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Klerus

[503] Klerus. Die älteste Kirche unterschied bloss Bischöfe und Priester, beide insofern gleichgestellt, als sie gleichmässig zur. Administrierung der Messe zugelassen waren. Zur Hilfeleistung bei dem heiligen Dienste wurden die Diakonen verwendet; später entstanden zu diesem Zwecke noch andere Ämter, die Subdiakonen, die dem Diakon beim Gottesdienste ministrierten; die Akoluthen zur Zureichung der Altar- und der heiligen Gerätschaften; die Exorcisten für die Gebete und Handauflegung über die Energumenen, die Lektoren zum Vorlesen aus den heiligen Schriften, die Ostiarien zur Obhut der Versammlungsorte; die letzteren Ämter vom Diakon abwärts hiessen Ministranten. Später bildeten die Priester und Diakonen zusammen das Presbyterium, mit dem der Bischof die wichtigeren Sachen beratend verhandelte. Die geringeren Stufen verloren sich mit der Zeit als eigentliche Ämter und erhielten sich nur insofern, als in den bischöflichen Schulen die jungen Kleriker je nach dem Alter und den erworbenen Fähigkeiten zu den niederen Weihen zugelassen wurden. Allen Klerikern gemeinsam war die Tonsur, das Abscheren der Haare als Symbol der[503] Ablegung alles weltlichen Sinnes; dieselbe ging seit dem 6. Jahrhundert der Ordination voran. Auf sie folgten die Ordinationen zum Ostiarius, Lektor, Exorcisten, Akoluthen, Subdiakon, Diakon und Priester, deren vier erste Grade bloss bildlich zur Erinnerung an die alte Disziplin durchgegangen werden mussten. Seit dem 13. Jahrhundert unterschied man daher vier niedere Weihen, ordines minores, oft einfach Kleriker genannt, und drei höhere Grade, ordines majores s. sacri. Zu jeder dieser Stufen erteilt die Ordination die entsprechende Befähigung und Vollmacht, welche sich auf der letzten, dem priesterlichen Ordo, bis zur Befähigung und Ermächtigung zur Darbringung des Opfers erweitert. Des vollständigen Sacerdotiums wird jedoch der Geweihte erst teilhaft, wenn er, durch Wahl oder auf andere gesetzliche Weise zum Hirten einer bestimmten Diözese berufen, für diese die Konsekration erhält, und bloss die höheren Orden sind dem Cölibat und der Verpflichtung zum speziellen Gebetsdienste unterworfen. Zur Ordination werden nur solche getaufte Männer zugelassen, denen die Attribute der Unsträflichkeit des Wandels, hinreichendes Alter, eheliche Geburt, genügendes Wissen, Integrität des Körpers, des Geistes, Willens und Glaubens zukommen. Bischöfe und Priester sollten nach den ältesten Kanones dreissig, die Diakonen fünfundzwanzig Jahre alt sein; die niederen Ordines können schon einige Zeit nach dem siebenten Jahre, als dem möglichsten Zeitpunkte der Tonsur, erworben werden.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 503-504.
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