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Klerus

[615] Klerus oder Kleriker heißt in der katholischen Kirche der von den Laien streng unterschiedene und zu einem ehelosen Leben verpflichtete Stand der Geistlichen. Das griech. Wort heißt eigentlich Loos und dann Eigenthum, Erbtheil und war bei den Juden die Benennung des Stammes Levi, weil derselbe, ausschließlich zum Dienste der Religion bestimmt, in einem besondern Sinne Gottes Eigenthum und Erbtheil, d.i. vollkommener und ihm wohlgefälliger war. Seit dem 2. Jahrh. kamen diese Vorstellungen auch bei den Christen in Aufnahme und die Lehrer und Vorsteher der Gemeinden singen an, unter dem Namen des Klerus oder der Kleriker einen besondern Stand zu bilden, der eine christliche Priesterschaft wurde, ausgezeichnet durch den Besitz des besondern göttlichen Wohlwollens, und für die übrigen Menschen die Vermittler mit Gott. Die Kleriker wurden nun als die Leiter und Regierer der Kirche, die Laien als ihre geistlichen Unterthanen angesehen. Als mit der Vergrößerung der christlichen Gemeinden der Klerus zahlreicher wurde, bildete sich der Unterschied des höhern und niedern Klerus. Jener bestand in drei Ordnungen: den Bischöfen, Presbytern (Ältesten) und Diakonen; dieser umschloß in vier Ordnungen das dienende Kirchenpersonal, welche Ordnungen insgesammt, nach der Lehre der katholischen Kirche, Christus, wie dies an mehren Bibelstellen gezeigt wird, durchlaufen haben soll. Aus dem niedern Klerus ergänzte sich der höhere, anfangs mit Zustimmung der Gemeinde, bis endlich die Wahl und Beförderung der ihm untergebenen Geistlichen ein Vorrecht des Bischofs wurde. Das Ansehen des Klerus wuchs, seitdem vom 4. Jahrh. die Wissenschaft seltener und die Frömmigkeit allgemeiner geworden war. Das ehelose Leben, zu dem sich der Klerus allmälig verpflichten mußte, trug auch bei, sein Ansehen zu erhöhen. Der Klerus wurde daher frühzeitig in der bürgerlichen Gesetzgebung ausgezeichnet und im Privatleben durch Schenkungen und Vermächtnisse an die Kirche bereichert. Nach und nach erhielt er die geistliche Gerichtsbarkeit für sich und gewann Freiheit von allen bürgerlichen Abgaben und Lasten, doch mußte der Bischof seinem weltlichen Fürsten im Kriege Heeresfolge leisten, und der niedere Kleriker war in einer peinlichen Sache einem gemischten Gerichte unterworfen. Wie der Kleriker durch die Priesterweihe auf immer an die Kirche gebunden wurde, so war er äußerlich durch das Cölibat (s.d.), durch eine eigenthümliche Kleidung von anfangs weißer, später schwarzer Farbe und durch einen eigenthümlichen Schnitt des Haupthaars (Tonsur) von jedem andern Stande streng abgesondert. Das Ansehen des Klerus stieg am höchsten, als er sich zu einer geistlichen Macht, Hierarchie (s.d.), ausbildete, die er eben in den verschiedenen Rangordnungen geistlicher Amts- und Würdeträger mit bestimmten geistlichen Verrichtungen und Berechtigungen unter der Oberhoheit des Papstes vereinigt, darstellte, auf deren Höhepunkte Bischöfe mit Fürsten und Großen an Ansehen, Macht und Reichthum wetteiferten. Aber je mehr hierdurch der Klerus von seiner ursprünglichen Bestimmung ab und zu einem eiteln Weltleben verführt wurde, um so mehr versank er in Unwissenheit und Sittenlosigkeit, die ihn zu einem Ärgerniß der Laien machten und in der Folge die Reformation beschleunigen halfen. Bei dem scharfen Unterschiede der Geistlichen von den Laien und dem unter den Klerikern selbst stattfindenden Rangverhältnisse geht die katholische Kirche hauptsächlich von der Meinung aus, daß dem Priester durch die von den Aposteln abgeleitete Weihe außerordentliche Gaben zu Theil werden, vermöge deren er die Sacramente und das Meßopfer kräftig verwalten könne. Da die protestantische Kirche weder ein Priesterthum anerkennt, noch der Ordination ihrer Geistlichen derartige Wirkung beilegt, so fällt für sie der Grund zu jener Unterscheidung gänzlich hinweg.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 615.
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