Die Aufgaben der Landesregierung
Die Regierung des Landes Brandenburg besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident wird vom Landtag in geheimer Abstimmung gewählt und ernennt anschließend die Minister.
Richtlinienkompetenz
Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag gegenüber verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Das bedeutet, dass der Ministerpräsident die Ziele der Politik der Landesregierung festlegt und die Minister diese in ihrer Zuständigkeit umsetzen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Ministerien entscheidet die Landesregierung.
Entscheidungsfindung
Alle wichtigen Entscheidungen zu politischen Grundsatzfragen, zu Gesetzesvorlagen sowie zu wichtigen administrativen und personellen Fragen trifft die Landesregierung in ihren Kabinettsitzungen, die wöchentlich in der Staatskanzlei stattfinden.
Landesbehörden
Die Staatskanzlei und die Ministerien stehen als „Oberste Landesbehörden“ an der Spitze der Landesverwaltung. Ihnen nachgeordnet sind die „Landesoberbehörden“ und die „Unteren Landesbehörden“.