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Wippe

[278] Wippe, 1) ein in der Mitte aufliegendes Bret, welches Kinder als Schaukel benutzen; 2) so v.w. Schütt- u. Stürzkarren, s.u. Karren 3); 3) bei mehren Maschinen ein Hebel, durch welchen etwas schnell in die Höhe gehoben od. niedergelassen wird, vgl. Brücke I. C) a), Orgel u. Stecknadeln: 4) hebelartiges Instrument zum Spannen der größeren [278] Armbrüste; 5) Stück Eisen, welches beim Aufziehen der Thurmuhren zwischen zwei Zähnen des ersten od. Bodenrades gesteckt wird, damit der Gang der Uhr während des Aufziehens nicht aufgehalten wird; 6) eine Strafe, wobei man den Verbrecher mit einem Seile wiederholt an einem Wisch- od. Schnellgalgen in die Höhe zog u. mit einem schmerzlichen Ruck wieder sinken ließ; 7) (Wurst, Wase), s.u. Faschinen b). Daher Wippenband, schlanke Ruthen, womit die Faschinen zusammengebunden werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 278-279.
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