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Freie Städte

[107] Freie Städte nennt man solche Städte, welche keinem Landesherrn unterworfen sind, sondern ihr eignes Regiment haben. Im deutschen Mittelalter entstanden viele solche Städte; sie waren zwar von der Territorialhoheit frei, allein dem Reiche unterworfen und hießen deshalb auch Reichsstädte, und wenn sie von allen Steuern befreit waren, freie Reichsstädte. Außer ihnen gab es aus den röm. Zeiten stammende eigentliche freie Städte, welche auch dem Kaiser und Reiche nicht unterthan waren, aber diese Freiheit aufgeben mußten, sowie das deutsche Reich an innerer Macht zunahm. Mit dem Aufblühen der Künste und Gewerbe, welche blos in den Städten getrieben wurden, wuchs der Reichthum und die Macht der freien Städte bedeutend und sie benutzten beide, um von den deutschen Kaisern immer mehr Freiheiten und Privilegien zu erlangen. Zur Erhaltung und Befestigung ihrer Macht und zur Beförderung des Handels stifteten sie mächtige Verbindungen, die Hansa (s.d.) 1241 und den Bund der rheinischen Städte 1246, unter deren Schutze die Zahl der Reichsstädte bis auf 51 anwuchs. Mit den veränderten Zeitverhältnissen und der wachsenden Macht der Landesherren, mit Einführung der stehenden Heere und größerer Bildung auch außerhalb der Städte sanken dieselben von ihrer Höhe immer mehr herab, bis sie endlich durch den Reichsdeputationshauptschluß (1803) ihrer Freiheit beraubt und zum größten Theile verschiedenen Landesherren unterworfen wurden. Das noch übriggebliebene Augsburg wurde 1805 und Nürnberg 1806 Baiern einverleibt, Frankfurt kam in demselben Jahre an den Fürsten Primas, und Hamburg, Bremen und Lübeck wurden 1810 von Napoleon mit dem franz. Kaiserreiche verschmolzen. Durch den wiener Congreß wurden indeß Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck (s.d.) als freie Städte wiederhergestellt und sie traten als solche am 8. Jun. 1815 dem deutschen Bunde bei. Derselbe Congreß machte auch Krakau (s.d.) zu einer freien Stadt, sicherte ihr völlige Neutralität zu und stellte sie unter den Schutz Rußlands, Östreichs und Preußens.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 107.
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