Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 - Gerichte
Titel 1 - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Sachliche Zuständigkeit
Bedeutung des Wertes
Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
Wertberechnung; Nebenforderungen
Mehrere Ansprüche
Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht
Grunddienstbarkeit
Pacht- oder Mietverhältnis
Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
(weggefallen)
Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Titel 2 - Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff
Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes
(weggefallen)
Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche
Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen
Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen
Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus
Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz
Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters
Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung
Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts
Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung
Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft
Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands
(weggefallen)
Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand
Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges
Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen
Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft
Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen
(weggefallen)
Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
Gerichtsstand bei Beförderungen
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen
Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung
Ausschließlicher Gerichtsstand bei musterverfahrensfähigen Ansprüchen
(weggefallen)
Besonderer Gerichtsstand der Widerklage
Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
Wahl unter mehreren Gerichtsständen
(weggefallen)
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung
Titel 3 - Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte
Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung
Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
Titel 4 - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Ablehnung eines Richters
Verlust des Ablehnungsrechts
Ablehnungsgesuch
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
Entscheidung und Rechtsmittel
Unaufschiebbare Amtshandlungen
Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen
Urkundsbeamte
Abschnitt 2 - Parteien
Titel 1 - Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
Parteifähigkeit
Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung
Umfang der Prozessfähigkeit
Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung
(weggefallen)
Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen
Prozessfähigkeit von Ausländern
Prüfung von Amts wegen
Prozesspfleger
Prozesspfleger bei herrenlosem Grundstück oder Schiff
Titel 2 - Streitgenossenschaft
Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes
Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche
Wirkung der Streitgenossenschaft
Notwendige Streitgenossenschaft
Prozessbetrieb; Ladungen
Titel 3 - Beteiligung Dritter am Rechtsstreit
Hauptintervention
Aussetzung des Hauptprozesses
Nebenintervention
Rechtsstellung des Nebenintervenienten
Wirkung der Nebenintervention
Streitgenössische Nebenintervention
Beitritt des Nebenintervenienten
Zwischenstreit über Nebenintervention
Zulässigkeit der Streitverkündung
Form der Streitverkündung
Wirkung der Streitverkündung
Gläubigerstreit
Urheberbenennung bei Besitz
Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung
Titel 4 - Prozessbevollmächtigte und Beistände
Anwaltsprozess
(weggefallen)
Notanwalt
Auswahl des Rechtsanwalts
Parteiprozess
Prozessvollmacht
Umfang der Prozessvollmacht
Geltung für Nebenverfahren
Beschränkung der Prozessvollmacht
Mehrere Prozessbevollmächtigte
Wirkung der Prozessvollmacht
Fortbestand der Prozessvollmacht
Erlöschen der Vollmacht
Mangel der Vollmacht
Vollmachtloser Vertreter
Beistand
Titel 5 - Prozesskosten
Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
Kosten bei Erledigung der Hauptsache
Kosten bei teilweisem Obsiegen
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
(weggefallen)
Kosten bei Räumungsklagen
(weggefallen)
(weggefallen)
Kosten bei übergegangenem Anspruch
Kosten bei Säumnis oder Verschulden
Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
Rechtsmittelkosten
Vergleichskosten
Anfechtung von Kostenentscheidungen
Kosten bei Streitgenossen
Kosten einer Nebenintervention
(weggefallen)
Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag
Kostenfestsetzungsverfahren
Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss
Verteilung nach Quoten
Änderung nach Streitwertfestsetzung
Titel 6 - Sicherheitsleistung
Art und Höhe der Sicherheit
Rückgabe der Sicherheit
Prozesskostensicherheit
Nachträgliche Prozesskostensicherheit
Höhe der Prozesskostensicherheit
Fristbestimmung für Prozesskostensicherheit
Titel 7 - Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
Voraussetzungen
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Partei kraft Amtes; juristische Person; parteifähige Vereinigung
Antrag; Verordnungsermächtigung
Bewilligungsverfahren
Bewilligung
Festsetzung von Zahlungen
Änderung der Bewilligung
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Wirkung der Prozesskostenhilfe
Kostenerstattung
Aufhebung der Bewilligung
Einziehung der Kosten
Beitreibung der Rechtsanwaltskosten
Entscheidungen
(weggefallen)
Abschnitt 3 - Verfahren
Titel 1 - Mündliche Verhandlung
Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren
Videoverhandlung
Vorbereitende Schriftsätze
Anträge und Erklärungen zu Protokoll
Inhalt der Schriftsätze
Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
Gerichtliches elektronisches Dokument
Formulare; Verordnungsermächtigung
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Formfiktion
Beifügung von Urkunden
Fristen für Schriftsätze
Abschriften
Einsicht von Urkunden
Mitteilung von Urkunden unter Rechtsanwälten
Prozessleitung durch Vorsitzenden
Gang der mündlichen Verhandlung
Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
Materielle Prozessleitung
Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen
Anordnung des persönlichen Erscheinens
Anordnung der Urkundenvorlegung
Anordnung der Aktenübermittlung
Augenschein; Sachverständige
Prozesstrennung
Beschränkung auf einzelne Angriffs- und Verteidigungsmittel
Prozessverbindung
Aussetzung bei Vorgreiflichkeit
Aussetzung bei Verdacht einer Straftat
Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung
(weggefallen)
Aussetzung bei Eheaufhebungsantrag
Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage
Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit
Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung
Wiedereröffnung der Verhandlung
Untervertretung in der Verhandlung
Entfernung infolge Prozessleitungsanordnung
Protokollaufnahme
Inhalt des Protokolls
Vorläufige Protokollaufzeichnung
Entbehrliche Feststellungen
Genehmigung des Protokolls
Unterschreiben des Protokolls
Protokollberichtigung
Beweiskraft des Protokolls
Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen
Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen
Zustellung
Rückwirkung der Zustellung
Aufgaben der Geschäftsstelle
Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
Zustellung an Vertreter
Zustellung bei rechtlicher Betreuung
Zustellung an Bevollmächtigte
Zustellung an Prozessbevollmächtigte
Zustellung von elektronischen Dokumenten
Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag
Ort der Zustellung
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
Zustellung bei verweigerter Annahme
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
Ersatzzustellung durch Niederlegung
Zustellungsurkunde
Zustellung im Ausland
Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post
Öffentliche Zustellung
Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung
Veröffentlichung der Benachrichtigung
Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Heilung von Zustellungsmängeln
Einheitliche Zustellungsformulare
Untertitel 2 - Zustellungen auf Betreiben der Parteien
Zustellung
Zustellung durch Gerichtsvollzieher
Zustellung von Schriftstücken
Zustellung von elektronischen Dokumenten
Zustellungsauftrag
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Titel 3 - Ladungen, Termine und Fristen
(weggefallen)
(weggefallen)
Ladung zum Termin
Die Ladung zu einem Termin wird von Amts wegen veranlasst.
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung
(1) 1In der Ladung zur mündlichen Verhandlung ist über die Folgen einer Versäumung des Termins zu belehren (§§ 330 bis 331a). 2Die Belehrung hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen.
(2) In Anwaltsprozessen muss die Ladung zur mündlichen Verhandlung, sofern die Zustellung nicht an einen Rechtsanwalt erfolgt, die Aufforderung enthalten, einen Anwalt zu bestellen.
Terminsbestimmung
(1) Die Termine werden von Amts wegen bestimmt, wenn Anträge oder Erklärungen eingereicht werden, über die nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden kann oder über die mündliche Verhandlung vom Gericht angeordnet ist.
(2) Der Vorsitzende hat die Termine unverzüglich zu bestimmen.
(3) Auf Sonntage, allgemeine Feiertage oder Sonnabende sind Termine nur in Notfällen anzuberaumen.
Ladungsfrist
Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage.
Entbehrlichkeit der Ladung
Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.
Terminsort
(1) Die Termine werden an der Gerichtsstelle abgehalten, sofern nicht die Einnahme eines Augenscheins an Ort und Stelle, die Verhandlung mit einer am Erscheinen vor Gericht verhinderten Person oder eine sonstige Handlung erforderlich ist, die an der Gerichtsstelle nicht vorgenommen werden kann.
(2) Der Bundespräsident ist nicht verpflichtet, persönlich an der Gerichtsstelle zu erscheinen.
Aufruf der Sache; versäumter Termin
Fristbeginn
Fristberechnung
(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
(3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.
(weggefallen)
(weggefallen)
Fristkürzung; Fristverlängerung
(1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind.
(2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in den besonders bestimmten Fällen.
(3) Im Falle der Verlängerung wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet, wenn nicht im einzelnen Fall ein anderes bestimmt ist.
Verfahren bei Friständerung
(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.
(2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden.
(3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt.
Abkürzung von Zwischenfristen
(1) Einlassungsfristen, Ladungsfristen sowie diejenigen Fristen, die für die Zustellung vorbereitender Schriftsätze bestimmt sind, können auf Antrag abgekürzt werden.
(2) Die Abkürzung der Einlassungs- und der Ladungsfristen wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass infolge der Abkürzung die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze nicht vorbereitet werden kann.
(3) Der Vorsitzende kann bei Bestimmung des Termins die Abkürzung ohne Anhörung des Gegners und des sonst Beteiligten verfügen; diese Verfügung ist dem Beteiligten abschriftlich mitzuteilen.
Terminsänderung
(1) 1Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. 2Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht
3Von einer Terminsänderung soll abgesehen werden, wenn sich der Termin für eine Durchführung als Videoverhandlung nach § 128a oder als Beweisaufnahme nach § 284 Absatz 2 eignet und die erheblichen Gründe nach Satz 1 dadurch entfallen.
(2) Die erheblichen Gründe sind auf Verlangen des Vorsitzenden, für eine Vertagung auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.
(3) 1Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen. 2Dies gilt nicht für
1. | Arrestsachen oder die eine einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung betreffenden Sachen, | |
2. | Streitigkeiten wegen Überlassung, Benutzung, Räumung oder Herausgabe von Räumen oder wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, | |
3. | (weggefallen) | |
4. | Wechsel- oder Scheckprozesse, | |
5. | Bausachen, wenn über die Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird, | |
6. | Streitigkeiten wegen Überlassung oder Herausgabe einer Sache an eine Person, bei der die Sache nicht der Pfändung unterworfen ist, | |
7. | Zwangsvollstreckungsverfahren oder | |
8. | Verfahren der Vollstreckbarerklärung oder zur Vornahme richterlicher Handlungen im Schiedsverfahren; |
dabei genügt es, wenn nur einer von mehreren Ansprüchen die Voraussetzungen erfüllt. 3Wenn das Verfahren besonderer Beschleunigung bedarf, ist dem Verlegungsantrag nicht zu entsprechen.
(4) Ein Antrag auf Terminsverlegung soll eine Äußerung dazu enthalten, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung (§ 128a) Bedenken bestehen.
(5) 1Über die Aufhebung sowie Verlegung eines Termins entscheidet der Vorsitzende ohne mündliche Verhandlung; über die Vertagung einer Verhandlung entscheidet das Gericht. 2Die Entscheidung ist kurz zu begründen. 3Sie ist unanfechtbar.
(weggefallen)
(weggefallen)
Beauftragter oder ersuchter Richter
Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.
Titel 4 - Folgen der Versäumung; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Allgemeine Versäumungsfolge
Die Versäumung einer Prozesshandlung hat zur allgemeinen Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird.
Keine Androhung; Nachholung der Prozesshandlung
(1) Einer Androhung der gesetzlichen Folgen der Versäumung bedarf es nicht; sie treten von selbst ein, sofern nicht dieses Gesetz einen auf Verwirklichung des Rechtsnachteils gerichteten Antrag erfordert.
(2) Im letzteren Fall kann, solange nicht der Antrag gestellt und die mündliche Verhandlung über ihn geschlossen ist, die versäumte Prozesshandlung nachgeholt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, es sei denn, es ist über einen Einspruch oder Widerspruch zu belehren oder die Belehrung ist an einen Zeugen oder Sachverständigen zu richten. 3Über die Möglichkeit der Sprungrevision muss nicht belehrt werden.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.
Wiedereinsetzungsfrist
(1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten.
(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist.
(3) Nach Ablauf eines Jahres, von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden.
(weggefallen)
(weggefallen)
Wiedereinsetzungsantrag
(1) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Prozesshandlung gelten.
(2) 1Der Antrag muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. 2Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Prozesshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
Zuständigkeit für Wiedereinsetzung
Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.
Verfahren bei Wiedereinsetzung
(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden. 2Das Gericht kann jedoch das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Antrag beschränken.
(2) 1Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags und auf die Anfechtung der Entscheidung sind die Vorschriften anzuwenden, die in diesen Beziehungen für die nachgeholte Prozesshandlung gelten. 2Der Partei, die den Antrag gestellt hat, steht jedoch der Einspruch nicht zu.
(3) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.
(4) Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen dem Antragsteller zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind.
Titel 5 - Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
Unterbrechung durch Tod der Partei
(1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein.
(2) Wird die Aufnahme verzögert, so sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme und zugleich zur Verhandlung der Hauptsache zu laden.
(3) 1Die Ladung ist mit dem den Antrag enthaltenden Schriftsatz den Rechtsnachfolgern selbst zuzustellen. 2Die Ladungsfrist wird von dem Vorsitzenden bestimmt.
(4) Erscheinen die Rechtsnachfolger in dem Termin nicht, so ist auf Antrag die behauptete Rechtsnachfolge als zugestanden anzunehmen und zur Hauptsache zu verhandeln.
(5) Der Erbe ist vor der Annahme der Erbschaft zur Fortsetzung des Rechtsstreits nicht verpflichtet.
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
Unterbrechung durch Prozessunfähigkeit
(1) Verliert eine Partei die Prozessfähigkeit oder stirbt der gesetzliche Vertreter einer Partei oder hört seine Vertretungsbefugnis auf, ohne dass die Partei prozessfähig geworden ist, so wird das Verfahren unterbrochen, bis der gesetzliche Vertreter oder der neue gesetzliche Vertreter von seiner Bestellung dem Gericht Anzeige macht oder der Gegner seine Absicht, das Verfahren fortzusetzen, dem Gericht angezeigt und das Gericht diese Anzeige von Amts wegen zugestellt hat.
(2) Die Anzeige des gesetzlichen Vertreters ist dem Gegner der durch ihn vertretenen Partei, die Anzeige des Gegners ist dem Vertreter zuzustellen.
(3) Diese Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet wird.
Unterbrechung durch Nacherbfolge
Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein, so gelten, sofern der Vorerbe befugt war, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen, hinsichtlich der Unterbrechung und der Aufnahme des Verfahrens die Vorschriften des § 239 entsprechend.
Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung
Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Vorschriften des § 240 bei der Aufnahme des Verfahrens anzuwenden.
Unterbrechung durch Anwaltsverlust
(1) Stirbt in Anwaltsprozessen der Anwalt einer Partei oder wird er unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis der bestellte neue Anwalt seine Bestellung dem Gericht angezeigt und das Gericht die Anzeige dem Gegner von Amts wegen zugestellt hat.
(2) 1Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Partei selbst zur Verhandlung der Hauptsache zu laden oder zur Bestellung eines neuen Anwalts binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist aufzufordern. 2Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, so ist das Verfahren als aufgenommen anzusehen. 3Bis zur nachträglichen Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts erfolgen alle Zustellungen an die zur Anzeige verpflichtete Partei.
Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege
Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen.
Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten
(1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des Bevollmächtigten, in den Fällen des Todes und der Nacherbfolge auch auf Antrag des Gegners die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen.
(2) Die Dauer der Aussetzung und die Aufnahme des Verfahrens richten sich nach den Vorschriften der §§ 239, 241 bis 243; in den Fällen des Todes und der Nacherbfolge ist die Ladung mit dem Schriftsatz, in dem sie beantragt ist, auch dem Bevollmächtigten zuzustellen.
Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr
Hält sich eine Partei an einem Ort auf, der durch obrigkeitliche Anordnung oder durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten ist, so kann das Gericht auch von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens bis zur Beseitigung des Hindernisses anordnen.
Verfahren bei Aussetzung
Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung
(1) Die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens hat die Wirkung, dass der Lauf einer jeden Frist aufhört und nach Beendigung der Unterbrechung oder Aussetzung die volle Frist von neuem zu laufen beginnt.
(2) Die während der Unterbrechung oder Aussetzung von einer Partei in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen sind der anderen Partei gegenüber ohne rechtliche Wirkung.
(3) Durch die nach dem Schluss einer mündlichen Verhandlung eintretende Unterbrechung wird die Verkündung der auf Grund dieser Verhandlung zu erlassenden Entscheidung nicht gehindert.
Form von Aufnahme und Anzeige
Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes.
Ruhen des Verfahrens
1Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. 2Die Anordnung hat auf den Lauf der im § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss.
Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten
(1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden.
(2) 1Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. 2Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden. 3Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkündungstermin formlos mitzuteilen. 4Es bestimmt neuen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn die Partei dies spätestens am siebenten Tag vor dem zur Verkündung bestimmten Termin beantragt und glaubhaft macht, dass sie ohne ihr Verschulden ausgeblieben ist und die Verlegung des Termins nicht rechtzeitig beantragen konnte.
(3) Wenn das Gericht nicht nach Lage der Akten entscheidet und nicht nach § 227 vertagt, ordnet es das Ruhen des Verfahrens an.
Rechtsmittel bei Aussetzung
Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten
Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil
Klageschrift
(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift).
(2) Die Klageschrift muss enthalten:
1. | die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts; | |
2. | die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag. |
(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:
1. | die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen; | |
2. | die Angabe des Wertes des Streitgegenstandes, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht; | |
3. | eine Äußerung dazu, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen; | |
4. | eine Äußerung dazu, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung (§ 128a) Bedenken bestehen. |
(4) Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auch auf die Klageschrift anzuwenden.
(5) 1Die Klageschrift sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Zahl von Abschriften einzureichen. 2Einer Beifügung von Abschriften bedarf es nicht, soweit die Klageschrift elektronisch eingereicht wird.
Stufenklage
Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgeteilt, das Vermögensverzeichnis vorgelegt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist.
Fristbestimmung im Urteil
(1) Hat der Kläger für den Fall, dass der Beklagte nicht vor dem Ablauf einer ihm zu bestimmenden Frist den erhobenen Anspruch befriedigt, das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder die Aufhebung eines Vertrages herbeizuführen, so kann er verlangen, dass die Frist im Urteil bestimmt wird.
(2) Das Gleiche gilt, wenn dem Kläger das Recht, die Anordnung einer Verwaltung zu verlangen, für den Fall zusteht, dass der Beklagte nicht vor dem Ablauf einer ihm zu bestimmenden Frist die beanspruchte Sicherheit leistet, sowie im Falle des § 2193 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Bestimmung einer Frist zur Vollziehung der Auflage.
Feststellungsklage
(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.
(2) Bis zum Schluss derjenigen mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, kann der Kläger durch Erweiterung des Klageantrags, der Beklagte durch Erhebung einer Widerklage beantragen, dass ein im Laufe des Prozesses streitig gewordenes Rechtsverhältnis, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil abhängt, durch richterliche Entscheidung festgestellt werde.
Klage auf künftige Zahlung oder Räumung
Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.
Klage auf wiederkehrende Leistungen
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Anspruchshäufung
Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können, auch wenn sie auf verschiedenen Gründen beruhen, in einer Klage verbunden werden, wenn für sämtliche Ansprüche das Prozessgericht zuständig und dieselbe Prozessart zulässig ist.
Rechtshängigkeit
(1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet.
(2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechender Schriftsatz zugestellt wird.
(3) Die Rechtshängigkeit hat folgende Wirkungen:
Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit
1Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. 2Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anmeldung der Klage, an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft werden, treten unbeschadet der Vorschrift des § 167 mit der Erhebung der Klage ein.
Klageänderung
Keine Klageänderung
Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
Veräußerung eines Grundstücks
Vermutete Einwilligung in die Klageänderung
Unanfechtbarkeit der Entscheidung
Klagerücknahme
Zustellung; formlose Mitteilung
Zustellung der Klageschrift
Bestimmung der Verfahrensweise
Vorbereitung des Termins
Ladung der Parteien; Einlassungsfrist
Früher erster Termin
Schriftliches Vorverfahren
Klageerwiderung; Replik
Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Mündliche Verhandlung
Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage
Verweisung bei Unzuständigkeit
Rechtzeitigkeit des Vorbringens
Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners
Sicherungsanordnung
Beweisaufnahme
Verhandlung nach Beweisaufnahme
Freie Beweiswürdigung
Schadensermittlung; Höhe der Forderung
Gerichtliches Geständnis
Zusätze beim Geständnis
Widerruf des Geständnisses
Offenkundige Tatsachen
Gesetzliche Vermutungen
(weggefallen)
Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten
Glaubhaftmachung
Verfahrensrügen
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
Form der Antragstellung
Aktenausdruck
Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung
Akteneinsicht; Abschriften
Datenträgerarchiv
Titel 2 - Urteil
Endurteil
Teilurteil
Vorbehaltsurteil
Zwischenurteil
Zwischenurteil über den Grund
Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung
Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung
Urteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung
Verzicht
Anerkenntnis
Bindung an die Parteianträge
Entscheidung ohne Antrag in Mietsachen
Erkennende Richter
Termin der Urteilsverkündung
Form der Urteilsverkündung
Anwesenheit der Parteien
Form und Inhalt des Urteils
Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen
Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil
Beweiskraft des Tatbestandes
Unterschrift der Richter
(weggefallen)
Urteilszustellung und -ausfertigung
Bindung des Gerichts
Berichtigung des Urteils
Berichtigung des Tatbestandes
Ergänzung des Urteils
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Materielle Rechtskraft
Abänderung von Urteilen
Abänderung von Vergleichen und Urkunden
Verschärfte Haftung
Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung
Subjektive Rechtskraftwirkung
Feststellungswirkung des Musterentscheids
Rechtskraft bei Nacherbfolge
Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung
Anerkennung ausländischer Urteile
Beschlüsse und Verfügungen
Titel 3 - Versäumnisurteil
Versäumnisurteil gegen den Kläger
Versäumnisurteil gegen den Beklagten
Entscheidung nach Aktenlage
Begriff des Verhandlungstermins
Nichtverhandeln der erschienenen Partei
Unvollständiges Verhandeln
Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung
Rechtsmittel bei Zurückweisung
Vertagung von Amts wegen
Einspruch
Einspruchsfrist
Einspruchsschrift
Zustellung der Einspruchsschrift
Einspruchsprüfung
Einspruchstermin
Wirkung des zulässigen Einspruchs
Entscheidung nach Einspruch
Versäumniskosten
Zweites Versäumnisurteil
Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs
Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Titel 4 - Verfahren vor dem Einzelrichter
Originärer Einzelrichter
Obligatorischer Einzelrichter
Vorsitzender der Kammer für Handelssachen
Rechtsmittel
Titel 5 - Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
(weggefallen)
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Beibringungsfrist
Parteiöffentlichkeit
(weggefallen)
Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses
Beweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung
Inhalt des Beweisbeschlusses
Änderung des Beweisbeschlusses
Beweisaufnahme durch beauftragten Richter
Beweisaufnahme durch ersuchten Richter
Beweisaufnahme im Ausland
Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland
Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter
Zwischenstreit
Ausbleiben der Partei
Neuer Beweistermin
Ausländische Beweisaufnahme
Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
Titel 6 - Beweis durch Augenschein
Beweis durch Augenschein
Beweiskraft elektronischer Dokumente
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
Beweisaufnahme
Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung
Titel 7 - Zeugenbeweis
Beweisantritt
(weggefallen)
Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter
Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit
Zeugenladung
Aussageerleichternde Unterlagen
Auslagenvorschuss
Folgen des Ausbleibens des Zeugen
Genügende Entschuldigung des Ausbleibens
Vernehmung an bestimmten Orten
Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen
Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht
Erklärung der Zeugnisverweigerung
Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung
Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung
Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Folgen der Zeugnisverweigerung
Zeugenbeeidigung
Nacheid; Eidesnorm
Uneidliche Vernehmung
Einzelvernehmung
Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person
Vernehmung zur Sache
Fragerecht der Parteien
Wiederholte und nachträgliche Vernehmung
Verzicht auf Zeugen
Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters
Zeugenentschädigung
Titel 8 - Beweis durch Sachverständige
Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
Beweisantritt
Sachverständigenauswahl
Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter
Ablehnung eines Sachverständigen
Pflicht zur Erstattung des Gutachtens
Weitere Pflichten des Sachverständigen
Gutachtenverweigerungsrecht
Folgen des Ausbleibens oder der Gutachtenverweigerung
Sachverständigenbeeidigung
Schriftliches Gutachten
Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren
Neues Gutachten
Sachverständigenvergütung
Sachverständige Zeugen
Titel 9 - Beweis durch Urkunden
Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen
Beweiskraft von Privaturkunden
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments
Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden
Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt
Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme
Antrag bei Vorlegung durch Gegner
Anordnung der Vorlegung durch Gegner
Vernehmung des Gegners über den Verbleib
Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner
Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt
Vorlegungspflicht Dritter
Antrag bei Vorlegung durch Dritte
Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte
Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt
(weggefallen)
Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift
Verzicht nach Vorlegung
Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden
Erklärung über Echtheit von Privaturkunden
Beweis der Echtheit von Privaturkunden
Schriftvergleichung
Würdigung der Schriftvergleichung
Verwahrung verdächtiger Urkunden
Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Titel 10 - Beweis durch Parteivernehmung
Vernehmung des Gegners; Beweisantritt
Weigerung des Gegners
Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag
Vernehmung von Amts wegen
Vernehmung von Streitgenossen
Beweisbeschluss
Ausführung der Vernehmung
Beeidigung der Partei
Beweiswürdigung bei Parteivernehmung
Ausbleiben der Partei
Prozessunfähige
Titel 11 - Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
(weggefallen)
Eidesleistung in Person
Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Eidesbelehrung
Eidesleistung; Eidesformel
(weggefallen)
Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen
Eidesgleiche Bekräftigung
Titel 12 - Selbständiges Beweisverfahren
Zulässigkeit
Zuständiges Gericht
Inhalt des Antrages
(weggefallen)
Entscheidung über den Antrag
Ladung des Gegners
Beweisaufnahme
Benutzung im Prozess
Unbekannter Gegner
Frist zur Klageerhebung
Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten
Anzuwendende Vorschriften
Verfahren nach billigem Ermessen
Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
Ladungen
Zustellung des Protokolls über die Klage
Belehrungen
(weggefallen)
Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
(weggefallen)
Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit
(weggefallen)
Erklärung über Urkunden
Inhalt des Protokolls
Urteil auf Vornahme einer Handlung
(weggefallen)
Buch 3 - Rechtsmittel
Abschnitt 1 - Berufung
Statthaftigkeit der Berufung
Vorentscheidungen im ersten Rechtszug
Berufungsgründe
Versäumnisurteile
Verzicht auf Berufung
Zurücknahme der Berufung
Berufungsfrist
Berufungsfrist bei Urteilsergänzung
Berufungsschrift
Berufungsbegründung
Zustellung der Berufungsschrift und -begründung
Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss
Terminsbestimmung
Anschlussberufung
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Entscheidender Richter
Vorbereitender Einzelrichter
Bindung an die Berufungsanträge
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts
Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel
Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
Rügen der Unzulässigkeit der Klage
Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage
Verlust des Rügerechts
Gerichtliches Geständnis
Parteivernehmung
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Zurückverweisung
Versäumnisverfahren
Inhalt des Berufungsurteils
Prozessakten
Abschnitt 2 - Revision
Statthaftigkeit der Revision
Zulassungsrevision
Nichtzulassungsbeschwerde
Revisionsgründe
Begriff der Rechtsverletzung
Absolute Revisionsgründe
Revisionsfrist
Revisionseinlegung
Zustellung der Revisionsschrift
Revisionsbegründung
Zulässigkeitsprüfung
Zurückweisungsbeschluss
Bestimmung zum Leitentscheidungsverfahren
Terminsbestimmung; Einlassungsfrist
Anschlussrevision
Anwendbare Vorschriften
Verlust des Rügerechts
Umfang der Revisionsprüfung
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Beschränkte Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen
Nicht revisible Gesetze
Revisionszurückweisung
Aufhebung des angefochtenen Urteils
Zurückverweisung; eigene Sachentscheidung
Keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln
Leitentscheidung
Sprungrevision
Abschnitt 3 - Beschwerde
Titel 1 - Sofortige Beschwerde
Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
Originärer Einzelrichter
Frist und Form
Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen
Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang
Gang des Beschwerdeverfahrens
Erinnerung
Titel 2 - Rechtsbeschwerde
Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde
Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde
Gründe der Rechtsbeschwerde
Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens
Arten der Wiederaufnahme
Nichtigkeitsklage
Restitutionsklage
Besondere Voraussetzungen der Restitutionsklage
Hilfsnatur der Restitutionsklage
Vorentscheidungen
Ausschließliche Zuständigkeit für Nichtigkeits- und Restitutionsklagen
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Klagefrist
Klageschrift
Inhalt der Klageschrift
Zulässigkeitsprüfung
Neue Verhandlung
Rechtsmittel
Buch 5 - Urkunden- und Wechselprozess
Zulässigkeit
Klageinhalt; Urkunden
(weggefallen)
Keine Widerklage; Beweismittel
Abstehen vom Urkundenprozess
Klageabweisung
Zurückweisung von Einwendungen
Vorbehaltsurteil
Nachverfahren
(weggefallen)
Wechselprozess
Gerichtsstand
Klageinhalt; Ladungsfrist
Beweisvorschriften
Scheckprozess
Buch 6 - Musterfeststellungsverfahren
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
Buch 7 - Mahnverfahren
Zulässigkeit
Zuständigkeit; maschinelle Bearbeitung
Mahnantrag
Zurückweisung des Mahnantrags
Mahnbescheid
Zustellung des Mahnbescheids
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften
Verfahren nach Widerspruch
Einleitung des Streitverfahrens
Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
Vollstreckungsbescheid
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids
Form von Anträgen und Erklärungen
Kein Nachweis der Vollmacht
Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren
Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung
Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung
Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand
Buch 8 - Zwangsvollstreckung
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Vollstreckbare Endurteile
Formelle Rechtskraft
Rechtskraft- und Notfristzeugnis
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung
Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers
Abwendungsbefugnis
Schutzantrag des Schuldners
Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen
Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Rückgabe der Sicherheit
Ergänzung des Urteils
Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils
Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch
Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung
Sicherungsvollstreckung
Räumungsfrist
Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungsermächtigung
Vollstreckungsurteil
Vollstreckbare Ausfertigung
Vollstreckungsklausel
Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen
Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger
Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testamentsvollstrecker
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer
Anhörung des Schuldners
Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel
Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
Weitere vollstreckbare Ausfertigung
Vermerk über Ausfertigungserteilung auf der Urteilsurschrift
(weggefallen)
Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister
Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher
Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft
Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits
Beendete Gütergemeinschaft
Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft
Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft
Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
(weggefallen)
Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker
Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testamentsvollstrecker
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
Bedingungen für Vollstreckungsbeginn
Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung
Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung
Vollmachtsnachweis
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug
Übergabe des Titels und Quittung
Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
Durchsuchung; Gewaltanwendung
Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit
Zuziehung von Zeugen
Akteneinsicht; Aktenabschrift
(weggefallen)
Protokoll über Vollstreckungshandlungen
Aufforderungen und Mitteilungen
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug
Vollstreckungsschutz
Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsabwehrklage
Klage gegen Vollstreckungsklausel
Einstweilige Anordnungen
Einstweilige Anordnungen im Urteil
Drittwiderspruchsklage
Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot
Drittwiderspruchsklage des Nacherben
Drittwiderspruchsklage des Ehegatten oder Lebenspartners
Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung
Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln
Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers
Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners
Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung
Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger
Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger
Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren
Vollstreckungsabwehrklage des Erben
Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung
See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff
Kosten der Zwangsvollstreckung
Einschreiten von Behörden
(weggefallen)
(weggefallen)
Erteilung von Urkunden an Gläubiger
Sofortige Beschwerde
Weitere Vollstreckungstitel
Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich
Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel
Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss
Vollstreckbarerklärung des gerichtlichen Vergleichs
Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden
Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs
Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht
Vollstreckbarerklärung durch einen Notar
Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden
Verfahren bei Gütestellenvergleichen
Wartefrist
(weggefallen)
Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge
Schadensersatzpflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger
Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer
Vollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek
Landesrechtliche Vollstreckungstitel
Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
Vermögensauskunft des Schuldners
Weitere Vermögensauskunft
Zuständigkeit
Abnahme der Vermögensauskunft
Erzwingungshaft
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
Dauer der Haft; erneute Haft
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften
Pfändung
Pfändungspfandrecht
Klage auf vorzugsweise Befriedigung
Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung
Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher
(weggefallen)
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
Pfändung beim Schuldner
Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
Pfändung ungetrennter Früchte
Unpfändbare Sachen und Tiere
Austauschpfändung
Vorläufige Austauschpfändung
Vorwegpfändung
(weggefallen)
(weggefallen)
Schätzung
(weggefallen)
(weggefallen)
Öffentliche Versteigerung
Gepfändetes Geld
Zeit und Ort der Versteigerung
Zuschlag und Ablieferung
Mindestgebot
Einstellung der Versteigerung
Wirkung des Erlösempfanges
(weggefallen)
Verwertung von Wertpapieren
Umschreibung von Namenspapieren
Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere
Verwertung ungetrennter Früchte
Andere Verwertungsart
Anschlusspfändung
Verfahren bei mehrfacher Pfändung
Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
Pfändung einer Geldforderung
Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden
Pfändung einer Hypothekenforderung
Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
Pfändung indossabler Papiere
Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
Keine Anhörung des Schuldners
Überweisung einer Geldforderung
Wirkung der Überweisung
Überweisung einer Hypothekenforderung
Überweisung einer Schiffshypothekenforderung
Einrede des Schuldners bei Faustpfand
Überweisung bei Abwendungsbefugnis
Erklärungspflicht des Drittschuldners
Pflicht zur Streitverkündung
Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung
Verzicht des Pfandgläubigers
Andere Verwertungsart
Vorpfändung
Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche
Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache
Herausgabeanspruch auf ein Schiff
Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache
Keine Überweisung an Zahlungs statt
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
Unpfändbare Bezüge
Bedingt pfändbare Bezüge
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Änderung des unpfändbaren Betrages
Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
Verschleiertes Arbeitseinkommen
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Pfändung des Gemeinschaftskontos
Nicht übertragbare Forderungen
Pfändungsschutz für Landwirte
Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen
Pfändungsschutz bei Altersrenten
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
Beschränkt pfändbare Forderungen
Mehrfache Pfändung einer Geldforderung
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff
Klage bei mehrfacher Pfändung
Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte
Zwangsvollstreckung in Schiffspart
Pfändung von Gesamthandsanteilen
Pfändung von Gesamtgutanteilen
(weggefallen)
Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen
Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Gegenstand der Immobiliarvollstreckung
Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung
Arten der Vollstreckung
Zwangshypothek
Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Grundstücksgleiche Rechte
Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk
Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Titel 4 - Verteilungsverfahren
Voraussetzungen
Aufforderung des Verteilungsgerichts
Teilungsplan
Terminsbestimmung
Termin zur Erklärung und Ausführung
Säumnisfolgen
Widerspruchsklage
Zuständigkeit für die Widerspruchsklage
Inhalt des Urteils
Versäumnisurteil
Verfahren nach dem Urteil
Titel 5 - Zwangsvollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
Titel 6 - Schuldnerverzeichnis
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Eintragungsanordnung
Vollziehung der Eintragungsanordnung
Löschung
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Erteilung von Abdrucken
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Rechte der Betroffenen
Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen
Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen
Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen
Beschränkter Vollstreckungsauftrag
Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten
Vertretbare Handlungen
Nicht vertretbare Handlungen
Keine Handlungsvollstreckung bei Entschädigungspflicht
Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen
Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung
Widerstand des Schuldners
(weggefallen)
Klage auf Leistung des Interesses
Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
Willenserklärung zwecks Eintragung bei vorläufig vollstreckbarem Urteil
Erteilung von Urkunden an Gläubiger
Übereignung; Verschaffung von Grundpfandrechten
Gutgläubiger Erwerb
Abschnitt 4 - Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
Erhöhungsbeträge
Nachweise über Erhöhungsbeträge
Nachzahlung von Leistungen
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
Aufgaben des Kreditinstituts
Datenweitergabe; Löschungspflicht
Verwaltungsvollstreckung
Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
Arrestanspruch
Arrestgrund bei dinglichem Arrest
Arrestgrund bei persönlichem Arrest
Arrestgericht
Arrestgesuch
Entscheidung über das Arrestgesuch
Arresturteil und Arrestbeschluss
Abwendungsbefugnis
Widerspruch
Entscheidung nach Widerspruch
Anordnung der Klageerhebung
Aufhebung wegen veränderter Umstände
Vollziehung des Arrestes
Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist
Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen
Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk
Arresthypothek
Vollziehung des persönlichen Arrestes
Aufhebung der Arrestvollziehung
Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand
Anwendung der Arrestvorschriften
Zuständiges Gericht
Inhalt der einstweiligen Verfügung
Aufhebung gegen Sicherheitsleistung
Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes
Räumung von Wohnraum
Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.
Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
Gericht der Hauptsache
Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
Schadensersatzpflicht
Einreichung von Schutzschriften
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 - Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung
Titel 1 - Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
Zuständigkeit
Verfahren
Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen
Nicht rechtzeitige Einleitung des Hauptsacheverfahrens
Titel 2 - Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
Anwendbare Vorschriften
Vollziehung von im Inland erlassenen Beschlüssen
Vollziehung von in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Beschlüssen
Titel 3 - Rechtsbehelfe
Rechtsbehelfe des Gläubigers
Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nach § 954 Absatz 1 bis 3 und § 955
Ausschluss der Rechtsbeschwerde
Titel 4 - Schadensersatz; Verordnungsermächtigung
Schadensersatz
Verordnungsermächtigung
Buch 9 - (weggefallen)
(weggefallen)
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich
Umfang gerichtlicher Tätigkeit
Verlust des Rügerechts
Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt
Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung
Begriffsbestimmung
Schiedsfähigkeit
Form der Schiedsvereinbarung
Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen
Abschnitt 3 - Bildung des Schiedsgerichts
Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Bestellung der Schiedsrichter
Ablehnung eines Schiedsrichters
Ablehnungsverfahren
Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung
Bestellung eines Ersatzschiedsrichters
Abschnitt 4 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Befugnis des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die eigene Zuständigkeit
Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
Allgemeine Verfahrensregeln
Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens
Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens
Verfahrenssprache
Klage und Klagebeantwortung
Mündliche Verhandlung und schriftliches Verfahren
Säumnis einer Partei
Vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger
Gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen
Abschnitt 6 - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
Anwendbares Recht
Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium
Vergleich
Form und Inhalt des Schiedsspruchs
Wirkungen des Schiedsspruchs
Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
Entscheidung über die Kosten
Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs
Abschnitt 7 - Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
Aufhebungsantrag
Abschnitt 8 - Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Inländische Schiedssprüche
Ausländische Schiedssprüche
Abschnitt 9 - Gerichtliches Verfahren
Zuständigkeit
Allgemeine Vorschriften
Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
Rechtsmittel
Abschnitt 10 - Außervertragliche Schiedsgerichte
Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10
Buch 11 - Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 1 - Zustellung nach der Verordnung (EU) 1784/2020
Zustellung durch Auslandsvertretungen
Elektronische Zustellung
Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 1784/2020; Verordnungsermächtigungen
Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen
Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
Abschnitt 2 - Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 1783/2020
Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Teilnahmerechte
Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 1783/2020; Verordnungsermächtigung
Sprache eingehender Ersuchen
Abschnitt 3 - Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
Anwendbare Vorschriften
Ausgehende Ersuchen
Eingehende Ersuchen
Abschnitt 4 - Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Titel 1 - Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
Zuständigkeit
Entscheidung
Berichtigung und Widerruf
Titel 2 - Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
Vollstreckungstitel
Übersetzung
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 5 - Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit
Maschinelle Bearbeitung
Zustellung
Titel 2 - Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Verfahren nach Einspruch
Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 - Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
Verfahren
Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
Titel 4 - Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
Vollstreckungsklausel
Übersetzung
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 - Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Titel 1 - Erkenntnisverfahren
Einleitung und Durchführung des Verfahrens
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
Widerklage
Mündliche Verhandlung
Beweisaufnahme
Urteil
Säumnis
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Gemeinsame Gerichte
Titel 2 - Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung inländischer Titel
Bestätigung inländischer Titel
Ausländische Vollstreckungstitel
Übersetzung
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 7 - Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 1 - Bescheinigung über inländische Titel
Zuständigkeit
Verfahren
Titel 2 - Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Übersetzung oder Transliteration
Anfechtung der Anpassung eines Titels
Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
Vollstreckungsabwehrklage
Titel 3 - Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) 1191/2016
Zentralbehörde
Verwaltungszusammenarbeit
Mehrsprachige Formulare