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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,80
BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60 (https://dejure.org/1960,80)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1960 - III C 9.60 (https://dejure.org/1960,80)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1960 - III C 9.60 (https://dejure.org/1960,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 124
  • NJW 1961, 235
  • MDR 1061, 85
  • MDR 1961, 85
  • DVBl 1961, 345
  • DÖV 1961, 108
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Es vermittelt vielmehr nur Ansichten und Bekundungen des Sachverständigen, die erst auf Umwegen über in § 580 ZPO nicht zugelassene Beweismittel sich zu Tatsachen verdichten können (BGHZ 1, 218).

    Gegen die Zulassung der Wiederaufnahme in solchen Fällen haben sich der Bundesgerichtshof (BGHZ 1, 218) und das Bundesarbeitsgericht (BAG 6, 247 = NJW 1958, 2133) ausgesprochen, weil es sich nicht mehr um eine analoge Anwendung oder die Ausfüllung einer Lücke im Gesetz, sondern eine Fortbildung des Rechts handle.

  • BVerwG, 14.10.1959 - IV C 136.58
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Die Rundschreiben enthalten, soweit die Lastenausgleichsbehörden nach ihrem Ermessen zu entscheiden haben, zentrale Richtlinien für dessen Ausübung, an welche die Lastenausgleichsbehörden gebunden sind(Urteile vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - [BVerwGE 2, 163] undvom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 136.58 -).

    Dieser Rechtsprechung steht das Urteil des IV. Senatsvom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 136.58 - (BVerwGE 10, 12) nicht entgegen.

  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Ebenso hat auch der VII. Senat(Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - [BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]]) die Abweisung einer Klage auf Aufhebung zu Unrecht erlassener, aber unanfechtbar gewordener Gebührenbescheide unter Hinweis darauf für gerechtfertigt erklärt, daß in der Rechtsordnung nicht nur der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit verwirklicht sei, sondern auch der der Rechtssicherheit nach Maßgabe der im Einzelfall zur Anwendung kommenden Rechtsmittelfristen.
  • BVerwG, 27.06.1955 - III C 25.54
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Die Rundschreiben enthalten, soweit die Lastenausgleichsbehörden nach ihrem Ermessen zu entscheiden haben, zentrale Richtlinien für dessen Ausübung, an welche die Lastenausgleichsbehörden gebunden sind(Urteile vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - [BVerwGE 2, 163] undvom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 136.58 -).
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Es besteht jedoch keine Verpflichtung hierzu (vgl. auch Urteil des Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -) In dem gleichen Sinn hat der V. Senat in seinemUrteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - entschieden, daß die Entschädigungsbehörden nach dem Besatzungsschädenrecht nicht verpflichtet sind, auf einen wiederholten, bereits, unanfechtbar ablehnend beschiedenen Antrag eine neue Sachentscheidung zu treffen, es sei denn, daß verfahrensrechtliche Vorschriften einen Antrag auf Abänderung des früheren Bescheids zulassen.
  • BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58

    Ärztliches Sachverständigengutachten - Urkunde - Restitutionsklage -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Gegen die Zulassung der Wiederaufnahme in solchen Fällen haben sich der Bundesgerichtshof (BGHZ 1, 218) und das Bundesarbeitsgericht (BAG 6, 247 = NJW 1958, 2133) ausgesprochen, weil es sich nicht mehr um eine analoge Anwendung oder die Ausfüllung einer Lücke im Gesetz, sondern eine Fortbildung des Rechts handle.
  • BVerwG, 26.08.1959 - V C 144.56
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Es besteht jedoch keine Verpflichtung hierzu (vgl. auch Urteil des Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -) In dem gleichen Sinn hat der V. Senat in seinemUrteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - entschieden, daß die Entschädigungsbehörden nach dem Besatzungsschädenrecht nicht verpflichtet sind, auf einen wiederholten, bereits, unanfechtbar ablehnend beschiedenen Antrag eine neue Sachentscheidung zu treffen, es sei denn, daß verfahrensrechtliche Vorschriften einen Antrag auf Abänderung des früheren Bescheids zulassen.
  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - (BVerwGE 11, 124) entschieden hat, stellt ein nachträglich erstattetes ärztliches Gutachten keine neue Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO dar.

    Wenn der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 (BVerwGE 11, 124) und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 4.59 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - (BVerwGE 2, 163) den bindenden Charakter zentraler Richtlinien für die Ausübung des Ermessens bestätigt hat, so gilt das jedenfalls nicht mehr insoweit, als diese Richtlinien den Kernpunkt einer Ermessensentscheidung antasten und die Betätigung des Ermessens der entscheidenden Verwaltungsbehörde völlig ausschalten.

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82

    Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer

    Im Bereich des Zeugen- und Sachverständigenbeweises rechtfertigt nur die strafbare Verletzung der Wahrheitspflicht die Wiederaufnahme, nicht schon das Auffinden der Urkunde, in der die neuen Angaben niedergelegt sind (vgl. dazu BGHZ 1, 218, 220 f; Senatsurteil BGHZ 80, 389, 395 f; BAG NJW 1951, 2133, 2134; BVerwG NJW 1961, 235, 236; Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 580 Rdn. 8, 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets erklärt, eine solche Rücknahme liege im Ermessen der Behörde (BVerwGE 11, 124 [125]; DVBl 1960, 107; 1962, 640; 1963, 186).
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