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Arbeit

[232] Arbeit ist ein freier Gebrauch der Kräfte und kommt daher nur dem Menschen zu. Sie ist entweder geistige und nur zur Förderung der geistigen Interessen bestimmt, oder sie ist die sog. produktive Arbeit, welche die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse durch sachliche Güter bezweckt, und ist somit wie die menschlichen Zustände und Stimmungen verschiedenen Veränderungen unterworfen. Sie ist die erste und wichtigste Güterquelle. A. Smith sagt: die jährliche Arbeit einer Nation ist die Urquelle, aus welcher sie ihre Reichthümer, d.h. die für den Lebensunterhalt nothwendigen Erzeugnisse, so wie jene zieht, welche sie von anderen Nationen erkaufen muß. So ist die A. als Quelle jedes Reichthums gerade dadurch der mächtigste Sporn, durch die Mannigfaltigkeit und Ausbildung der A. deren Erzeugnisse nach Menge und Werth zu vermehren; und dadurch befördert die A. zugleich die Ausbildung der geistigen und körperlichen Anlagen. – Die meisten Verbesserungen an den hervorbringenden Arbeitskräften, die Geschicklichkeiten und Künste, die hier ihre Anwendung finden, sind aus der Theilung der A. entstanden. Die dadurch hervorgebrachte Steigerung der Erzeugnißfähigkeit wird 3 Ursachen verdankt: 1. der Vermehrung der Geschicklichkeit des einzelnen Arbeiters, 2. dem Zeitersparniß, indem die Zeit des Uebergangs von einer A. zur andern gewonnen wird, 3. der Erfindung so vieler Maschinen (s. Maschine). Die produktiven Arbeiten (die unproduktiven vermehren die sachlichen Güter nicht) zerfallen: 1. in Erdarbeit oder Stoffgewinnung, und diese begreift: die Gewinnung der Mineralien, den Bergbau; die Gewinnung von pflanzlichen und thierischen Stoffen, und zwar von wilden und zahmen Pflanzen und Thieren, Ackerbau, Jagd, Forstwirthschaft. 2. Umänderung der rohen Stoffe, um aus ihnen solche Güter zu bereiten, welche zur Anwendung für bestimmte Zwecke vollkommen tauglich sind (Gewerbsarbeit, Fabrikindustrie). 3. Arbeiten, welche den Uebergang der Güter an andere Menschen vermitteln, also Handelsgeschäfte, Darlehns-, Mieth- und Pachtgeschäfte, um die Benützung eines sachlichen Gutes einem andern auf bestimmte Zeit gegen Zins zu überlassen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 232.
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