Digitalisierung Gesundheit & Pflege
Im Bereich Gesundheit und Pflege bietet die Digitalisierung große Chancen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die elektronischen Patientenakte (ePA). Diese soll seit dem Jahr 2021 allen gesetzlich krankenversicherten Patient:innen auf Wunsch einen digitalen Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten geben. Doch aufgrund des umständlichen Registrierungsprozesses und bislang fehlendem Mehrwert für die Patient:innen im Versorgungsalltag fand die ePA keine weite Verbreitung: Ende 2023 hatte nur rund ein Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA.
Ab dem 15. Januar 2025 wird deshalb die neue, widerspruchbasierte „ePA 3.0“ eingeführt, die weitgehend automatisch befüllt und enger mit den Versorgungsprozessen verzahnt werden soll.
Weitere digitale Angebote, etwa der Ausbau von Telemedizin oder die Einführung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen, sollen weitere Vorteile für Patient:innen bringen. Im März 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wie vom vzbv lange gefordert, hierfür eine umfassende Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Ihr Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie patientenorientiert die Digitalisierung umgesetzt wird.
Auch die Pflege soll und muss digitaler werden, um den zukünftigen Herausforderungen in der Pflegelandschaft lösungsorientiert begegnen zu können. Digitale Pflegehilfsmittel und -anwendungen können Pflegende entlasten und Verbraucher:innen mit Pflegebedarf mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause ermöglichen. Doch um diese „Pflegehelfer“ nutzen zu können, braucht es verbraucherfreundliche Zugangswege sowie eine bedarfsorientierte Finanzierung.
Der vzbv fordert
- Patientenorientierte Weiterentwicklung der neuen ePA.
- Patientensouveränität und Gemeinwohlorientierung in der Gesundheitsdatennutzung.
- Transparenz über Datenschutz und Qualität digitaler Anwendungen.
- Stärkere Öffnung der regulären Gesundheitsversorgung für telemedizinische Angebote.
- Gleichberechtigte Einbindung der Langzeitpflege in die Digitalisierung.
- Bedarfsgerechte Verordnung und Kostenübernahme durch Kranken- bzw. Pflegekassen für digitale Pflegehilfsmittel und Pflegeanwendungen mit pflegerischem Nutzen.