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Ausbildung

[76] Ausbildung ist im weiteren Sinne die höchste zulässige Vervollkommnung einer Sache oder Person. Sie erfolgt mechanisch, wenn die Dinge äußerlich bearbeitet werden, organisch, wenn sie von innen heraus sich entwickeln. Ferner kann sie physisch oder geistig sein. Im engeren Sinne ist sie die höchste Entwicklung der Fähigkeiten und Anlagen des Menschen. Von der Bildung unterscheidet sich die Ausbildung durch ihre relative Vollendung.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 76.
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