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Charta

[67] Charta, Charte, engl. Charter, ursprünglich Papierblatt; im Mittelalter bezeichnete charta eine Urkunde, besonders die Gerechtsame einer Corporation, Gemeinde oder eines Standes enthaltend, daher das engl. Staatsgesetz von König Johann die Magna charta genannt wurde. Im engl. bezeichnet Charter (Tscharter) die Verfassung, sodann die Urkunde, durch welche eine Stadt die Muncipalverfassung und damit früher das Recht der Repräsentation im Parlamente erhielt; ebenso nennt man die Verfassung einer engl. Kolonie, wodurch dieselbe das Recht der Gesetzgebung erhält, ausgeübt von 2 Kammern, aber natürlich unter der Souveränität der Krone. Im alten Frankreich bedeutete Charte wie in England eine Muncipalverfassung; 1815 nannte Ludwig XVIII. die von ihm gegebene Staatsverfassung charte constitutionelle, und seitdem ist der Name Charte auch in andern Staaten in dieser Bedeutung gebraucht worden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 67.
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