Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802) |
§ 765
Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug
Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wenn
1. | der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der Annahme ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt wird und eine Abschrift dieser Urkunden bereits zugestellt ist; der Zustellung bedarf es nicht, wenn bereits der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nach § 756 Abs. 1 begonnen hatte und der Beweis durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers geführt wird; oder | |
2. | der Gerichtsvollzieher eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 756 Abs. 2 durchgeführt hat und diese durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers nachgewiesen ist. |
anordnungen § 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung § 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung § 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel § 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker § 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift § 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft § 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker § 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker § 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungs-
ermächtigung § 753aVollmachtsnachweis § 754Vollstreckung-
sauftrag und vollstreckbare Ausfertigung § 754aVereinfachter Vollstreckung-
sauftrag bei Vollstreckungs-
bescheiden § 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Übergabe des Titels und Quittung § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen § 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit § 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen § 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht § 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug § 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage § 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel § 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage § 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot § 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben § 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners § 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln § 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben § 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung § 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung § 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss § 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs § 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden § 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs § 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht § 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar § 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen § 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger § 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer § 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Rechtsprechung zu § 765 ZPO
767 Entscheidungen zu § 765 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21
Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten ...
- BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher wie im Vollstreckungstitel ...
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 48/17
Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung der ...
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 59/17
Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung der ...
- OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von ...
- OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ...
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 50/17
Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung der ...
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 99/17
Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 28.03.2017 - 34 T 202/16
Voraussetzungen an das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
- LG Köln, 28.03.2017 - 34 T 202/16
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 4/17
Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung einer ...
§ 765 ZPO in Nachschlagewerken
- § 765 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Zug um Zug
Querverweise
Auf § 765 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 795 (Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 62
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 1. - Beschwerdeverfahren
- § 80
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- 2. - Berufungsverfahren
- § 121
Redaktionelle Querverweise zu § 765 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 726 II (Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen)