- Mobile Briefmarke der Post verfällt schon 14 Tage nach dem Kauf – ohne Erstattung des Kaufpreises.
- vzbv klagt nach Hinweis aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.
- LG Köln: Kurze Gültigkeitsdauer benachteiligt Verbraucher:innen unangemessen und ist unzulässig.
Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der vzbv hatte kritisiert, dass Kund:innen durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.
„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“
Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher:innen unangemessen benachteiligt. Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab.
Das Argument der Post, die kurze Gültigkeit sei aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich, bezeichneten die Richter als nicht nachvollziehbar. Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten.
Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.
Hintergrund zur mobilen Briefmarke
Seit Dezember 2020 verkauft die Post über ihre Smartphone-App mobile Briefmarken, die anstelle herkömmlicher Marken für die Frankierung von Briefen und Postkarten verwendet werden können. Kund:innen erhalten einen achtstelligen Porto-Code, mit dem sie einen Brief oder eine Postkarte beschriften. Bis zu 20 Porto-Codes können sie auf einmal kaufen. Bislang müssen sie sich allerdings beeilen, die mobilen Briefmarken einzusetzen. Laut Post-Bedingungen soll ein Code jeweils nur 14 Tage lang gültig sein. Eine Erstattung des Portos ist nach Ablauf der Frist ausdrücklich ausgeschlossen.
Hintergrund zum Frühwarnnetzwerk
Beim Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des vzbv handelt es sich um ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten aus dem FWN heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.
Urteil des LG Köln vom 20.10.2022, Az. 33 O 258/21 – rechtskräftig.
Update vom 29.02.2023:
Gegen die Entscheidung des LG Köln hatte die Post Berufung beim OLG Köln (3 U 148/22) eingelegt. Das OLG Köln hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 13.06.2023 zurückgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil des LG Köln ist damit rechtskräftig.
Datum der Urteilsverkündung: 20.10.2022
Aktenzeichen: 33 O 258/21
Gericht: LG Köln