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Ins Freie fallen

[870] Ins Freie fallen (Freifall), die bergamtliche Entziehung einer Bergbauberechtigung, z. B. wegen Versäumnis der Frist zur Belehnung, wegen Unterlassung der Zubußezahlung, wenn eine Grube nicht in gesetzlicher Weise betrieben wird, etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 870.
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