Genehmigungen
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Ausführliche und verständliche Informationen finden Sie als Investor oder interessierter Bürger in unserem "Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz"
Mit der Software ELiA können Genehmigungsanträge online gestellt werden.
» Erlass zur verbindlichen Verwendung der Antragsformulare
Im Folgenden in Kürze die wichtigsten Informationen:
Was wird genehmigt?
Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt.
Wer genehmigt?
Das Genehmigungsverfahren wird in der Abteilung Technischer Umweltschutz (T 1) des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt.
» Ansprechpartner/in der jeweiligen Genehmigungsreferate
Wie wird genehmigt?
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bzgl.
- Reinhaltung der Luft,
- Schutz vor Lärm,
- Abfallvermeidung und -verwertung,
- Naturschutz,
- Gewässerschutz,
- Arbeitsschutz und
- Anlagensicherheit
eingehalten werden.
Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das LUGV alle betroffenen Behörden.
Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Bekanntmachung
Das LUGV gibt im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet
- die Anträge auf Genehmigung
- die Entscheidungen des LUGV zu Genehmigungsanträgen
- die Entscheidungen des LUGV über die Erforderlichkeit einer UVP
öffentlich bekannt. (siehe Link "Öffentliche Bekanntmachungen").
Anzeige
Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein.
Antragstellung
Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem LUGV geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt.
Antragssoftware ELiA
Die Anträge erstellen Sie mit dem elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragstellungsprogramm ELiA. Das Programm bietet Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Die Abgabe der Antragsunterlagen erfolgt anschließend in mindestens 3 Papierexemplaren. Zusätzlich können Exemplare als CD übergeben werden. Zusätzlich ist auch der elektronische Versand über die Virtuelle Poststelle des Landes (Governikus/Govello) in Absprache mit der Genehmigungsverfahrensstelle möglich. Download des Programms: Start ELiA 2.4.0.
Details zum Programm und zum elektronischen Versand unter: Genehmigungsanträge online
Weitere Informationen:
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung