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Preis

[474] Preis, 1) der Werth, welchen ein Ding im Handel u. Wandel hat, bes. nach Geld bestimmt. Dieser P. ist abhängig von dem Nutzen, welchen ein Ding gewährt, od. auch von der Seltenheit desselben, od. von dem Umstande, daß Waaren aus entfernten Gegenden bezogen werden müssen. Man unterscheidet den natürlichen P. einer Sache, welcher aus den Kosten ihrer Erzeugung entsteht, wobei Boden, Capital u. Arbeitslohn in Anschlag kommt, u. den Marktpreis, um welchen eine Sache wirklich verkauft wird. Für die Preiserhöhung verkäuflicher Gegenstände gibt es verschiedene Gründe, so die vorhandene Münze u. der innere Werth derselben, die Mühe u. Kosten, welche ihr Herbeischaffen verursacht, die augenblickliche Nachfrage nach solchen Dingen u. der wahre Werth des cursirenden Geldes. Will ein Staat seinen Unterthanen Bedürfnisse aller Art möglichst wohlfeil verschaffen, so wird weniger ein Fixiren der Preise, als Erleichterung der Herbeischaffung der Waaren (also Vermeidung der Zölle, Aufhebung der Stapelrechie, Erbauung von Chausseen u. Kanälen u. dgl.), Gewerbfreiheit u. innere Güte des Geldes zum Ziele führen. Nicht immer ist indessen Aufschlagen der Waaren ein böses Zeichen; sehr oft entsteht es durch innern Reichthum der Nation, indem, wenn der Einzelne mehr Geld ausgeben kann, dies die Nachfrage nach vielen Artikeln vermehrt u. folglich auch die Preise erhöht; 2) der Vorzug, der Schmuck einer Sache; 3) das Urtheil über die Vorzüge eines Gegenstandes, wo P. mehr als Lob u. Ruhm ist; 4) eine zum Wetteifer ausgestellte Sache od. Belohnung. So wurden sonst bei den Turnieren u. Singfesten Preise an die Sieger vertheilt (s. Turnier, Meistersänger, Jeux floraux), u. werden von den Regierungen Preise für neue Erfindungen, die Lieferung der besten od. meisten Erzeugnisse ausgesetzt, wodurch zuerst vorzüglich England den Kunstfleiß zu heben suchte. Ebenso werden von gelehrten Gesellschaften, Akademien, Universitäten, Legataren od. auch Privatpersonen Preise für die besten Schriften über einen Gegenstand (Preisfrage od. Preisaufgabe) ausgesetzt; alle Schriften derer, welche sich um den P. bewerben (Preisbewerber), eigentlich aber nur die mit dem Preise gekrönten, heißen Preisschriften. Ob eine Schrift od. ein Kunstwerk den[474] gemachten Anforderungen entspreche u. die Aufgabe gelöst habe, bestimmen bes. dazu ernannte Personen (Preisrichter) Auf Universitäten sind die Mitglieder der bezüglichen Facultäten die jedesmaligen Preisrichter, in andern Fällen werden sie eigens dazu ernannt. Die Preise bestehen in Geldsummen od. in Preismünzen, von dem Preisinstitut eigens geprägte große, gehaltreiche, meist goldene Münzen. Auch werden in ökonomischen Versammlungen, Volksfesten etc. Preise ausgesetzt, z.B. für Pferde bei Wettrennen, für gutgezüchtete Thiere bei Thierausstellungen, für Ackergeräthe, Probepflüge etc.; vgl. Prämie; 5) so v.w. Saum, Riemen; daher Preisschuhe, welche mit Riemen zugebunden werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 474-475.
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