Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453) |
1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.04.2017
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 440 BGB
1.617 Entscheidungen zu § 440 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.11.2022 - VIII ZR 272/20
Dieselabgasskandal: Ansprüche eines Leasingnehmers gegen Leasinggeber bzw. ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 22 U 217/19
Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog. ...
- OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 22 U 217/19
- BGH, 26.08.2020 - VIII ZR 351/19
Kaufrecht: Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 16 U 42/19
Rücktritt wegen Sachmangels nur nach zweitem fehlgeschlagenen ...
- OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 16 U 42/19
- BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17
Rechtsstreit nach dem Verkauf eines Gebrauchtwagens über das Vorliegen der ...
- OLG Karlsruhe, 26.01.2022 - 6 U 128/20
Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen behaupteter ...
- OLG Karlsruhe, 17.08.2021 - 17 U 325/19
Rücktritt ohne Nachbesserungsfristsetzung in Dieselskandal-Fällen
- LG Lübeck, 07.03.2024 - 14 S 92/21
Tierkauf: Erforderlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Erkrankung des ...
- OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17
Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der ...
- OLG Stuttgart, 10.09.2021 - 23 U 519/21
Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen ...
Querverweise
Auf § 440 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Allgemeine Vorschriften
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertragsrecht
- Allgemeine Vorschriften
- § 650 (Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte)
Redaktionelle Querverweise zu § 440 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 8 b) bb) (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)