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Hof-Capelle, die

[1237] Die Hōf-Capếlle, plur. die -n, eine Capelle, welche einem Hofe, das ist einer herrschaftlichen Familie und ihrem Hofstaate gewidmet ist. Zuweilen auch in engerer Bedeutung, zum Unterschiede von der Kammer-Capelle, welche für die herrschaftliche Familie allein bestimmt ist, mit Ausschließung des Hofstaates.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1237.
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