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Capelle (1), die

[1301] 1. Die Capếlle, plur. die -n, Diminutivum das Capellchen. 1) Eine kleine Kirche, eine Kirche, welche keine Pfarr- noch Kathedralkirche ist, und entweder an einer größern angebauet ist, oder auch für sich bestehet. In dergleichen Capellen werden in der Römischen Kirche nur Messen gelesen. Capelle halten, heißt bey dem Papste und den katholischen Fürsten, dem Gottesdienste an gewissen feyerlichen Tagen feyerlich beywohnen. Der Papst lieset alsdann in eigener Person Messe. Eine Schloß-Capelle, Hof-Capelle, die zum Gottesdienste eines Fürsten gewidmet ist. 2) Die zur Bedienung einer solchen Capelle bestimmten Geistlichen. In weiterer Bedeutung werden auch die zu deren Bedienung bestimmten Musikanten die Capelle genannt, und in noch weiterer Bedeutung führet die Gesellschaft geschickter Tonkünstler, die ein Fürst oder Herr zu seinem Vergnügen hält, gleichfalls den Nahmen einer Capelle. 3) In den protestantischen Kirchen ist die Capelle ein Nebenzimmer oder vermachter Stuhl in der Kirche.

Anm. Die Geschichte der Bedeutung dieses Wortes ist sonderbar. Capa, Deutsch Kappe, war ehedem eine Art der Kleidung, welche den Kopf mit bedeckte, und Capella bedeutete als das Diminut. eine solche kleine Kappe. Die Fränkischen Könige machten aus der Kappe des heil. Martini ein besonderes Heiligthum, führeten sie überall mit sich herum, und bestelleten besondere Personen zu ihrer Aufsicht, welche zuerst Capelläne genannt wurden. Das Zimmer, in welchem diese Kappe nebst andern Heiligthümern verwahret wurde, erhielt gar bald auch den Nahmen der Capelle, und nach und nach bekam denselben auch ein jedes Bethhaus, welches keine Pfarr- oder Stiftskirche war. Ja man hat Beyspiele, daß auch Pfarrkirchen Capellen genannt worden. S. du Fresne v. Capa und Capella.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1301.
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