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Wohlthat

[317] Wohlthat, eine absichtliche That, deren Wirkung von demjenigen, auf welchen sie gerichtet ist, als ein Wohl empfunden wird. Gewöhnlich braucht man das Wort von einer Thätigkeit, durch welche fremdes Leiden gemildert od. entfernt, fremdem Mangel abgeholfen, bedrängte Lage verbessert, auch künftiger Noth vorgebeugt wird. Die vielseitige, wiederholte u. regelmäßige Ausübung von W-en ist Wohlthätigkeit; sie ist Privatwohlthätigkeit, wenn sie von Einzelnen, öffentliche Wohlthätigkeit, wenn sie von einem gesellschaftlichen Ganzen (einer Gemeinde, der Kirche, dem Staate) ausgeübt wird. Zur systematischen Übung von W-en sind die Wohlthätigkeitsanstalten gegründet; diese sind im engeren Sinne, auch Milde Stiftungen (s.d.) genannt, namentlich für das hülfslose Alter u. für verlassene Kranke (s. Hospital); für Kinder mittelloser Leute, u. zwar zur Aufziehung von Säuglingen (s. Krippen 2), zur Beaufsichtigung kleiner Kinder (s. Kinderbewahranstalten), zur Besserung verwahrloster Kinder (s. Rettungshäuser); für Armere überhaupt, wo denselben Arbeit nachgewiesen wird (s. Arbeitsanstalten), wo sie unentgeltlich od. gegen ein geringes Entgeld Nahrung erhalten (s. Suppenanstalten u. Speiseanstalten); wo Leuten des kleinen Gewerbes Vorschüsse zur Betreibung ihres Gewerbes gemacht werden (s. Vorschußvereine); wo kleinere Ersparnisse als Nothpfennig für kommende Fälle niedergelegt werden (s. Sparkassen) u. v. a.; vgl. Armenwesen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 317.
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