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Stall

[676] Stall, 1) ein Gebäude od. Behältniß, worin das Vieh unterhalten, gepflegt u. gefüttert wird. Solche Gebäude werden nach der Art u. Beschaffenheit des Viehes benannt, als: Pferde-, Rindvieh-, Schaf-, Lämmer-, Gänse-, Enten-, Hühnerstall etc., s.d. a.; 2) kleines, leichtes Gebäude zur Aufbewahrung von Wirthschaftsgegenständen; 3) so v.w. Marstall, auch als Collectivum alle dazu gehörigen Gebäude u. dabei angestellte Personen; daher Stallamt, so v.w. Marstallamt; 4) der Urin der Pferde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 676.
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