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Composition

[320] Composition (v. lat. Compositio), 1) Zusammensetzung, s.d.; 2) (Gramm.), s. Compositum 1); 3) (Chem. u. Med.), Zusammensetzung mehrerer Stoffe od. Heilmittel mit einander; 4) Zinnauflösung zur Scharlachfärberei; 5) Metallgemisch, gewöhnlich aus Kupfer u. anderen Metallen bestehend, wie Tomback, Prinzmetall u. ähnliche; 6) in der bildenden Kunst u. in der Musik die Zusammenstellung von Einzelheiten zu einem kunstwerklichen Ganzen. Eine gute C. erfordert, daß alle Theile sich dem dargestellten Ganzen unterordnen u. nur als um dieses Ganzen willen vorhanden erscheinen. Auf der organischen Gliederung der Theile nach dem Grundsatze, daß sie je nach ihrer Wirksamkeit u. Bedeutung für das Ganze sich abstufen, vor- u. zurücktreten müssen, beruht im Wesentlichen die Harmonie der bildlichen od. musikalischen Figuren, welche zu einem Kunstwerke vereinigt sind. Die musikalische C. erheischt außer der Kenntniß der Generalbaß- u. Harmonielehre eine lebhafte Empfindung für das musikalisch Schöne (vergl. Componist); der bildende Künstler bedarf beim Componiren außer einem angeborenen Sinn für schöne Linien, für das äußerliche Zusammenstimmen der Formen, der Thätigkeit des Verstandes, um zu ermessen, ob eine Idee überhaupt durch Zeichnung od. plastische Formen darstellbar ist. Der Maler wie der Bildhauer muß bei der C. die Grenzen seiner Kunst genau im Auge haben, wie der Dichter sich nicht auf das Gebiet der Malerei verirren, der Tonkünstler sich nicht vermessen darf, dem Ohre anschaulich zu machen, was nur mit dem Auge aufgefaßt werden kann. Jede C. soll den dargestellten Gegenstand so vollständig wie möglich in allen seinen Motiven erschöpfen, damit der Beschauer ihn in seinem ganzen Wesen begreift u. sich in die Sache hineinversetzt fühlt; aber diese Vollständigkeit darf nicht in Breite u. Weitschweifigkeit übergehen od. durch übergroßes Specialisiren den einheitlichen Charakter verwischen. Die Schwierigkeit der malerischen C. steigert sich in dem Maße, als der dargestellte Gegenstand mehr der Geschichte als der Natur angehört, der Künstler also, weniger an schon Gegebenes gebunden, eine freiere schöpferische Thätigkeit entfalten muß. Zwar haben sich namentlich ältere Meister auch mit der C. von Landschaften befaßt, während man sich jetzt meist auf wirkliche Ansichten (Veduten) beschränkt; doch bleibt die schöpferische Thätigkeit dabei immerhin, gegenüber der des Historienmalers, eine sehr beschränkte. Die Sculptur, welche ärmer ist in ihren Mitteln, als die Malerei, hat für die C. nothwendiger Weise auch einen geringeren Spielraum als diese; am reichsten entfaltet sich dieselbe in der monumentalen Kunst, in Reliefgruppen, welche zum Schmuck eines Bauwerkes od. eines Piedestals dienen. Auch die schöpferische [320] Thätigkeit des Baukünstlers ist ein Componiren einzelner Theile zu einem harmonisch durchgebildeten Ganzen; doch pflegt man das in seinen Grundzügen geschaffene architektonische Bild nicht C., sondern Entwurf zu nennen, u. diesem entspricht in der Plastik das Modell; 7) friedliche Beilegung eines Streites.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 320-321.
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