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Facultät

[66] Facultät (v. lat.), 1) Fähigkeit, Vermögen; 2) Facultäten, nach Galen Kräfte, welche den Verrichtungen im lebenden Körper vorstehen; sie sind theils erzeugende u. zwar verändernde u. bildende F.; theils vermehrende, theils ernährende u. zwar anziehende, anhaltende, umändernde, austreibende F.; 3) (Math.), das Product mehrer Factoren, welche eine arithmetische Progression bilden, s.u. Reihe; 4) die vier Abtheilungen, in welche eine Universität nach den vier Hauptwissenschaften (Facultätswissenschaften) zerfällt, als Theologie, Jurisprudenz, Naturwissenschaft u. Philosophie. Als Abzeichen führt jede eine eigene Facultätsfarbe, die theologische F. violett, ins Schwarze spielend, die juristische F. purpurroth, die medicinische F. scharlachroth, die philosophische F. dunkelblau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 66.
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