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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 86.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16340
BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 86.94 (https://dejure.org/1994,16340)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1994 - 11 B 86.94 (https://dejure.org/1994,16340)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 11 B 86.94 (https://dejure.org/1994,16340)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers - Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Versäumung von Prozesshandlungen - Neue Bekundungen von Sachverständigen als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b Zivilprozessordnung (ZPO)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82

    Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 86.94
    In Rechtsprechung und Literatur ist nämlich anerkannt, daß unter den Begriff der Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift nicht solche Urkunden fallen, die lediglich neue Bekundungen von Sachverständigen enthalten (vgl. etwa BVerwGE 11, 124 ; Beschluß vom 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 - ; BGHZ 89, 114 ; MünchKommZPO-Braun, § 580 Rn. 44-46, 48; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 580 Rn. 31).
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 86.94
    In Rechtsprechung und Literatur ist nämlich anerkannt, daß unter den Begriff der Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift nicht solche Urkunden fallen, die lediglich neue Bekundungen von Sachverständigen enthalten (vgl. etwa BVerwGE 11, 124 ; Beschluß vom 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 - ; BGHZ 89, 114 ; MünchKommZPO-Braun, § 580 Rn. 44-46, 48; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 580 Rn. 31).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 86.94
    In Rechtsprechung und Literatur ist nämlich anerkannt, daß unter den Begriff der Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift nicht solche Urkunden fallen, die lediglich neue Bekundungen von Sachverständigen enthalten (vgl. etwa BVerwGE 11, 124 ; Beschluß vom 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 - ; BGHZ 89, 114 ; MünchKommZPO-Braun, § 580 Rn. 44-46, 48; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 580 Rn. 31).
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