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Kammer

[535] Kammer (vom latein. camera), besonderes Gemach in einem Wohnhause; speciell dasjenige in dem Palaste der alten fränk. Könige, in welchem dieselben ihre Schätze aufbewahrten, daher später die fürstl. Kasse. sowie deren Verwaltung K., der Vorsteher derselben Kämmerer, die fürstl. Privatgüter K.-güter genannt wurden. – K., in der parlamentarischen Sprache s. Volksvertretung. – K. gericht, Gericht, wo der Fürst selber als Vorsitzender gedacht wird. – Bei Geschützen der engere Theil hinten in der Röhre, zur Aufnahme der Pulverladung bestimmt (K.geschütze).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 535.
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