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Merkel

[637] Merkel, 1) Garlieb, Schriftsteller, geb. 31. Okt. 1769 auf dem Pastorat Loddiger in Livland, gest. 9. Mai 1850 in der Nähe von Riga, bildete sich meist autodidaktisch, kam 1792 nach Riga, trieb dann anfangs medizinische, später staats- und schönwissenschaftliche Studien in Leipzig und Jena und ließ sich 1797 in Weimar nieder, wo er viel in Herders Haus verkehrte. Nach vorübergehender Stellung als Sekretär des Ministers Schimmelmann in Kopenhagen[637] wandte er sich 1799 nach Berlin, wo er 1803 die Wochenschrift »Ernst und Scherz« gründete, die, bald darauf mit Kotzebues »Freimütigem« vereinigt, bis Oktober 1806 erschien und in heftigster Weise gegen Napoleon und die Rheinbündler polemisierte. Beim Einbruch der Franzosen flüchtete er in seine Heimat, kehrte zwar 1816 nach Berlin zurück, wandte sich aber nach kurzem Aufenthalt abermals nach Livland, wo er noch viele Jahre hindurch publizistisch tätig war. M. hat sich besonders als erbitterter Gegner Goethes und der Romantiker bekannt gemacht und dieser Gesinnung in seinen Schriften, namentlich in den »Briefen an ein Frauenzimmer über die neuesten Produkte der schönen Literatur in Deutschland« (Berl. 1800–1803, 26 Hefte) sowie im »Freimütigen« und in andern Zeitschriften, in oft niedriger und gehässiger Weise Ausdruck gegeben. Von seinen übrigen Schriften sind zu erwähnen: »Die Letten, vorzüglich in Livland, am Ende des philosophischen Jahrhunderts« (1796), worin er die Aufhebung der Leibeigenschaft verlangte; »Erzählende Schriften« (Riga 1807–08, 2 Bde.); »Über Deutschland, wie ich es nach meiner zehnjährigen Entfernung wiederfand« (das. 1818); »Die freien Letten und Esthen« (Leipz. 1820); »Darstellungen und Charakteristiken aus meinem Leben« (Riga 1839–40, 2 Bde.). Eine Zusammenstellung seiner wichtigsten kritischen Äußerungen erschien u. d. T.: »Garlieb M. über Deutschland zur Schiller-Goethe-Zeit« (hrsg. von J. Eckardt, Berl. 1887).

2) Paul Johannes, Rechtshistoriker, geb. 1. Aug. 1819 in Nürnberg, gest. 19. Dez. 1861 in Halle, habilitierte sich 1848 in Berlin und ward 1851 in Königsberg außerordentlicher, 1852 ordentlicher Professor der Rechte in Halle. M. hat sich um die Quellenkritik der germanischen Volksrechte, teils durch seine Handausgaben der »Lex Salica« (Berl. 1850), der »Lex Angliorum et Werinorum« (das. 1852), der »Lex Saxonum« (das. 1853), teils durch die größern Ausgaben der »Lex Alamannorum« und der »Lex Bajuvariorum« in den »Monumenta Germaniae« (Legum Tom. III, 1851 u. 1863) Verdienste erworben. Weiter schrieb er: »Geschichte des Langobardenrechts« (Berl. 1850; sehr vermehrt in der italienischen Übersetzung von Bollati, Tur. 1857). Besonders wertvoll sind seine Zusätze zur 2. Ausgabe v. Savignys »Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter« (Bd. 4 bis 7, Heidelb. 1850–51). In der »Zeitschrift für Rechtsgeschichte«, deren Mitbegründer er war, lieferte er eine Reihe gehaltreicher Aufsätze.

3) Adolf, Kriminalist, geb. 11. Jan. 1836 in Mainz, gest. 30. März 1896 in Straßburg, habilitierte sich 1858 in Gießen, wurde daselbst 1868 außerordentlicher, in demselben Jahr ordentlicher Professor in Graz, 1872 in Wien und 1874 in Straßburg. Er schrieb: »Zur Lehre vom fortgesetzten Verbrechen« (Gießen 1862); »Kriminalistische Abhandlungen« (Leipz. 1867, 2 Bde.); »Juristische Enzyklopädie« (Berl. 1885; 3. Aufl. von Rud. Merkel, 1904); »Lehrbuch des deutschen Strafrechts« (Stuttg. 1889); »Vergeltungsidee und Zweckgedanke im Strafrecht« (in der Festgabe für Ihering, Straßb. 1892). Auch bearbeitete er Teile in Holtzendorffs »Handbuch des deutschen Strafrechts«, dessen »Enzyklopädie der Rechtswissenschaft« (5. Aufl., Leipz. 1890) und »Rechtslexikon« etc. Nach seinem Tod erschienen: »Hinterlassene Fragmente und gesammelte Abhandlungen« (Straßb. 1898–99, 2 Tle.).

4) Johannes, Rechtshistoriker, Sohn von M. 2), geb. 30. Dez. 1852 in Halle, wo er sich 1877 habilitierte, gegenwärtig ordentlicher Professor des römischen Rechts in Göttingen. Er schrieb: »Die Lehre von der successio graduum unter Intestaterben« (Tübing. 1876); »Über den Konkurs der Aktionen« (Halle 1877); »Über Arrest und einstweilige Verfügungen« (das. 1880); »Abhandlungen aus dem römischen Recht« (das. 1881–88,3 Hefte); »Über Sepulkralmulten« (in der Festgabe der Göttinger Juristenfakultät für Rud. v. Ihering, Leipz. 1892); »Heinrich Husanus, Lebensbeschreibung« (Götting. 1898); »Die Quellen des Nürnberger Stadtrechts« (Leipz. 1901); »Der Kampf des Fremdrechtes mit dem einheimischen Rechte in Braunschweig-Lüneburg« (Hannov. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 637-638.
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