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Freie Bauern

[107] Freie Bauern sind solche, welche für ihre Person frei und nur vermöge ihres Guts gewissen Lasten unterworfen sind. Der Unterschied zwischen freien und unfreien Bauern hat in Deutschland von den frühesten Zeiten an bestanden, die fortgeschrittene Civilisation kennt denselben aber nicht mehr, indem die Leibeigenschaft in allen deutschen Ländern ganz aufgehoben oder, wo dies noch nicht der Fall sein sollte, sehr vermindert ist. (Vergl. Ablösung, Bauernstand, Dienstbarkeit.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 107.
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