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Waffen

[735] Waffen, Geräthe, mit denen man dem Feinde entweder Schaden zufügt (Offensiv-, Trutzwaffen), od. sich selbst gegen Angriffe schützt (Defensiv-, Schußwaffen). Man theilt sie ein in a) Feuerwaffen (Fernwaffen), b) Blanke W. (Nahewaffen), c) Schutzwaffen (zur passiven Deckung des Körpers). Die Feuerwaffen zerfallen in solche, welche zu ihrer Bedienung der vereinigten Anstrengung mehrer Menschen u. zu ihrem Transport großer Kräfte bedürfen, wie große Feuerwaffen, Geschütze, grobes Geschütz; u. in solche, welche von einem Menschen gehandhabt u. mit Bequemlichkeit bedient werden können, wie Handfeuerwaffen, kleine Feuerwaffen, kleines Gewehr. Die Geschütze zerfallen im Allgemeinen nach ihrer Construction in Kanonen (glatte u. gezogene), Bombenkanonen, Haubitzen u. Mörser (letztere beiden auch Wurfgeschütze genannt), u. nach ihrem Zweck in Feld-, Belagerungs- u. Festungsgeschütze. Nie Handfeuerwaffen zerfallen nach ihrer Construction in glatte u. gezogene u. nach den sie führenden Truppengattungen in Infanterie- u. Cavalleriefeuerwaffen. Die blanken W. werden eingetheilt in Stoß- u. Hiebwaffen u. solche, welche beide Wirkungsweisen verbinden. Zu den Stoßwaffen gehören Lanze, Bayonnet, Dolch, zu den Hiebwaffen der Säbel der Cavallerie u. Infanterie. Zu den als Hieb- u. Stoßwaffen zu brauchenden blanken W. der Pallasch der Kürassire, der Offizierdegen, der Hirschfänger, das Faschinenmesser, das Haubayonnet Die Schuhwaren nehmen jetzt einen untergeordneten Rang ein. Für den Kopf sind es die verschiedenen Kopfbedeckungen mit den Schuppenketten, außerdem sind zu den Schutzwaffen zu rechnen der Küraß u. die Epauletten, s.d. a. Verbotene W. sind solche, welche im Kriege unter civilisirten Nationen darum nicht gebraucht werden dürfen, weil sie, ohne den Zweck des Krieges zu fördern, nur dessen Grausamkeit u. Elend vermehren, s. Kriegsgebrauch. Nach Polizeirecht sind vorzüglich solche W. untersagt, von denen leicht Mißbrauch gemacht werden kann, also bes. unmerkliche W., z.B. Stockdegen, Stockpistolen, Windbüchsen etc. Es stehen Geld- od. leichte Gefängnißstrafen auf Übertretung des Verbots; vgl. Waffenrecht 1). – Die W. der ältesten Völker waren für den Angriff vorzugsweise Wurfspieß, Schleuder, Bogen, Lanze u. Schwert; als Schutzwaffen dienten Schild u. Helm. Insbesondere von den W. der Hebräer u. Ägyptier, s.u. Hebräer S. 133 u. Ägypten S. 200. Bei den Griechen trugen in der Homerischen Zeit die Krieger Schild, Helm, Panzer, Beinschienen, zwei Speere u. Schwert (s. Griechenland S. 599). In der spätern Zeit waren die W. der Schwer- u. Leichtbewaffneten verschieden, namentlich machte sich Iphikrates (s.d.) um die bequemere Bewaffnung verdient. Die Schwerbewaffneten (Hopliten) hatten Helm, Panzer, Beinschienen, Schilde, ovale od. runde, Lanze, Schwert od. Degen; die Leichtbewaffneten entweder Wurfspieße od. Bogen u. Pfeil, od. Keulen. Die Römer unterschieden die Bewaffnung früher nach den Vermögensumständen der Krieger; die erste Klasse der Kriegspflichtigen trug als Schutzwaffen kleine runde Schilde, Panzer, Helme, Beinschienen; die folgende Klasse eine dieser W. weniger; alle aber Speer u. Schwert; die letzte Klasse hatte blos Schild u. Schleuder. Seit den Bürgerkriegen fiel der Unterschied in der Bewaffnung nach Klassen weg u. es kam mehr der nach Schwer- u. Leichtbewaffneten vor, s.u. Legion. Über das Antiquarische der einzelnen Waffen, s.d. Die W. im Kriege zu verlieren od. gar wegzuwerfen, galt als eine Schande u. zog bei manchen Völkern Ehrlosigkeit nach sich; bei den Deutschen war die Verleihung der W. ein feierlicher Act, wodurch ein Knabe in die Reihe der Männer aufgenommen wurde. Hin u. wieder war es Sitte die W. dem Krieger mit in das Grab zu geben od. sie mit ihm zu verbrennen, während bei andern die W. der Väter auf die Söhne forterbten, um dieselben zur Nachahmung der väterlichen Tapferkeit anzuspornen. W. dienten auch dazu, um Siegeszeichen aufzurichten (s. Tropäen); u. bei den Römern wurden die W. der feindlichen Feldherren in den Tempeln aufgehängt (s. Spolia), auch hängten einzelne Krieger ihre W. zum Zeichen der Beendigung ihrer kriegerischen Laufbahn an Götterstatuen auf. Als Geschütz dienten die Wurfmaschinen (Katapulten, Ballisten); im Mittelalter kam zu den Fernwaffen noch die Armbrust; zu den Nahewaffen Streitäxte, Streitkolben, Streithämmer, Morgensterne, zu den blanken Waffen Piken, Hellebarden, Partisanen; bes. wurden die Schutzwaffen im Mittelalter bedeutend ausgebildet, u. es entstanden vollständige Rüstungen (s.d.). Geweihte W. wurden in früheren Zeiten von den Päpsten verliehen. Die erste Spur hiervon zeigt sich 1177, wo Papst Alexander III. den Dogen von Venedig, Sebastian Ziano, mit einem goldenen Schwerte u. Hute beschenkte. Die Formen der geweihten Schwerter u. Hüte blieben sich stets gleich u. wurden dieselben nicht nur den Fürsten, welche das Kreuz genommen hatten od. gegen die Türken gezogen waren, sondern allen katholischen Fürsten, welche sich auf irgend eine Weise um den Päpstlichen Stuhl verdient gemacht hatten, verliehen. Prinz Eugen von Savoyen erhielt noch 1716 vom Papst Clemens XI. Hut u. Schwert. Vgl. Meyrick, Inquiry into ancient armours and weapons of war, Lond. 1824, 3 Bde.; Galland, Précis hist. sur les armes offensives et défensives, Par. 1835; Meyer, Handbuch der Feuerwaffentechnik, Berl. 1835.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 735.
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