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Holtzendorff

[487] Holtzendorff, 1) Karl Friedrich von, preuß. Artilleriegeneral, geb. 17. Aug. 1764 in Berlin, gest. daselbst 26. Sept. 1828, Sohn des Artillerieinspekteurs unter Friedrich d. Gr., Generals Georg Ernst von H. (1714–85), wurde 1781 Leutnant, erwarb[487] 1794 bei Wawriczow den Orden pour le mérite, nahm an der Verteidigung von Danzig teil, ward 1807 Major und 1809 Brigadier der gesamten reitenden Artillerie. 1813 dem Korps Bülows zugeteilt. zeichnete er sich bei Großbeeren, Dennewitz und Leipzig, 1814 bei Laon und 1815 bei Ligny und Waterloo aus, erhielt, seit 1813 Generalmajor, 1816 das Kommando der Gardeartillerie und das der 1. und 2. Artilleriebrigade, 1820 das der 2. Division und wurde 1825 Generalinspektor des Militärerziehungs- u. Bildungswesens der Armee. 1888 wurde das 8. preußische Feldartillerieregiment (1. rheinisches) nach H. benannt.

2) Franz von, Rechtsgelehrter, geb. 14. Okt. 1829 zu Vielmansdorf in der Ukermark, gest. 5. Febr. 1889 in München, ward in Berlin 1861 außerordentlicher, 1873 ordentlicher Professor, folgte aber noch im Herbst d. J. einem Ruf an die Universität München. Zum Studium des Gefängnis- und Strafenwesens unternahm er Studienreisen durch ganz Europa. Unter seinen hierauf bezüglichen Schriften sind hervorzuheben: »Die Deportationsstrafe im römischen Altertum« (Leipz. 1859); »Die Deportation als Strafmittel« (das. 1859); »Das irische Gefängnissystem« (das. 1859); »Die Kürzungsfähigkeit der Freiheitsstrafen und die bedingte Freilassung der Sträflinge« (das. 1861); »Kritische Untersuchungen über die Grundsätze und Ergebnisse des irischen Strafvollzugs« (Berl. 1865); »Die Brüderschaft des Rauhen Hauses« (das 1861) und »Der Brüderorden des Rauhen Hauses und sein Wirken in den Strafanstalten« (das. 1862). Außerdem schrieb er noch: »Französische Rechtszustände« (Leipz. 1859); »Die Reform der Staatsanwaltschaft in Deutschland« (Berl. 1864); »Die Umgestaltung der Staatsanwaltschaft vom Standpunkt unabhängiger Strafjustiz« (das. 1865); »Die Prinzipien der Politik« (das. 1869, 2. Aufl. 1879); »Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe« (das. 1875); »Wesen und Wert der öffentlichen Meinung« (Münch. 1879, 2. Aufl. 1880); »Rumäniens Uferrechte an der Donau« (Leipz. 1883; franz., das. 1884); »Zeitglossen des gesunden Menschenverstands« (München 1884). Von 1861–73 gab H. die »Allgemeine deutsche Strafrechtszeitung«, seit 1866 mit Virchow die umfangreiche »Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge«, seit 1871–76 das »Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen Reiches« (neue Folge, mit Brentano, 1877–80; fortgesetzt von Schmoller), seit 1872 mit W. Oncken die »Zeit- und Streitfragen« heraus; ferner die »Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung« (Leipz. 1870–71, 2 Tle. in 3 Bdn.; 5. Aufl. des 1. [systematischen] Teils 1890; in 6. Aufl. [1902 ff.] neubearbeitet von Kohler u. a.; 2. Teil: »Rechtslexikon«, 3. Aufl. 1880–81, 2 Bde.); das »Handbuch des deutschen Strafrechts« (Berl. 1871–77, 4 Bde.), das »Handbuch des deutschen Strafprozeßrechts« (das. 1877–79, 2 Bde.), das »Handbuch des Völkerrechts« (das. 1885 bis 1889, 4 Bde.) und mit E. v. Jagemann das »Handbuch des Gefängniswesens in Einzelbeiträgen« (Hamb. 1888, 2 Bde.). Nach dem Englischen bearbeitete er in Verbindung mit A. Jachmann T. S. Perrys »Franz Lieber. Aus den Denkwürdigkeiten eines Deutsch-Amerikaners« (Stuttg. 1885). Von seiner öffentlichen Wirksamkeit erwähnen wir die Begründung des deutschen Juristentags, die wesentlich sein Werk wat, seinen Anteil am Protestantentag, seine Tätigkeit für Verbesserung der sozialen Stellung der Frauen und seine Verteidigung des Grafen Harry von Arnim (1874). Vgl. Störk, Franz v. H. (Hamb. 1889); W. v. Holtzendorff, Die Holtzendorff in der Mark Brandenburg und Chursachsen (Berl. 1876).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 487-488.
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