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Planke

[182] Planke, 1) ein starkes Bret; 2) breites u. starkes Bret, womit die äußeren Seiten, der Boden u. das Verdeck der Schiffe beschlagen wird. Um das Holz dazu biegsam zu machen u. es so auf die Rippen u. Tennhölzer des Schiffes nageln zu können, wird es entweder in einem dichten eichenen, da wo er vom Feuer berührt wird, mit Kupfer beschlagenen Kasten erweicht (Kochen), od. es wird gebäht, indem man Holzfeuer unter ihnen anzündet, während sie, auf einem eisernen Brandblocke liegend, mit Gewichten beschwert werden. Die Fugen, wo die P-n zusammenstoßen, heißen Nahten, s. Naht 9); 3) (Plankenzaun), eine aus zusammengefügten Bretern bestehende Wand zur Befriedigung eines Gartens od. Hofes; 4) in manchen Gegenden so v.w. 1/2 Nösel od. 1/2 Quart; 5) in der Schweiz Vorhügel, welche gleichsam die Berge stützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 182.
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