[174] Feldsysteme (Ackersysteme, Wirthschaftssysteme), die Eintheilung des Ackerlandes einer Wirthschaft zur zweckentsprechenden Düngung u. Fruchtfolge od. zur besseren Benutzungsweise. Diese Eintheilung ist verschieden nach Lage u. Beschaffenheit des Bodens, Absatz der landwirthschaftlichen Producte, Verhältniß der Wiesen zum Ackerlande, Mangel od. Überfluß an Arbeitern; ferner tritt der Unterschied bei den einzelnen F. darin hervor, ob man Brache hält od. ob eine alljährliche Benutzung des Ackerlgudes stattfindet, ob das Vieh im Sommer geweidet od. in dem Stalle gefüttert wird, wie die Früchte auf einander folgen u. wie sie angebaut werden. Hiernach entscheidet es sich, ob hauptsächlich Getreide u. nur wenig Futtergewächse, od. beide in gleicher Ausdehnung od. verschiedenartige Marktfrüchte mit verschiedenen Futtergewächsen in zweckentsprechendem Wechsel angebaut werden. Auf diesen Grundsätzen beruhen de verschiedenen Arten der F., die man, je nachdembei ihnen Körner- od. Futterbau vorherrscht od. Körner- u. Futterbau zweckmäßig mit einander verbunden sind, in Felder-, Koppel- u. Fruchtwechselwirthschaft unterscheidet. So verschieden aber die F. sind, so müssen sie doch nach gewissen Bedingungen zusammengesetzt sein u. folgenden Forderungen genügen: a) der Boden muß in seiner Fruchtbarkeit nicht nur erhalten, sondern darin mit dem geringsten Kostenaufwand noch gesteigert werden; b) das F. muß der Beschaffenheit des Bodens angemessen sein u. den höchstmöglichen Reinertrag liefern; c) das Verhältniß des Anbaus von Futtergewächsen zu den verkäuflichen Früchten muß durch das F. geregelt sein nach der Tauglichkeit des Bodens zum Anbau des einen od. anderen Gewächses, nach Maßgabe des größeren Reinertrages aus dem Ackerbau od. der Viehzucht, nach der Möglichkeit, von außen wohlfeile, Futtermittel, zu beziehen, nach Maßgabe des Bedarfs an Dünger; d) jede Pflanzenart muß durch das F. den für sie günstigsten Standort erhalten; e) das F. muß eine angemessene u. reichliche Ernährung des Viehstandes sichern; f) die örtlichen Verkehrsverhältnisse müssen in Rücksicht auf Arbeitscapital u. Absatz der Producte gehörig berücksichtigt sein: g) das F. muß die Arbeiten auf die verschiedenen Jahreszeiten möglichst gleichmäßig vertheilen, h) das F. muß aus den einzelnen Theilen der Wirthschaft ein organisches Ganze bilden, ohne jedoch eine Abänderung unmöglich zu machen, welche die Zeitverhältnisse möglich machen sollten. Man theilt die F. ein:
A) In Felderwirthschaft. Dieselbe hat in jedem Umlauf 1 Jahr, in dem das Feld brache liegt, wo es durch Pflug u. Egge tüchtig bearbeitet wird, damit es zu der folgenden Wintersaat geschickt gemacht wird. Ob die nach dem Brachjahre auf einander folgenden Früchte in Getreide od. anderen Gewächsen bestehen, ist gleichgültig. Man bestimmt die Dauer des Umlaufs nach der Brache u. hat danach Drei-, Vier-, Sechs-, Achtfelderwirthschaft. Die Früchte, welche man im Brachschlage anbaut, nennt man Brachfrüchte u. eine solche Wirthschaft sehr uneigentlich Felderwirthschaft mit Brachebesömmerung, während doch die Bearbeitung des Ackerlandes das Gegentheil vom Brachehalten ist. Die F. sind eigentlich mehrjährige Felderwirthschaften. Je nach der Größe des Brachfeldes, das alljährlich besömmert wird, wird die Dreifelderwirthschaft zur Sechs- od. Neunfelderwirthschaft, wenn 1/2 od. 2/3 der Hälfte besömmert werden. Je nach der Zahl der Schläge theilt man aber die F. gewöhnlich ein in Zwei-, Drei-, Vierfelderwirthschaften. a) Zweifelderwirthschaft. Das Wesen derselben besteht darin, daß mit Winter- u. Sommergetreide regelmäßig abgewechselt u. den Sommergetreidestoppeln eine Düngung zu dem Wintergetreide gegeben wird. b) Die Dreifelderwirthschaft. Man theilt sie ein in die reine u. in die verbesserte: aa) die reine Dreifelderwirthschaft ist in ihrer ursprünglichen Gestalt, außer in den weniger cultivirten Ländern, nur selten zu finden. Nach dieser hält sie das erste Jahr vollständige Brache, baut im zweiten Winter- u. im dritten Sommerhalmfrucht u. läßt dann die Brache wiederkehren. Dadurch entstehen die 3 stets mit einander wechselnden Felder: Brach-, Winter- u. Sommerfeld. Regel ist, daß alle 3 Jahre die Brache gedüngt werden soll, was aber nur dann möglich ist,[174] wenn neben dem Ackerland eine große Fläche von Weiden u. Wiesen vorhanden ist um genug Futter für das zur nothwendigen Düngerproduction zu haltende Vieh zu bekommen. Nur in sehr seltenen Fällen liefert die reine Dreifelderwirthschaft einen zufriedenstellenden Reinertrag, u. deshalb kommt sie nur noch sehr selten vor, sondern ist hh) durch die verbesserte Dreifelderwirthschaft Dreifelderwirthschaft mit besömmerter Brache) verdrängt worden. Das Wesen derselben besteht ebenfalls darin, daß sämmtliches Ackerland in 3 Felder eingetheilt ist: Brach-, Winter- u. Sommerfeld, doch wird der Brachschlag ganz od. zum größten Theil mit Brachfrüchten, wie Klee, Kartoffeln, Rüben, Kopfkohl, Hülsenfrüchten, Handelsgewächsen angebaut. Der Weidegang auf dem Brachfelde fällt weg, es ist dafür Sommerstallfütterung des Rindviehs eingeführt. Kaltes Klima zäher, kalter, nasser Boden, wodurch reine Brache bedingt wird, Belastung des Bodens können die Dreifelderwirthschaft nothwendig machen; ein rationelles F. ist sie aber nicht, weil bei ihr zu viel Getreide u. zu wenig tiefwürzelnde u. breitblätterige Pflanzen angebaut werden u. dadurch der Boden sehr erschöpft wird, verunkrautet u. erhärtet. c) Vierfelderwirthschaft besteht darin, daß sämmtliches Ackerland in 4 Felder od. Schläge: Brache, Winterung, Sommerung, Winterung od. Sommerung abgetheilt ist; sie steht der Dreifelderwirthschaft mit besömmerter Brache nach.
B) Die Koppel (Schlag- od. Wechsel-) Wirthschaft unterscheidet sich dadurch, daß man mit der Benutzung des Landes zum Fruchtbau u. zur Viehweide regelmäßig wechselt, wozu sämmtliche ackerbare Grundstücke in verschiedene Abtheilungen eingetheilt werden. In Holstein fried igt man dieselben mit Wällen u. lebendigen Hecken (Knicken) ein u. nennt sie Koppeln, sonst aber, bes. in Mecklenburg, Schläge. Jeder Schlag od. Koppel liegt eine Reihe von Jahren zur Weide u. Grasnutzung (Dreisch) darnieder u. wird dann wieder auf mehrere Jahre zum Fruchtbau benutzt. Bei einer solchen Wirthlchast können nöthigenfalls natürliche Wiesen ganz fehlen. Sie erfordert aber große Landstrecken u. Befreiung derselben von allen Servituten. a) Die holsteinische Koppelwirthschaft begünstigt die Viehzucht, bes. Rindviehzucht, mehr als den Getreidebau; in neuerer Zeit ändert man dieses F. mehr u. mehr nach Art der Fruchtwechselwirthschaft um; b) die mecklenburgische Koppelwirthschaft befleißigt sich mehr des Getreidebaues u. betrachtet die Viehzucht nur als ein Förderungsmittel desselben; die Schläge sind in Binnen- (Haupt-) u. Außen- (Beischläge) eingetheilt; außerdem haben die meisten größeren Wirthschaften noch einige kleinere Feldabtheilungen: Hof-, Neben-, Haus- od. Kleekoppeln genannt. Nach der Bestimmung dieser Schläge nennt man sie auch Wiesen-, Weide-, Acker-, Brachschläge etc. Die Schlagordnungen der holsteinischen u. mecklenburgischen Wirthschaften variiren zwischen der Zahl 5 u. 12 Alle Jahre wird ein Schlag, der zuletzt zur Weide diente, aufgebrochen u. mit Körnerfrüchten bestellt, so daß also die Rotation so viele Jahre dauert, als Schläge vorhanden sind. c) Die märkische Koppelwirthschaft begünstigt den Getreidebau, ernährt den Viehstand im Sommer auf kräftiger Weide, im Winter mit nahrhaftem Futter u. begünstigt namentlich die Haltung eines ansehnlichen Schafviehstandes, indem bei ihr ein ganzer Schlag mit Kartoffeln angebaut wird.
C) Die Egartenwirthschaft od. Ehegartenwirthschaft. Die Zahl der Schläge (312) für das Getreide gegen jene der Futterschläge ist bald größer, bald kleiner, bald gleich groß, je nachdem Klima u. Boden dem Getreide od. dem Gras mehr od. weniger zusagen. Bes. in den höheren Lagen ist die Hälfte des Umlaufs dem Grasbau, die Hälfte dem Getreidebau gewidmet. Von der Koppel- od. Schlagwirthschaft unterscheidet sich die nur jn Gebirgsgegenden in einer Höhe von 2000 Fuß über der Meeresfläche vorkommende Egartenwirthschaft dadurch, daß bei dieser keine Brache gehalten das Land öfter gedüngt u. daß sie auf kleinen Flächen betrieben wird.
D) Die Graswirthschaft, kommt meist nur in den höheren Gebirgsgegenden vor, wo Marktfrüchte nicht mehr gedeihen, u. besteht darin, daß sämmtliches Land abwechselnd zu Wiese u. Weide benutzt wird.
E) Die Fruchtwechselwirthschaft unterscheidet sich von der Felder- u. Schlagwirthschaft dadurch, daß weder, wie bei jener, Brache in großer Ausdehnung, noch, wie bei dieser, ein regelmäßiger Wechsel von Gras u. Früchten eingehalten wird, sondern dgß bei ihr eine zweckmäßige Aufeinanderfolge der Früchte statlsindet, so daß womöglich nie zwei Gewächse gleicher Art, am wenigsten 2 Halmfrüchte hinter einander angebaut, sondern zwischen 2 Halmfrüchten eine Hülsenfrucht, Futter-, Knollen- od. Rübenpflanze eingeschaltet wird, die sich theils mehr aus Atmosphäre u. Untergrund ernähren, theils dem Boden weniger von denjenigen Nahrungsstoffen entziehen, die für Halmfrüchte dienen, theils den Boden in einer solchen Beschaffenheit zurücklassen, daß eine Halmfrucht mit Vortheil folgen kann. Der Fruchtwechselwirth verfährt folgendermaßen: a) unter Berücksichtigung des Umfangs der natürlichen Wiesen räumt er den Futter- u. Strohpflanzen so viel Fläche ein, daß der Bedarf an Futter u. Stroh hinreichend gedeckt ist; b) um den erzeugten Dünger am zweckmäßigsten zu verwenden, bringt er in frisch gedüngten Boden Pflanzen, welche Stickstoff zur Bildung ihrer Erzeugnisse bedürfen u. daher in solcher Stellung am besten gedeihen; später baut er Halmfrüchte, Kartoffeln u. Rüben welche vorzuglich Stärkemehl u. Zuckerstoff bilden. c) Damit eine Düngung möglichst lange nachhält, schaltet er zwischen den Halmfrüchten tiefwurzelnde u. breit-blätterige Pflanzen ein, welche theils die Bodenkraft schonen, theils den Boden physikalisch verbessern. d) Um an Arbeitmöglichst zu sparen, läßt er Früchte, welche einen sehr lockeren Boden verlangen, nach solchen folgen, welche den Boden in einem solchen Zustande zurücklassen; ferner nach Pflanzen, welche den Boden verunkrautet, erhärtet, ausgetrocknet zurücklassen, solche Gewächse, welche jene Fehler verbe ssern. e) Da manche Pflanze nach gewissen anderen gut gedeiht, so richtet der Wechselwirth die Frucht-folge auch hiernach ein, die Beschaffenheit, in welcher die Vorfrucht das Feld zurückläßt u. die Zeit, welche sie zur Vorbereitung für die nachfolgende Frucht verlangt, berücksichtigend. Nothwendige Bedingungen zu einer Feldwirthschaft sind: Unbe schränktes Besitzthum, frei von allen Belastungen, kraftvoller, tragfähiger Boden, wohlfeile Arbeit, hinlängliches Betriebscapital. Der möglich größte [175] Reinertrag unter den verschiedenen Wirthschaftsverhältnissen wird durch keine andere Benutzungsart vollkommener u. sicherer erreicht, als durch die Fruchtwechselwirthschaft. Beschaffenheit des Bodens u. locale Verhältnisse bewirken aber eben so, wie bei den anderen Systemen, große Verschiedenheit in der Fruchtfolge u. Eintheilung der Schläge. So gibt es einen 415felderigen Umlauf. Vietschlägige F., wo 2 Halmfrüchte nach einander, wohl auch Sommerbrachen vorkommen, nähern sich schon den futterbauenden Felderwirthschaften. In den seltenen glücklichen Lagen, wo ein unerschöpflich fruchtbarer Boden od. zu jeder Zeit Dünger in hinreichender Menge wohlfeil zu kaufen ist, kann man.
F) Freie (Faust-) Wirthschaft führen. Sie bindet sich an keine bestimmte Fruchtfolge, sondern ergreift den richtigen Augenblick, benutzt die gebotenen Umstände sachgemäß, richtet sich nach den Kräften des Betriebs u. den Erfordernissen des Marktes u. Absatzes, setzt aber große Intelligenz voraus. Die Vorzüge dieses Systems bestehen darin, daß es die Nachtheile der anderen F. vermeidet, völlig unumschränktes Gebahren erlaubt u. bei verständiger Ausführung den höchsten Ertrag gibt. Sie gestattet die Anwendung aller neueren Erfahrungen u. Verbesserungen, vermag jede Fessel eines Nebenbetriebs abzuwerfen, sich selbst von der Viehzucht ganz unabhängig zu machen; sie nimmt keine Rücksicht auf den Wechsel zwischen verbessernden, schonenden u. aussaugenden Gewächsen, sondern baut mehrere Jahre hinter einander auf demselben Feld dieselbe Fruchtart fort, welche die lohnendste ist. Am vortheilhaftesten ist die Faustwirthschaft da zu betreiben, wo ein großer Düngerzuschuß von außen so wohlfeil zu beschaffen ist, wie er nicht im inneren Betriebe erzeugt werden kann, also in der Nähe großer Städte, Fabriken, Abdeckereien, des Meeres. Guano, Knochenmehl u. andere concentrirte Düngmittel gestatten aber auch sonst überall die Ausführung dieser Wirthschaftsweise, bei welcher der Boden nicht erschöpft, der Werth der Wirthschaft nicht verringert, die Rente nicht herabgedrückt werden darf.
Auch kommen Übergänge von einem F. zum anderen vor. Am häufigsten kommt der Übergang von der Dreifelderwirthschaft zur Fruchtwechselwirthschaft vor, er ist aber weit schwieriger, als der Übergang von der Koppelwirthschaft zur Fruchtwechselwirthschaft. Ohne einigen Rückschlag in der Rente der beiden ersten Jahre istein Übergang allerdings nicht zu bewirken, derselbe ist aber ziemlich zu vermeiden, wenn man den Übergang so schnell als möglich macht. Punkte, auf die es hauptsächlich ankommt, sind: Größe der Acker- u. Wiesenfläche, Lage der Grundstücke, natürliche Beschaffenheit des Bodens, Cultur- u. Düngerzustand desselben, Verhältniß des Ackerlandes zu den Wiesen, Düngerbedarf, bestehende Wirthschaftsverhältnisse. Vgl. H. Schubarth, Über Feldwirthschaftseinrichtungen etc., Lpz. 1804; W. A. Kreyssig, Ökonomische u. physikalische Beleuchtung der wichtigsten Feldbau- od. Wirthschaftssysteme Europas etc., Lpz. 1833; v. Schönberg, Zusammenstellung u. Vergleichung einer Dreifelderwirthschaft u. dreierlei Wechselwirthschaften, Lpz. 1836; Diebl, Zeitgemäße Änderung in den bestehenden Wirthschaftssystemen, Brünn 1836; Bocke, Einführung der Schlagwirthschaft statt der Dreifelderwirthschaft, Lpz 1838; Schweitzer, Wirthschaftseinrichtungen, ebd. 1839; Schmalz, Anleitung zur Kenntniß u. Anwendung eines neuen Ackerbausystems, Lpz. 1842; Berolla, Neues Ackerbausystem, Baden-Baden 1845; Schreiber, Grundzüge zu einer Theorie der Wirthschaftssysteme, Anclam 1846: Linson, Grundregeln zum Übergange aus der Dreifelderwirthschaft in die Fruchtwechselwirthschaft. Nordhausen 1846; Heise, Der Achtfelderwirthschaft Nutzen u. Vortheile, Neu-Ruppin 1847; Göritz, Die in Württemberg üblichen Feldsysteme, Tübing. 1848; Kirchhof, Die Ackerbausysteme mit ihren verschiedenen Fruchtfolgen, Lpz. 1848; Schütz, Beurtheilung u. praktische Benutzung der Fruchtwechselsysteme, Berl. 1849; Hahna, Praktische Anleitung zur Führung einer Fruchtwechselwirthschaft, Prag 1849; Infeld, Grundzüge zur Feststellung eines Wirthschastssystems, Prag 1851; Hlubek, Die Wirthschaftssysteme, Prag 1851.
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