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Solo [1]

[583] Solo (ital., »allein«), in der Musik Bezeichnung eines Stückes, das von einem Instrument allein, ohne Begleitung andrer vorgetragen wird. Innerhalb der für Orchester geschriebenen Werke bedeutet S. soviel wie eine sich auffallend heraushebende, von einem einzelnen Instrument ausdrucksvoll vorzutragende Stelle, die indes in der Regel von andern Instrumenten begleitet wird. Die Anweisung »S.« im Parte der Violinen oder auch eines Orchesterwerkes bedeutet, daß nur ein Spieler (der Konzertmeister) die Stelle spielen soll; der Wiedereintritt der übrigen Spieler wird dann durch »Tutti« bezeichnet. In demselben Sinne ist in Chorwerken S. der Gegensatz von »Chor« (vgl. Ripieno). Tasto s. (t. s.) bedeutet in der Generalbaßbezifferung, daß die übrigen Stimmen pausieren und nur die Baßstimme selbst angegeben werden soll.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 583.
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