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Steg

[722] Steg, 1) schmale Brücke (Bret od. Planke), worauf man über einen Graben, Bach od. Fluß od. vom Schiff nach dem Ufer gelangt, aber nur für Fußgänger, höchstens für Reiter bestimmt; 2) bei Bogeninstrumenten das oben bogenförmige, an der Seite zierlich ausgeschnittene, mit zwei Füßchen versehene Bretchen, welches auf die Decke der Bogeninstrumente gesetzt wird u. worüber die Saiten gezogen werden, s. Bogeninstrumente; 3) die Unterschiede in den Windladen der Orgel, s.d. III. B); 4) gußeisernes Querstück in den Gliedern der größten Ketten (Kettentaue); 5) (Buchdr.), schmale lange Stücken meist harten Holzes, den leeren Raum zwischen den Columnen in der Form auszufüllen; sie müssen stets um 1 Cicerokegel niedriger sein, als die Schrift u. werden in dem Stegkasten (Stegregal) aufbewahrt. Die breiten Mittelstege gehen der Länge nach zwischen den Columnen hindurch, die Kreuzstege quer durchs Format, die Bundstege trennen die Octavcolumnen von einander u. mit Querstücken od. auch um sie fester zu halten, mit schüsselartigen Einsetzstücken (Hohlstege), dem Mittelsteg parallel, rings um den Bogen herum, die Anlegestege bilden die weißen Ränder des Bogens; von ihnen heißen die obersten u. untersten Capitalstege. Man hat auch S-e von Messing od. gegossenem Eisen, andere ähnliche wohlfeilere von Schriftzeug, hölzerne S-e, mit Schriftzeug übergossen, u. endlich, bes. in Frankfurt a. M., S-e von Schriftzeug, welche aber nicht massiv, sondern bankartig sind. Keil-(Schräg-)stege sind nur bei Keilrahmen anzuwenden, u. sind keilförmige, längliche S-e von Holz, welche mittels kleiner Keile festgehalten werden; vgl. Buchdrucken S. 398; 6) bei Thüren u. Fensterladen die Stücken des Rahmens, welche die Füllung aufnehmen; 7) bei Spannsägen der Theil des Gestelles, welcher mit dem Sägeblatte parallel geht; 8) die Querleisten zwischen den Langseiten des Rahmens der Papierform; sie sind oben messerartig zugeschärft u. tragen[722] das Drahtgitter; 9) der Rand an der Butte, auf welchen die Papierform beim Schöpfen gelegt wird; vgl. Papierfabrik S. 623 u. 624; 10) s.u. Mühle S. 506; 11) die Querhölzer am Sattel, s.d. 1); 12) bei der Dorischen Säulenordnung der Raum zwischen den Schlitzen des Triglyphs; 13) an Taschenuhren das kleine Stück Stahl, welches sich öfters auf dem Unruhkloben befindet u. ein ähnliches Stück Messing darunter, auch andere Stücken Messing an den Uhrplatten befestigt, in welchen die Wellenzapfen liegen; 14) zwei lange, parallel neben einander stehende Hölzer, zwischen welchen das Feldgestänge schiebt; 15) quer über die Wassersaige in einem Stollen od. einer Strecke von dem Hangenden zum Liegenden gelegtes Holz, auf welches das Tragewerk geschlagen wird: 16) bei einem Pferdegöpel die Bäume, welche die Führungsrollen der Seile tragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 722-723.
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