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Zivilprozessordnung

   Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b)   
   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802)   
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§ 738
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher

(1) Ist die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des Bestellers erfolgt, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung der dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Nießbraucher die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden.

(2) Das Gleiche gilt bei dem Nießbrauch an einer Erbschaft für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des gegen den Erblasser ergangenen Urteils.

§ 704Vollstreckbare Endurteile § 705Formelle Rechtskraft § 706Rechtskraft- und Notfristzeugnis § 707Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung § 708Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung § 709Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung § 710Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers § 711Abwendungsbefugnis § 712Schutzantrag des Schuldners § 713Unterbleiben von Schuldnerschutz-
anordnungen
§ 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung
§ 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung
§ 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel
§ 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker
§ 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel
§ 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel
§ 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift
§ 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft
§ 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker
§ 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker
§ 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungs-
ermächtigung
§ 753aVollmachtsnachweis § 754Vollstreckung-
sauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 754aVereinfachter Vollstreckung-
sauftrag bei Vollstreckungs-
bescheiden
§ 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Übergabe des Titels und Quittung § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen
§ 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit
§ 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen
§ 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht
§ 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug
§ 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage
§ 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel
§ 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage
§ 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot
§ 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben
§ 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln
§ 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben
§ 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung
§ 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung
§ 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss
§ 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs
§ 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden
§ 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs
§ 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht
§ 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar
§ 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen
§ 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger
§ 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer
§ 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
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Rechtsprechung zu § 738 ZPO

15 Entscheidungen zu § 738 ZPO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 738 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Allgemeine Vorschriften
          § 750 (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung)
          § 768 (Klage gegen Vollstreckungsklausel)
          § 795 (Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel)
    Markengesetz (MarkenG) 
      Verfahren in Markenangelegenheiten
        Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
          § 63 (Kosten der Verfahren)
        Verfahren vor dem Bundespatentgericht
          § 71 (Kosten des Beschwerdeverfahrens)
        Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
          § 90 (Kostenentscheidung)
    Patentgesetz (PatG) 
      Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
     
      Verfahren vor dem Patentgericht
        1. - Beschwerdeverfahren
     
      Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
        2. - Berufungsverfahren

Redaktionelle Querverweise zu § 738 ZPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Allgemeine Vorschriften
          § 731 (Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel) (zu § 738 I 2)
Was ist das?

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