56 [87]; 24, 289 [297]).
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Aber auch in anderen Fällen entfalten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377 [391 f.]; 20, 56 [87]; 24, 289 [297]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Das ist ein in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (vgl. zuletzt BVerfGE 38, 35 [38] mit weiteren Nachweisen; 40, 42 [44 ff.]).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Das gilt auch dann, wenn er weiß, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist (BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [319]; 34, 154 [156 f.]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht einen Urlaub in der allgemeinen Ferienzeit gerech net (BVerfGE 26, 315 [320]; 37, 100 [103]).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
    Aber auch in anderen Fällen entfalten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377 [391 f.]; 20, 56 [87]; 24, 289 [297]).
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Jedenfalls dann, wenn der Tenor - wie hier - ausdrücklich auf die Entscheidungsgründe Bezug nimmt, erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungskonformen Auslegung einer einfachgesetzlichen Norm (vgl. BVerfG 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 - zu B der Gründe, BVerfGE 42, 258; 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 40, 88; Pestalozza Verfassungsprozessrecht 3. Aufl. § 20 Rn. 92; Lechner/Zuck BVerfGG 7. Aufl. § 31 Rn. 32; differenzierend Seetzen NJW 1976, 1997, 1998 f.) .
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Dabei entfaltet sich die Bindungswirkung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG für die Gerichte über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen ( BVerfG 8. September 2010 - 2 BvL 3/10 - Rn. 12; 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/14 - Rn. 13 f., BVerfGE 40, 88 ; vgl. hierzu auch Hecker NVwZ 2019, 1476, 1478 ff.) .
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    b) Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich indessen nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO daraus, dass das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
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