Markengesetz
Teil 3 - Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 - 96) |
Abschnitt 4 - Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 56 - 65a) |
(1) 1Sind an dem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so kann das Deutsche Patent- und Markenamt in der Entscheidung bestimmen, daß die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und der den Beteiligten erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte notwendig waren, einem Beteiligten ganz oder teilweise zur Last fallen, wenn dies der Billigkeit entspricht. 2Die Bestimmung kann auch getroffen werden, wenn der Beteiligte die Erinnerung, die Anmeldung der Marke, den Widerspruch oder den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit ganz oder teilweise zurücknimmt oder wenn die Eintragung der Marke wegen Verzichts oder wegen Nichtverlängerung der Schutzdauer ganz oder teilweise im Register gelöscht wird. 3Soweit eine Bestimmung über die Kosten nicht getroffen wird, trägt jeder Beteiligte die ihm erwachsenen Kosten selbst.
(2) 1Wenn eine Entscheidung nach Absatz 1 ergeht, setzt das Deutsche Patent- und Markenamt den Gegenstandswert fest; § 23 Absatz 3 Satz 2 und § 33 Absatz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gelten entsprechend. 2Der Beschluss über den Gegenstandswert kann mit der Entscheidung nach Absatz 1 verbunden werden.
(3) Das Deutsche Patent- und Markenamt kann anordnen, dass die Gebühr nach dem Patentkostengesetz für die beschleunigte Prüfung, für das Widerspruchs-, Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren ganz oder teilweise zurückgezahlt wird, wenn dies der Billigkeit entspricht.
(4) 1Der Betrag der zu erstattenden Kosten wird auf Antrag durch das Deutsche Patent- und Markenamt festgesetzt. 2Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 bis 107) und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen (§§ 724 bis 802) sind entsprechend anzuwenden. 3An die Stelle der Erinnerung tritt die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß. 4§ 66 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen einzulegen ist. 5Die vollstreckbare Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundespatentgerichts erteilt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) vom 11.12.2018
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.01.2019 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) | 11.12.2018 | |
01.07.2016 | Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes | 04.04.2016 | |
01.07.2006 | Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes | 21.06.2006 | |
01.06.2004 | Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz) | 12.03.2004 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 13.12.2001 |
belehrung § 62Akteneinsicht, Registereinsicht § 62aDatenschutz § 63Kosten der Verfahren § 64Erinnerung § 64aKostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt § 65Rechtsverordnungs-
ermächtigung § 65aVerwaltungs-
zusammenarbeit
Rechtsprechung zu § 63 MarkenG
346 Entscheidungen zu § 63 MarkenG in unserer Datenbank:
- BPatG, 04.07.2024 - 25 W (pat) 69/22
- BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09
IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL ...
- BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17
Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke ...
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 19.06.2024 - 29 W (pat) 24/17
Farbmarke NJW-Orange wird nicht gelöscht da der Beck Verlag den Nachweis der ...
- BPatG, 19.06.2024 - 29 W (pat) 24/17
- BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17
- BPatG, 07.05.2024 - 25 W (pat) 544/22
- BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
Grundsätze zur Auferlegung der Kosten nach Beantragung der vollständigen Löschung ...
- BPatG, 13.05.2024 - 25 W (pat) 557/21
- BPatG, 22.06.2016 - 24 W (pat) 47/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen ...
- BPatG, 14.01.2016 - 25 W (pat) 27/14
Markenbeschwerdeverfahren - "IMMOBILIEN LOUNGE (Wort-Bild-Marke)/immobilien ...